Ebay Käufer nervt weiterhin

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von fuxp, 25. Mai 2007 .

  1. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Er ist Privater Verkäufer und kein gewerblicher, daher zählen keine 2 Jahre "Garantie", kein Ausbesserungsrecht etc.

    Nehmen wir ein anderes Beispiel. Ich kaufe meinem Nachbarn seine Felgen ab mit einem Ebay-ähnlichen Kaufvertrag. Nach 1 Woche beschwere ich mich das die eine Felge ein bisschen unrund läuft. Da ich in diesem Falle von Privat zu Privat kaufe und verkaufe, muss ich die Ware direkt kontrollieren und kann sie in seinem Einverständniss testen. Aber keinen rückruf starten.
    Außer es steht im Kaufvertrag das er sie bei Schaden in der und der Zeit zurücknimmt

    Es gelten immer Privatverkäufer und Käufer AGB bei so etwas.
    Und keine Gewerblichen, denn Ebay ist ja auch nur die Plattform in diesem Falle und mischt nicht im Vertrag mit.

    Das heißt, solange er nicht in seinem Angebot geschrieben hat:

    Gewähre so und so viel Zeit zum Umtausch etc oder gewähre 2 Jahre Garantie, hat er das Privatverkäufer recht und ist zu nichts gezwungen.
    Da der Kunde keine Reklamation durch kompletten defekt etc am ersten Tag gestartet hat oder beweise hat, dass das Gerät so bei ihm ankam. Hat er nichts in der Hand.
     
  2. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Wenn du lesen könntest, hättest du gesehen das dort steht: beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher.

    Sry für Doppelpost
     
  3. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Was Timer da sagt hört sich gut an^^

    Hmm der Käufer hat sich ca. 1 Woche nach dem Erhalt der Ware beschwert. Er habe während dem fahren nach so ca. 20min ein durchdringendes Geräusch bzw. quitschen gehört...also das mit den 2 Wochen funktioniert ja schonmal nicht...kann ja sein das es kaputt gegangen ist bei seinem Training...bei mir wars OK. Werd ihm nichts zahlen wenn ich nicht muss...

    BW's wieder raus...danke Jungs für eure Hilfe...
     
  4. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?

    Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(

    Nur bei einem Privatverkauf kann sie komplett ausgeschlossen werden; für gebrauchte Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) kann die Gewährleistung gemäß § 475 Abs.2 BGB] einzelvertraglich oder in den AGB auf 12 Monate verkürzt werden.

    Quelle:
    Gew

    Er muss beweisen, das die Ware mangelhaft von dir verkauft wurde, dies wird recht schwer werden. In deiner Situation würde ich die Ware nicht zurücknehmen, ihm sagen er soll bitte die E-Mails oder Anrufe oder wie auch immer einstellen und ihm klar sagen das du die Rückgabe ausschliesst.
     
  5. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    lol wenn man keine ahnung hat schreibt man mal besser nix

    scheinst ja noch nicht mal zwischen garantie und gewährleistung unterscheiden zu können

    alles weitere --> timer oder hell
     
  6. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Doch, aber er hat nicht geschrieben das er 2 Jahre gewährt etc...
     
  7. 25. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    er hat laut eigener aussage nichts zur gewährleistung geschrieben in der autkion und da liegt das problem:

    wenn er sie nicht explizit ausschließt in der auktion dann gilt die gewährleistung so wie sie im gesetz für jeden kaufvertrag vorgesehen ist...

    und da der käufer wohl offensichtlich zur zeit in der besseren position ist sollte der threadsteller schauen, wie er aus der situation wieder rauskommt. entweder kann er, wie ich schon geschrieben habe, von seinem recht auf nachbesserung (hier reparatur) gebrauch machen, oder er kann irgendwie einen kompromiss mit dem käufer aushandeln.

    am besten demnächst bei jeder aukion auf die worte "unter ausschluss jeglicher gewährleistung" achten, das reicht vollkommen aus (wie timer schon gesagt hat)
     
  8. 26. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    und auch das einzig richtige... sachen wie "verkauf ohne garantie da privatverkauf" helfen überhaupt nichts, denn:

    garantie ist eine freiwillige verpflichtung des herstellers/verkäufers defekte geräte umzutauschen/zu reparieren

    gewährleistung ist GESETZLICH festgeschrieben: 2 jahre, wobei die ersten 6 monate im prinzip wie eine garantie sind: der verkäufer/hersteller muss beweisen, dass der defekt vom käufer verursacht wurde. nach 6 monaten muss der käufer beweisen, dass der defekt durch einen fehler (z.b. produktionsfehler) vom hersteller kommt... JEDER der etwas verkauft muss im prinzip gewährleistung erbringen, JEDOCH KANN sich eine privatperson von der gewährleistungspflicht entbinden, eben durch den satz: "unter ausschluss jeglicher gewährleistung".

    dass keine garantie gegeben wird ist wohl klar oder?
     
  9. 26. Mai 2007
    AW: Ebay Käufer nervt weiterhin

    Ach mein gott, ich würd dem einfacvh nicht mehr antworten... schließlich war er mit der ware einverstanden, oder also...!

    mfg
     
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