eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von TheChronic, 25. Februar 2010 .

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  1. 2. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Du fühlst dich angepisst, weil er meint du willst ihn abziehen, aber schreibst ihm jetzt selbst das er dich wohl abziehen will. ....das is n bisschen strange!

    Naja, ich denke du bist schon im Recht und er wird auch kleinbei geben. Hört sich alles danach an.

    Viel Erfolg!
     
  2. 3. März 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Seine Antwort kam und es steht folgendes drin:

    Er hat sich jetzt bei Amazon das gleiche Notebook gekauft. Er meint ich hätte das Notebook jemanden anderes schon verkauft und er deswegen mir nicht glaubt.
    Er meint mit der Angabe "kostenloser Versand, DHL" hätte ich nur die Kosten bestimmt und es wäre nichts woran man sich binden kann.

    Er meint auch mein Anwalt wäre unfähig.

    Habe ihm nur ne kurze Mail geantwortet das er machen soll was er will. Ich werde keinen einzigen Cent bezahlen.
    Und es sei jetzt seine letzte Mail die er beantwortet hätte.
    Ich soll halt noch für die Mehrkosten von 108 EUR dann aufkommen.

    Also er will es jetzt auch nicht abholen kommen, sondern weigert sich zu bezahlen oder überhaupt den Vertrag einzuhalten. Mein Anwalt hat sich gestern über den Typen schrott gelacht.

    Hier im Spoiler noch was:
    Spoiler
    20zxqfp.jpg
    {img-src: //i48.tinypic.com/20zxqfp.jpg}

    So lange ich das nicht anklicke bin ich nicht dazu verpflichtet ihm das Abholen zu lassen.
     
  3. 3. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung


    Ich weiß zwar nicht was du dem noch so geschrieben hast oder so, aber ich fänds sau gut und lustig, wenn du jetzt einen machst von wegen "Rechtliche Schritte einleiten" dass er das gekauft hat und bezahlen muss! Ich wette dass ist ein kleiner doof, der dann richtig Angst bekommt
     
  4. 3. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Ich hatte ihm schon vorher ein Ultimatum gesetzt das er bis zum 08.03. bezahlen sonst werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten.
    War ihm aber egal, dann kam seine Antwort.
    Der kann mir Rechnungen schicken soviel er will, das ich die Mehrkosten bezahlen soll, werde ich dann als Schmierzettel benutzen.

    Mir ist doch auch egal, ich hab das Notebook nochmal bei eBay reingetan. Er ist selbst aus dem Kaufvertrag selbst abgetreten, will das nicht bezahlen, ich hab kein Bock irgendwie bis vor Gericht zu gehen wegen 700 Euro. Ich verkaufs nochmal, wenn ich Glück hab bekomm ich nochmal bissel mehr Geld und der Spast kann mich mal schön Kreuzweise.

    Wer hier im Recht ist, ist klar zu sehen. Wenn jemand was anderes meint ist absolut benebelt.
     
  5. 3. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Lass doch deinen Anwalt einfach ein Schreiben an seine Adresse verfassen,
    warum auch bis vor Gericht gehen.
    Dein Anwalt soll wenigstens die Auktionsgebühren zurückfordern, sobald er
    den Brief aus der Anwaltskanzlei bekommt wird er ja wohl kuschen.
    Glaube kaum, dass das Ganze vor Gericht geht.

    Bzw. biste nicht Rechtsschutzversichert?

    lg
     
  6. 3. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Nein, bin nicht Rechtsschutzversichert. :> eBay Gebühren bekomme ich sowieso gleich zurück.
    Ich close mal, wenn sich was tut schreib ich euch
     
  7. 8. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Heute kam ein Einschreiben von ihm was ich auch unterschreiben musste das ich das Empfangen habe.

    In dem Brief das ich 117 EUR an ihn überweisen soll sonst wird er zu seinem Anwalt gehen. Ausserdem meint er das der Richter verstehen würde, das ER von seinem Rückhalterecht gebraucht macht wegen den 4 schlechten Bewertungen.

    Tja, habe jetzt erneut ein Notebook verkauft, Preis 547 EUR. Also mein Bewertungsprofil ist sicherlich nicht schlecht.

    Er denkt echt er kommt damit durch.
     
  8. 8. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    wird der richter sicherlich nicht verstehen das ist schwachsinn 4 negative bewertungen sind gar nichts, außerdem erklärt er sich mit seinem gebot damit einverstanden, sonne leute kann man echt nur zu boden boxxen, das nervt ja richtig , wofür sind die 117 jetzt nochmal?, ihm sind doch gar keine schäden/kosten entstanden kb den ganzen thread nochmal zu lesen daher die frage
     
  9. 8. März 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Schadenersatz, weil er ja jetzt 117 € mehr für das Notebook bezahlen musste. Versteh das mal einer, hätte er überwiesen hätte er auch die 117 gespart.

    Naja, hab gleich Termin beim Anwalt wieder. Das Notebook habe ich jetzt anderweitig verkauft. Er ist ja aus dem Kaufvertrag ausgetreten.

    Also zu den 4 schlechten Bewertungen sind 20 positive Bewertungen.
     
  10. 12. April 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    So heute kam von einer Rechtsanwaltskanzlei ein Brief und es steht folgendes (zusammengefasst) drin.

    - Ihr Mandant hat das Notebook erworben zum Preis von 715,00 EUR, ich hätte den Kaufvertrag nicht erfüllt
    - Ich habe einen Termin vorgeschlagen, dann jedoch Widerrufen weil ich selber nicht konnte und es hätte viel zu lange gedauert das Gerät abzuholen. Also ich hätte länger als 14 Tage auf die Bezahlung warten müssen.
    - Ich hätte dann die Abholung wieder verschoben (was nicht stimmt!), ich habe gesagt es war nie Bestandteil der Auktion, diese Abholung. Daraufhin hat er mir die Frist gesetzt nen Termin zu nennen, ich hab nicht reagiert. Weshalb der Käufer berechtigt war vom Kaufvertrag zurück zu treten.

    Dann hab ich gesagt das ich das Notebook anderweitig verkauft habe weil ich nicht so lange auf eine Bezahlung warten kann. Aber das habe ich erst gesagt nachdem er vom Kaufvertrag zurückgetreten ist!

    Dann hat er sich das Notebook für 828,13 EUR bei Amazon gekauft, den Schadenersatz hätte ich begleichen sollen, habe dies jedoch (natürlich) verstreichen lassen.

    Ich würde jetzt in Zahlungsverzug stehen, in Höhe von knapp 160 Euro, 113 Euro schadensersatz plus Anwaltskosten.

    Ich solle dieses Geld innerhalb von einer Woche bezahlen, aber erstmal habe ich dieses Geld nicht, zweitens werde ich einen Teufel tun und das Geld bezahlen, vorallem weil ich das Geld ja nicht mal habe.

    - Ansonsten wenn ich das nicht innerhalb von einer Woche bezahle würde ein Verfahren eingeleitet werden damit ich bezahle (also vor Gericht)

    Ich finde es eine Frechheit das jemand soweit geht und einem Menschen so Schaden will.

    Naja habe mir jetzt einen Beratungshilfeschein beantragt.

    Mal gucken wie das ausgehen wird. Auf jedenfall habe ich schon jetzt einen Hass auf diesen Menschen, das gibt es gar nicht.
     
  11. 12. April 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Also ich geh jetzt mal davon aus das der Typ wenn er noch mit Anwalt und etc. rumhändelt einfach nur andere Leute ärgern will. Denn anscheined hatte er ja das Geld für Anwalt da kommt es ja auf die 100 euro ihn nicht an.
    Nun musst du dir wohl nen Anwalt nehmen.

    1. sind E-mails glaub ich vor Gericht nicht wirksam. Daher hat er keine Beweise dafür:
    [- Ich habe einen Termin vorgeschlagen, dann jedoch Widerrufen weil ich selber nicht konnte und es hätte viel zu lange ]

    Infolgedessen sollte ja noch die Ebayvertragsbedingungen gelten die besagen das du keine Abholung akzeptierst.

    Daher hast du bisher keine Vertragsbruch begangen oder sehe ich das Falsch ?
     
  12. 12. April 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Ganz einfacher Punkt...

    Angebot --> Käufer aktzepiert --> gültiger Vertrage. Dadurch sind 2 We enstanden (Willenserklräungen, welche übereintreffen)

    Dementsprechend muss man sich auch an den Vertrag halten --> falls es Abweichungen von den vorheringen We's gibt, etnsteht ein neuer Vertrag, der aber nicht bindend ist solange nicht beide zustimmen.

    Also wenn dann müsstest du eigentlich Schadensersatz forden, da er mit seiner Zahlung in Verzug gerät...sozusagen ein finanzieller Ausfall für dich.

    Du musst da gar nichts befürchten

    VG

    Edit: Solange du nur Forderungen von einem privaten Anwalt bekommst, musst du dich außerdem um gar nichts kümmern.
    Man ist rechtlich erst verpflichtet zu reagieren, wenn die die Behörde kontaktiert....in diesem Fall das Amtsgericht, welches für dich zuständig ist.
     
  13. 12. April 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Da du bei der Auktion die Selbstabholung nicht angegeben hast, bist du vollkommen im Recht.
    Der Typ kann dich zulabern bist er schwarz wird. Er hat gegen dich nichts in der Hand, und mit seinem Rechtsgeschwafel, § was weiß ich, will der dir nur Angst machen.
    Wenn er dich wirklich weiter zutextet, würde ich einfach mal eiskalt ebay anschreiben und seinen Text zitieren.
    Normalerweise sollte die Verkaufsabwicklung dann abgebrochen werden und der Käufer bekommt eine Verwarnung bzw. wird noch mal persönlich von Ebay angeschrieben.
     
  14. 12. April 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Ich wäre an deiner Stelle echt vorsichtig, der Typ scheint kein Anfänger zu sein, denn er hat alles zusammen mit dem Einschreiben richtig gemacht. So schade es auch klingt, aber es gibt wirklich Leute die auf solche Rechtsprobleme aus sind.

    Das Problem ist leider eine gewisse Ebay nachricht von dir. Er hat dich vor Auktionsende gefragt ob es möglich wäre das Notebook bei dir abzuholen und du hast es ihm bestätigt. So gerissen wie er ist, hat er sich diese bestimmt abgesichert.

    Ich glaube ich würde sogar bezahlen, denn jeder weitere Brief vom Anwalt kostet dich weitere 50 EUR und das kann sich verdammt schnell häufen. Habe derzeit ein ähnliches Problem und bleibe warscheinlich auch auf den Kosten sitzen
     
  15. 12. April 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Da hast du was falsch verstanden, er hat mich NICHT vor dem Auktionsende gefragt. Also erst nach dem Ende der Auktion kam seine Frage.
     
  16. 29. April 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Hat sich das schon irgendetwas getan ? WÜrd mich interessieren, was bei rauskommt.
     
  17. 30. April 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Hallo,

    ich habe mir jetzt diesen Thread komplett durchgelesen und ich kann verstehen, dass Du sehr aufgebracht bist. Solche Menschen sind von Anfang an nur auf Streit aus, sei es weil sie zu viel Zeit haben oder einfach nur von typisch deutscher Arroganz zerfressen sind.

    Deine Entscheidung, nicht klein beizugeben und einen Rechtsanwalt zu konsultieren war goldrichtig. Ich hätte in dem Fall genauso gehandelt, weil ich für solche Leute nur pure Verachtung übrig habe.

    Wegen solcher eBay-Idioten musste ich mich auch schon vor dem Amtsgericht auseinandersetzen und bekam glücklicherweise nach nur wenigen Minuten Verhandlung gleich Recht zugesprochen. Auch wenn das Recht auf meiner Seite war, den vielen Stress und die verschwendeten Nerven waren nicht ohne...

    Bei mir ging es um einen Präzedenzfall und es war so, dass die AGB von eBay für die Urteilsfindung entscheinend waren. Versuch so viel wie möglich über das Thema Selbstabholung herauszufinden (auch in den eBay-Grundsätzen, Richtlinien, etc). Versuche auch eine schriftliche Stellungnahme von eBay zu bekommen, aber schreib' nichts von Gerichtsverfahren, weil sonst die Antwort kommt, dass eBay keine Rechtsberatung geben darf. Das von Deinem Käufer gepostete Urteil ist natürlich niederschmetternd, aber ich drücke Dir auf jeden Fall ganz fest die Daumen und hoffe, dass dieser Typ in die Schranken verwiesen wird. Sein Verhalten ist einfach unverantwortlich...

    Viele Grüße!
     
  18. 18. Mai 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    So meine Freunde.

    Heute habe ich Post von einem Amtsgericht bekommen.

    Dort steht das der Kläger, also dieser Typ mir einen Mahnbescheid geschickt hat und das ich nun schon über 200 Euro zahlen soll mit Schadenersatz, Zinsen, Anwaltskosten usw.

    Ich rege mich ja immer noch darüber auf.
    Morgen hab ich wieder einen Termin bei meinem Anwalt mal gucken was er dazu sagen wird.

    Im Mahnbescheid steht auch drin, das nicht geprüft wurde ob er recht hat oder nicht.
    Das kann wohl jeder beantragen sowas.

    Auf jedenfall soll ich innerhalb von 2 Wochen den Zettel zurück schicken. Natürlich lehne ich eine Bezahlung ab.

    Also unglaublich wieviel Herzblut dieser Typ da rein steckt nur um mir zu schaden. Schrecklich solche Menschen.

    Naja soll er nur machen.

    Ich würde mich schämen so etwas zutun, jemanden so sehr zu schaden und so einen Druck auf eine Person auszuüben. Ich hoffe ihm passiert auch mal sowas.
     
  19. 18. Mai 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    So ein Mist, doch lass dich nicht psychisch unter Druck setzen. Du machst alles genau richtig, mit dem Anwalt gehst du deine Strategie durch und er kennt die Gesetze, eBay-Fälle gibts wie Sand am Meer, kann dir nur noch empfehlen das du dir im Internet mal ein paar richterliche Beschlüße z.T. eBay/Vertragsbindung und Abholung vor Ort betrifft durchliest, da findest du mit Sicherheit den ein oder anderen Fall der stark zu deinem passt, sowas in der Hand zu haben ist immer ein Trumpf und sichert dich selber ab.

    Sowas kann im schlimmsten Fall durch einige Instanzen gehen, da muss man beweisen das man den Willen besitzt, gibt Typen die sind auf genau solche labilen Menschen aus.
     
  20. 18. Mai 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Mahnbescheid kann dir jeder schicken, ich könnte raid bsp auch nen Mahnbescheid schicken das er mich für meine Mod Zeiten auszahlen soll, sowas wird nich geprüft da der typ, eh den Mist bezahlen soll, dein Anwalt wird dir aber denk ich sagen das du Ihm wiedersprechen sollst, nächste Instanz wird dann nen Gericht Sein.

    ich denk ma das is alles nur Masche das du einknickst und du bezahlt, er wird das denke ich Öfters machen, auch ne Methode sich zubereichern...

    jedenfalls is die Nächste Instanz entweder Gericht oder er lässt es, das lustige is, er wird das Gericht auch noch Zahlen dürfen und du darfst ihn hinterher auf die Anwaltsgebühren verklagen

    evt kannste ihm auch was wegen Betrug anhaften, lezteres könnte sogar dafür sorgen das er sein ebay prof verliert
     
  21. 18. Mai 2010
    AW: eBay Problem - Käufer macht Stress

    Guter Ansatz doch dafür ists denke ich mal ein bisschen zu spät.
    Das ist nach den Wochen schon eine persönliche Fehde, geh ich mal von aus.
     
  22. 18. Mai 2010
    AW: eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung

    Was ist das den für einer

    Du bietest die Optionen an.

    Da du ja nicht angegeben hast , dass der Käufer den Artikel abholen kann....so bist du auf der sicheren seite

    Denk nicht weiter...es passiert schon mal das solche " möchtegerner ins Nest kommen...die Extra Wünsche haben wollen....du musst das nicht willigen
     
  23. 18. Mai 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: eBay Problem - Käufer macht Stress

    eBay - Käufer abholung und Bar bezahlung - Seite 5 - RR:Board ^^

    grad gefunden, dass man gerichtliche mahnbescheide sogar online beantragen kann: klick

    von daher scheint das von seiner seite aus keine große sache gewesen zu sein. lass dich net weichklopfen von dem!
     
  24. 19. Mai 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: eBay Problem - Käufer macht Stress

    Ach, selbst wenn vor Gericht kann ich gar nicht verlieren. Der Fall ist sowas von eindeutig. Also mehr gibts da nichts zu sagen. Selbst sein Präzedenzfall ist eigentlich gar keine weil bei dem Fall eine Abholung angeboten wurde.

    Ich mach mir da eig. keinen Druck wirklich, nur hat man sowas halt immer im Hinterkopf, das jemand so einem Schaden möchte. Ehrenlos sowas.

    Ja also Widerspruch ist schon klar, wenn ich da jetzt einwillige wäre ich mir eine Schuld bewusst, die ich gar nicht habe.

    Ging um meine Eltern und nicht um seine. Ausserdem ist er vom Kauvertrag zurück getreten, er hat sich ein Notebook schon gekauft, ich hab meins schon verkauft. Wenn du mit diskutieren willst, bitte bring dich wenigstens auf den neuesten Stand. Sorry wenn ich das so harsch sage aber guck mal wieviele Beiträge hier schon gelöscht worden sind. Hälfte das Threads ist Spam.
     
  25. 19. Mai 2010
    AW: eBay Problem - Käufer macht Stress

    Hmm.. wenn es hierbei um den Fall aus Koblenz geht, dann würde ich gerne mal wissen, wo explizit steht, dass die Warenabholung angeboten wurde.

    Ich interpretiere es laut...

    ... anders.


    Auch er hat, wie du, den Versand über DHL, DPD, TNT oder wie sie alle heißen, als Warenübergabe angeboten. Eine Abholung hingegen nicht. Er habe diese jedoch auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Das hast du auch nicht gemacht. Erst nachdem der Käufer nach einem Abholtermin angefragt hat, wurde eine Abholung, seitens Verkäufer ausgeschlossen. Wie bei dir auch.
    Der Herr wird schon wissen was er da macht, ich denke nicht, dass er sich da nur aufspielen möchte. Eine Gerichtsverhandlung kostet ja nicht mal eben ne Mark fufzig oder so. Und nach seinen Mails nach, könnte man schon denken, dass er da was auf dem Kasten hat und sicherlich keine Schritte wagen würde, die er im schlimmsten Fall verlieren könnte (und auf den Kosten sitzen bleibt)

    Warum sollte sein Präzedenzfall daher keiner sein? Ich sehe da ziemlich viele parallelen.

    Gruß und denoch viel Erfolg!
     
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