ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Driver, 25. Juli 2007 .

  1. 25. Juli 2007
    Verkäufer hat keine Angaben zu Widerruf und Rücknahme gemacht, nicht einmal mit dem Vermerk "Privatverkauf" ist die Auktion gekennzeichnet.
    Ich möchte als Käufer den erstigerten Artikel nicht mehr kaufen, weil sich der Verkäufer und seine Auktion im nachhinein als unseriös und mysteriös darstellen.
    Kann ich ohne Probleme vom Kauf zurücktreten?
    Kann der Verkäufer inner- oder ausserhalb ebay rechtliche Schritte gegen mich einleiten?
    Kann ich irgendwelche Vorteile oder Vorzüge in verwendung ziehen, da keine Widerruf und Rücknahme Informationen angegeben sind?
     
  2. 25. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    vom kauf zurücktreten kannst du nicht. mit ende der auktion ist ein rechtsgültiger kaufvertrag zustande gekommen.

    du hast lediglich im schadensfalle anspruch auf gewährleistung wenn der verkäufer diese in seiner auktion nicht explizit ausschließt.

    14-tägiges widerrufsrecht hast du nur, wenn der verkäufer gewerblich bei ebay handel betreibt, aber diese verkäufer sind dazu verpflichtet in ihrer auktion darauf hinzuweisen und das tun sie normalerweise auch.
     
  3. 25. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    Ja rechtlich gesehen schon aber überweise einfach das Geld nicht und melde dich nicht mehr bei der Person sollte er dan wirklich (was ich aber nicht glaube) Ebay einschalten oder gar rechtliche Schritte unternehmen kannst du immer noch sagen das dir das ganze Suspekt vorkahm und mysteriös.

    Es würde helfen wenn du sagst um welchen Artikel es genau ging. Wenn das nen Artikel bis meinetwegen max. 150 Euro war wie gesagt überweise einfach kein Geld und das wars.
     
  4. 25. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    Das hat er nicht, keinerlei Hinweise darauf.


    Etwas mehr als 150 sind es.
    Mit dem Verkäufer habe ich übrigens schon Kontakt aufgenommen.
     
  5. 25. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    Na ja siechste dann ist doch alles klar schick Ihm kein Geld und sag Ihm du möchtest von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und so widerrufst deinen gekauften Artikel sofort.

    Dadurch bist du im Recht und auf der sicheren Seite.
     
  6. 25. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    Das ding bei der ganzen geschichte ist du hast kein widerrufsrecht es ist eine internetauktion und wie 00011....(sry hatte grad keine lust auf die zahlen ^^ ) schon sagte kommt nach ende der auktion ein kaufvertrag zustande.

    ich geb dir n tipp....such auch nur irgendeine kleine stelle an dem teil und du willst es umtauschen.....muss echt nur irgendein pillepalle sein und du willst halt dein geld zurück....darf er sich nicht gegen wehren weil er das nicht ausgeschlossen hat, sonst kannst du rechtliche schritte gegen ihn einleiten. und mach vorsichtshalber ein screenshot von der auktion....soweit ich weiß löschen die sich ja nach einiger zeit aus deinem ebay teil da...


    mfg tim1885
     
  7. 25. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    wenn der artikel den in der auktion beschriebenen zustand hat, dann hast du rechtlich gesehen keine handhabe, vom kaufvertrag zurückzutreten. und wenn der artikel gebraucht ist und eine kleine unerhebliche macke hat (zb paar kleine kratzer an nem fahrrad oder so) dann ist dies KEIN reklamationsgrund.

    wenn du auf nummer sicher gehen willst dann erteile dem verkäufer eine einzugsermächtigung von deinem konto. wenn der artikel dann nicht wie beschrieben geliefert wird dann hast du im gegensatz zu einer einfachen banküberweisung nämlich die möglichkeit das geld zurückzubuchen.

    weitere möglichkeiten:

    auf kulanz des verkäufers hoffen und ihm mitteilen dass du den artikel nicht mehr willst. er muss dann keine erneuten auktionsgebühren bezahlen wenn er den artikel erneut einstellt. allerdings erhälst du dann eine warnung von ebay. wenn er ablehnt kannste noch anbieten ihm eine kleine aufwandsentschädigung zu erstatten (5-10 euro).

    oder den verkäufer einfach ignorieren. bekommst dann natürlich auch ne warnung von ebay und wenn es dumm läuft leitet der verkäufer rechtliche schritte ein und dann könnte es teurer werden als 150 euro.

    oder akzeptieren dass du den artikel rechtskräftig gekauft hast.
     
  8. 25. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    stimmt da haste auch wieder recht....hmm....

    also öhm...ja....sehr missliche lage aber naja wie mein lieber netter vorposter schon sagte auf kulanz hoffen....das mit dem kleinen obolus noch nichtmal sagen...erstmal abwarten....

    mit ignorieren ist so ne sache....sobald die auktion beendet ist hat er die pflicht den kaufvertrag zu beenden sonst können da auch rechtliche folgen eintreten.


    btw: @010100111001: was hast du eig gelernt? kennst dich damit ja sehr gut aus hab leider nur mein schulwissen von der höha
     
  9. 25. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    Die Sache ist die, ich traue dem Verkäufer nicht ganz (zusätzliche Info: es handelt sich um ein neues ebay Mitglied, ohne Bewertung bisher, das ist sein erster Artikel gewesen).
    Ich werde das dumme Gefühl nicht los, wenn ich das Geld überweise, das ich den Artikel niemals bekomme oder wenn dann etwas falsches, kaputtes oder dergleichen und ich glaube kaum das der irgendwelche Widerrufaktionen mitmachen würde.

    Macht es denn gar keinen Unterschied ob jemand Widerruf und Rücknahme in seine Auktion reinschreibt oder nicht? Wird damit denn nicht eine Tür offen gelassen, durch die man ein- und ausgehen kann?




    Ich hab ein bisschen gesucht und folgenden interessanten Artikel gefunden, ein kleiner Einblick worum es geht:
    Quelle: spiegel.de


    Eins Auszug aus dem Artikel:
     
  10. 25. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen


    Um auf die Sache zu kommen das er die Ware nicht schickt. Das kannst du sofort melden und strafrechtlich verfolgen. Also da mach dir keine Sorgen.


    Zum Artikel:

    Meines Wissens ist der ganze Kram nicht wirklich richtig. Also als ich Online-Auktionen in der Schule hatte hieß es, dass man die Auktion auf der ebay-Seite widerrufen kann, aber nur innerhalb der nächsten 24 Std. Iwie so war das. Musst mal die SuFu auf der ebay seite benutzen. Da muss iwo was aufgeführt sein. Und sonst gib mal bei Google "HGB" o. "BGB" ein. In irgendeinem von den beiden Gesetzbücher steht was über Fernverträge drin. Vllt wirst du da noch schlau. Hätte es dir gerne rausgesucht, muss nun aber ins Bett . Muss Morgen fit sein.

    Also ich hoffe du findest iwo was.

    MFG Tim1885
     
  11. 26. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    nur mal so ne frage:

    warum schaust du nicht vorher ob du von dem verkäufer was kaufen möchtest. alle informationen stehen doch in der auktion. gekauft ist gekauft, in einem geschäft kannst du gekaufte sachen auch nicht einfach zurückbringen.

    wie ich schon sagte, rechtlich gesehen hast du keine möglichkeiten.

    und wenn du auf nummer sicher gehen willst erteile ihm eine einzugsermächtigung.

    kann doch nicht so schwer zu raffen sein...
     
  12. 26. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    So ich hab mich jetzt mal n bissl bei ebay umgeguckt und hab diesen Artikel gefunden.

    Widerrufsrecht

    musst dir mal genau durchlesen. also so wie ich diesen text (der verdammt geschrieben ist) verstanden hab, hast du dieses widerrufsrecht nur durch das rücksenden der ware.

    wenn ich da iwie falsch liege musst mich korrigieren.


    mfg tim1885
     
  13. 27. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    widerrufsrecht hat man nur bei gewerblichen verkäufern, nicht jedoch bei privatverkauf.

    wenn verkäufer und käufer privatpersonen sind dann kommt mit auktionsende ein normaler kaufvertrag zustande, und da gibt es KEIN widerrufsrecht.
     
  14. 28. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    Ich hab geschaut aber als ich mir nach der Auktion seine Angaben und weitere Aussagen angeschaut habe, stellte ich die Widersprüche fest.

    Wenn ich nicht zahlen sollte, was kann der Verkäufer im schlimmsten Falle tun und welche Konsequenzen kann das im schlimmsten Falle für mich haben?


    Danke für den Tipp, ich werd mich mal darüber informieren wie das genau abläuft oder vielleicht könntest du mir das auch kurz zusammen fassen.


    Ach nein? Ich meine es gibt sowas wie ein Rückgaberecht!
     
  15. 28. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    wie gesagt, wenn es dumm läuft kann der verkäufer die erfüllung des kaufvertrages rechtlich einklagen. und das bedeutet für beide seiten stress und das risiko dass weitaus höhere kosten entstehen als die 150 euro.

    kann ich leider nicht genau sagen, da informierst du dich am besten einfach bei deiner bank. wie gesagt, im gegensatz zu einer normalen überweisung kannste bei problemen (ware kommt nicht an, ware nicht im beschriebenen zustand) das geld wieder zurückbuchen. für dich entstehen keine kosten durch die einzugsermächtigung.

    nein gibt es nicht. beim normalen kaufverträgen gibt es kein wiederrufsrecht, wenn verkäufer die ware zurücknehmen handelt es sich um kulanz.
     
  16. 29. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    MÖÖÖÖÖP der Kandidat hat leider nicht die volle Punktzahl erreicht! -.-

    Also ich finde ja schon das du echt Ahnung hast von dem was du so redest, aber es gibt immernoch die "Gewährleistung" im Geschäft. -.- Dazu hat man meistens noch die Herstellergarantie und darauf folgt die Kulanz. Man nennt diesen Spaß "Fernabsatzverträge" und nicht Kaufvertrag. Und bei Fernabsatzverträgen gibt es nur die Möglichkeit innerhalb von 24 Std. etwas zu bemängeln danach kann man nur noch auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

    So und ich denke wir haben jetzt so oft darüber geredet. Mach es einfach so wie unser lieber her 010100111001 (is das eig n hex code? ^^) sagt und dann guckste einfach.

    MFG Tim1885
     
  17. 29. Juli 2007
    AW: ebay - keine Widerruf und Rücknahme Informationen

    da bringste was durcheinander...

    kaufverträge zwischen privatpersonen
    zb. autoverkauf aber auch ein normaler ebay-kauf
    widerrufsrecht: nein
    gewährleistung: ja
    garantie: nein

    kaufverträge zwischen privatperson und gewerblichen verkäufern
    zb. kauf in einem geschäft
    widerrufsrecht: nein
    gewährleistung: ja
    garantie: nein

    fernabsatzverträge
    kauf per telefon, internet, fax (gewerblicher verkäufer)
    widerrufsrecht: ja (14 tage)
    gewährleistung: ja
    garantie: nein

    so sieht die gesetzliche grundlage aus.

    gewerbliche verkäufer müssen gewährleistung geben und dürfen diese nicht ausschließen.
    ist der verkäufer privatperson, so kann die gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden, dies muss aber dann explizit erwähnt werden.

    bei fernabsatzverträgen müssen gewerbliche verkäufer ein 14-tägiges widerrufsrecht einräumen.

    garantie ist nie prflicht, dies ist lediglich eine freiwillige leistung des verkäufer / des herstellers.
     
  18. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.