Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Gimli_q, 8. August 2009 .

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  1. 8. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Mh wenn er ne Anzeige gemacht hat, hast du ein Problem. Aber das zweite ist bescheuert. Was soll denn da bitte drauf gewesen sein? Als ob das irgendeinen Polizisten interessieren würde, ausser du hast gefilmt, wie du jemand umbringst
     
  2. 8. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    nur weil er kein gutes deutsch kann, heisst es nich das er nicht fähig ist gelöschte datein wiederherzustellen...
    und zum thema anwalt, den brauch er garnich einschalten, er kann dich auch einfach wegen betrug anzeigen, das kost ihn kein cent nur ma so...wenn am ende der staatsanwalt dem kläger recht gibt zahlst du die kosten des verfahrns und dann bist du der dumme...
     
  3. 8. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    ich habe ihm folgende lösung vorgeschlagen,



    lg
     
  4. 8. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Wir fragen mal den Rechtsanwaltsfachangestellten saughorst, was der davon hält

    Grundsätzlich hat der Käufer - unabhängig von einem Ausschluss von Gewährleistung und Rückgaberecht - ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Fraglich ist, wie weit die allgemeine Beschreibung "leichte Gebrauchsspuren" die tatsächlichen Gebrauchsspuren ausreichend beschreibt. Ich denke, zumindest Displaykratzer hätten hier durchaus noch einmal explizit erwähnt werden können.

    Nachdem in der Artikelbeschreibung überhaupt auf Gebrauchsspuren hingewiesen wird, kommt der Straftatbestand des § 263 StGB (Betrug) jedenfalls nicht in Betracht, eine ungründliche Artikelbeschreibung ist noch kein Straftatbestand und insbesondere, wenn zum Zeitpunkt der (angeblichen) Polizeieinschaltung nicht einmal erfolglos die Rücknahme des Geräts gefordert wurde, ist hier strafrechtlich nichts zu beanstanden. Da die Polizei dem Käufer das vermutlich auch gesagt hätte (SO dumm sind die auch nicht) gehe ich aber davon aus, dass der Käufer in Wirklichkeit noch gar nicht bei der Polizei war.

    Dass der Käufer die Weitergabe angeblicher illegaler Videos an die Ermittlungsbehörden von einer ausbleibenden Rückzahlung abhängig macht, kann ihm evtl. als Nötigung (§ 240 StGB) vorgeworfen werden. Den Erfolg eines entsprechenden Strafverfahrens halte ich jedoch für zweifelhaft.

    Dein Lösungsvorschlag klingt soweit ganz brauchbar. Die Frage, wer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, müsste ich recherchieren (mach ich nur falls erforderlich), ich würde allerdings davon ausgehen, dass diese - sofern der Artikel tatsächlich nicht in ausreichender Weise der Beschreibung entspricht - vom Verkäufer zu tragen sind.

    Für Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung
     
  5. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt


    Ähm naja, das Handy würde ich auf gar keinen Fall zurückverlangen.

    Gott weiß was er alles beschädigt hat aus Wut etc.

    Also wäre ich an deiner Stelle würde ich das Handy nichtmehr wollen^^


    Mfg
    Fanatico
     
  6. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    so dann mal die antwort von dem käufer,


    lg
     
  7. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt


    man, der typ labert doch!
    Der will einfach sein Geld wiederhaben und Fertig!

    Was für Bußgeld? -.-

    Behalt das Geld nimm die Negative Bewertung in kauf und gut is!


    Mfg
    Fanatico
     
  8. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Würd ihm nicht so ein Angebot wie du machen.

    Du bist im Recht deswegen nimm die Negative Bewertung in Kauf und scheiss drauf.
     
  9. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    hoi,

    ich habe das hier verfolgt und ich muss sagen ich amüsiere mich köstlich.

    Mein Vorschlag/Angebot: Der Typ kotzt mich so dermaßen an, das kannst du dir garnicht im entferntesten vorstellen. Falls du eine Adresse hast, die du haben müsstes und er nicht weiter weg wohnt als 50km von Dortmund lass es mich wissen.

    Ich glaube ihm, dass er sich über die kratzer aufregt aber rechtlich gesehen kann er dir überhaupt nichts une einen auschluß von ebay wegen dieser Kinderkacke kann dir auch nicht bevorstehen. Die negative Bewertung verschwindet nach einer bestimmten Zeit. neg. Bewertungen sind wie Verwarnungen, die laufen auch iwann ab!

    mfg

    ps. ich würde ihm wirklich in die schlagen.
     
  10. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    @FTP-FRE@K

    endlich einer der seine meinung ganz deutlich schildert, wie gesagt ich raste auch bald aus, aber ohne witz, allein was der bei dem versand angegeben hat ist ja der hammer,


    seht euch selbst an.

    handy wurde für 110 gekauft ( 7€ versand , bei nachnahme 5€ dazu)


     
  11. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Leute wie ihn hab ich oft bei eBay.. die meisten labern nur und machen in Wirklichkeit nichts.. lass ihn ruhig labern der wird nichts machen..
     
  12. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Ich hatte ein ähnliches Problem, hatte Felgen inc. Reifen verkauft, alles lief hervorragend, bis sich nach drei Wochen der Käufer meldete und meinte, diese wären Schrott, er hätte einen Beinahe-Unfall gehabt. Ich konnte einwandfrei Zeugen bringen, welche bestätigen konnten, das ich diese selbst noch einen Monat vorher fuhr. Naja, er drohte auch mit Anwalt, wollte ein Gutachten erstellen lassen etc.
    Ich hab gesagt, er soll sich selbst in den ***** f....., hab nix wieder gehört, selbst die Bewertung steht noch aus, shit drauf.

    In deiner Beschreibung bist du sicher nicht ganz fair gewesen, evtl. würde ich mich auch drüber aufregen, aber andererseits ist das Kinderkram. Schick ihm die Kohle zurück, nimm dein Handy und setz es einfach noch mal rein. Dann hast wenigstens keinen Stress mit solchen Halbaffen, die warum auch immer, nicht zufrieden sind, mit dem, was sie bekommen und nur einen Grund suchen, den Artikel wieder zurück zu geben.
     
  13. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    der TS ist definitiv NICHT im recht.
     
  14. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    handy ist ein gebrauchsgegenstand.
    solange es funktioniert ist das einwandfrei. jeder mensch weiß das ein gebrauchtes handy nicht wie neu aussehen kann. würde sonst auch einen anderen preis erzielen.

    einfach mal machen lassen, denke es ist eine lehre drohung.
     
  15. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt


    Warum ist er nicht im Recht ?
    Der hat doch angegeben dass das Handy Gebrauchspuren hat.
    Jeder Normale Mensch versteht doch darunter das da auch Kratzer sein können.
     
  16. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    das was du dargestellt hast, ist auch absolut richtig. (wäre komisch, wenn nicht^^)

    jedoch scheint es nicht so, als ob der TS sich objektiv beraten lassen will. er sucht vielmehr nach nem post, der ihn in seiner meinung bestätigt.


    dummerweise haben die meisten hier keine ahnung, was rechtlich erlaubt ist.

    einfach meinen post auf der ersten seite anschauen, sowie den von saughorst
     
  17. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Im Gegensatz zu den anderen hier gebe ich nicht vor, zu wissen, ob Du nun im Recht bist oder nicht. Aber ich muss schon sagen, dass Dein Angebot ziemlich schlecht beschrieben war. Leichte Gebrauchtspuren, darunter verstehe ich Farbabrieb usw., aber nicht Kratzer im Display. Und den Kassenzettel durchlesen und nach der Garantiezeit schauen ist auch nciht zuviel verlangt. Die 2-3 Monate sind auf jeden Fall astrein gelogen. Ich hätte Dich auf jeden Fall angezeigt.
    Das mit dem Video klingt schon nach Verzweiflung.
     
  18. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Der typ issn schwätzer.
    Der kann nich mal deutsch un will dann mit sowas ankommen?

    Das Handy geht, du hast geschrieben das es gebrauchsspuren hat. Das Handy hat laut deiner rechnung wohl noch mehr als 1 Jahr Garantie un fertig.

    Soller doch seinen ach so tollen Anwalt benutzten kann dir doch am ***** vorbei gehen.
    Kannst ihm schonma viel spaß für die Anwaltskosten ausrichten.

    Außerdem wird das nie vor Gericht gehen, wieso auch? Ich kenn kein Gericht das wegen eines Handys ne neue Sache aufmacht.
     
  19. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    lol^^
    der hat doch gesagt dass er schon bei den bullen war und ne anzeige gemacht hat. der will dich nru verarschen,du überweißt das geld un er behält das handy,is ja klar. Sag du wilslt es so machen wie du willst und fertig. wenn er das nicht machen will kann er es ja auch persönlich abholn,soll ja wohl n witz sein ^^
     
  20. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Von einigen hier würde ich nichts kaufen wollen.

    Ich finde die Beschreibung nicht nur schlecht, sondern wirklich fast Betrug.

    Wenn ein Handy (was angeblich nicht mal 1 Jahr alt ist) starke Kratzer hat und der Lack schon ab ist beschrieben wird als "guter Zustand und leichte Gebrauchsspuren", dann ist das Betrug.

    Solche Kommentare wie "er hätte ja nachfragen können" sind ne Frechheit. An deiner Stelle würde ich das Handy zurücknehmen und später mit einer richtigen Beschreibung und aussagekräftigen Bildern reinstellen.
    Ich will Dir jetzt auch keine Absicht unterstellen, aber Du weißt sicherlich ganz genau, dass du mit einer wahrheitsgemäßen Beschreibung und richtigen Bildern sicherlich viel weniger Geld bekommen hättest.
     
  21. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Überleg mal wer hier verarscht wurde. Richtig, der Käufer. Warum soll er dem Käufer vertrauen, dass er das Geld nach dem Versand bekommt, wenn er doch schon einmal über den Tisch gezogen wurde?
    Ich würde auch erst das Geld verlangen und dann die Ware zurückschicken.
     
  22. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Also wenn ich mir so sein text durchlese, könntest du bald gegen ihn vorgehen, weil das schon Nötigung ist

    lg IraKi
     
  23. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    aha...

    worin siehst du §240 II StGB gegeben?
     
  24. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Hier

    Für mich ist das schon eine Androhung, keine Gewalt, aber schon ein Übel, aber vllt. definierst du ein Übel anders
    gruß IraKi
     
  25. 9. August 2009
    AW: Ebay: Handy verkauft , Käufer Klagt

    Mit der Garantie, das ist ne zirka angabe,
    A B E R

    Leichte Gebrauchspuren
    und völlig verkratzt ist ein Unterschied.

    Und da kann sein Anwalt dich drauf festnageln,
    unter Freunden, sagt man da shit der hat mich reingelgt, aber unter Fremden und
    im Handel kann sowas als Betrug ausgelegt werden.


    Kannst nur hoffen, das der Kadi grad nen guten Tag hat,
    oder Versuch dich so zu einigen mit dem Typen.

    Ich beurteile(<-- bedenke - Subjektiv) deine Chancen eher als schlecht.

    grüz
    KK

    grüz
    KK
     
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