ebay-Schnäppchenjäger unter Hehlerei-Verdacht

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von -idur-, 4. August 2007 .

  1. 4. August 2007
    ebay-Schnäppchenjäger unter Hehlerei-Verdacht

    In Pforzheim hat das Amtsgericht einen eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt. Begründung: Er hat ein Navigationssystem bei einer Auktion sehr günstig bekommen, die Ware stammte aus Polen - da müsse man Verdacht schöpfen.

    Da hat sich der eBay-Käufer gefreut: Für 681 Euro inklusive Versandkosten bekam er den Zuschlag für ein Navigationssystem. Neupreis: 2137 Euro. Alles schien sauber: Der Verkäufer war ein eBay-"Powerseller" mit vielen positiven Bewertungen. Das Gerät kam, der Käufer baute es in seinen VW-Golf ein und alles funktionierte. Bis er das Gerät wieder bei der Polizei abgeben musste - ohne Entschädigung. Diebesgut!

    Jetzt hat das Amtgericht Pforzheim entschieden: Der Käufer hat sich strafbar gemacht, wegen Hehlerei. Strafe: 1200 Euro plus Verfahrenskosten.

    Die Urteilsbegründung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, überrascht mit einer erstaunlichen Indizienkette. Kurz gefasst: Das Gerät war billig und der Verkäufer kam aus Polen - daraus ergibt sich für die Amtsrichterin "der zwingende Schluss", dass der eBay-Käufer "zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Sache aus einer rechtwidrigen Vortat stammt".

    Hintergrund: Der Hehlerei nach Paragraph 259 des Strafgesetzbuchs kann man sich auch als reiner Käufer strafbar machen. Wenn man eine Sache ankauft, die ein anderer gestohlen hat, um sich zu bereichern, ist das Hehlerei. Und als Bereicherung gilt auch, wenn man etwas so günstig wie nirgends (bei legalen Quellen) sonst bekommt, weil es rechtswidrig erlangt worden ist.

    Im Detail begründet die Richterin das Urteil so:
    • Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste."
    • Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: "Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro."
    • Das Gerät wurde als "nagelneu" verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus.
    • Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für "den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte."

    Die Urteilsbegründung überrascht eBay. Wolfgang Weber, Leiter der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bei der Auktionsplattform sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Meines Wissen ist das der erste Fall, wo ein Gericht einen Verkäufer tatsächlich allein aufgrund solcher Indizien wegen Hehlerei verurteilt hat."

    Sollten andere Gerichte der Argumentation aus Pforzheim folgen, müssten Schnäppchen-Jäger bei eBay fortan Hehlerei-Vorwürfe fürchten. Sören Siebert, Jurist und Internetrechts-Experte: "Dann müssten Käufer bei jedem eBay-Schnäppchen die Annahme des Pakets verweigern, wenn sie bis dahin keinen Beleg haben, dass der Verkäufer auch Eigentümer ist."

    Wann ist Sparsamkeit strafbar?

    Spinnt man diesen Gedanken fort, wird die Absurdität des Urteils deutlich. Michael Schilpp, Anwalt des verurteilten Schnäppchenjägers, sagt SPIEGEL ONLINE: "Viele seriöse Händler nutzen Auktionen mit 1-Euro-Startpreis als Lockmittel. Wie soll denn ein Käufer wissen, ab wann Sparsamkeit nicht mehr strafbar ist?" Der Pforzheimer Anwalt hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

    Ob die nächste Instanz dem Gedankengang der Amtsrichterin folgt? Ihre Argumentation ist in vielen Punkten angreifbar. Doch bis zum nächsten Urteil hat ein deutsches Gericht mal wieder etwas zusätzliche Rechtsunsicherheit im Netz geschaffen (mehr...).

    Wenn in einer zwielichtigen Kneipe ein Handy für einen 50-Euro-Schein den Besitzer wechselt, ist klar, dass sich Käufer und Verkäufer einig sind: Der Preis ist niedrig, weil das Risiko wegen der unklaren Herkunft der Ware hoch ist. Bei eBay-Auktionen liegt die Sache anders. Da einigen sich nicht Käufer und Verkäufer allein auf einen Preis - den beeinflussen auch viele andere Faktoren.

    Internet-Rechtsexperte Siebert bezweifelt daher, dass der Endpreis einer Auktion als Indiz für Hehlerei gelten kann: "Der hängt von vielen Faktoren ab, die der Käufer nicht beeinflussen kann: Wann läuft die Auktion? Wie ist der Text formuliert? Wie ist das Interesse anderer Bieter? Gibt es andere Angebote?"

    Streitpunkt: 1-Euro-Startpreis

    Etwas anderes ist es, wenn der Sofortkauf-Preis eines eBay-Angebots bei einem Drittel des Neupreises liegen würde. Da sollte man als Käufer skeptisch sein, wenn keine begründeten Anhaltspunkte für den niedrigen Preis ersichtlich sind - Macken zum Beispiel. Sieber: "Wer da ohne einen weiteren Beleg für die Rechtmäßigkeit kauft, nimmt meines Erachtens schon billigend in Kauf, dass es sich um Ware mit nicht-rechtmäßiger Herkunft handelt."

    Wählen nur Händer gestohlener Waren einen Startpreis von einem Euro? Nein. Niedrige Startpreise sind ein gutes Lockmittel, um Interesse zu wecken und Gebote zu locken. eBay-Sprecherin Maike Fuest sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Auktionen, die bei einem Euro starten, erzielen bei eBay häufig sogar höhere Endpreise als Auktionen, die mit einem Startpreis nahe dem Neupreis beginnen. Das haben auch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt."

    Niedrige Einstiegspreise seien ein wichtiges psychologisches Moment, sagt Fuest. So würden Interessenten das Gefühl bekommen, dass dieser Artikel ihnen gehören könnte. Fazit: "Es ist bei eBay üblich, dass auch hochwertige Waren zu einem Startpreis von einem Euro angeboten werden."

    Die "erschwerte Rechtsverfolgung" in Polen

    Verkäufer illegaler Waren seien gut beraten, ihre Ware von Polen aus bei eBay Deutschland anzubieten, weil das die Rechtsverfolgung erschwere - so die Einschätzung der Pforzheimer Amtsrichterin. Dem widerspricht Wolfgang Weber, Leiter der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bei eBay, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Gegen die Versuche, Ware aus rechtswidrigen Quellen bei eBay zu verkaufen, werde die Plattform gemeinsam mit vielen Polizeibehören aktiv.

    Bei solchen Fällen gehe die Polizei gegen die Verkäufer vor, das sei am effektivsten. Und, sagt Weber: "Dass ein Anbieter in Polen oder im Baltikum sitzt, erschwert heutzutage die Ermittlungen kaum. Erstens ist das EU-Raum, zweitens sind gerade die polnischen Behörden bei solchen Delikten sehr engagiert und kooperationsbereit."

    Quelle: Amtsrichterin urteilt: EBay-Schnäppchenjäger unter Hehlerei-Verdacht - SPIEGEL ONLINE


    omg... jetzt wird man schon verurteilt, wenn man was günstig bei ebay ersteigert ;(
    finds vor allem ein bisschen diskriminierend, einfach zu sagen: das kommt aus polen. da müsse man verdacht schöpfen, dass das gestohlen ist...
     
  2. 4. August 2007
    AW: ebay-Schnäppchenjäger unter Hehlerei-Verdacht

    Ich finds eine Frechheit....
    Ich kauf ein Gerät und am Ende wirds mir wieder weggenommen weil es geklaut wurde....und dann bekomm ich noch nen *****tritt..... woher sollte der Käufer wissen das es geklaut ist? Kann er doch garnicht...... ich würde Endschädigung verlangen aber keiner Strafe
     
  3. 5. August 2007
    AW: ebay-Schnäppchenjäger unter Hehlerei-Verdacht

    ich hab so das gefuehl die vom gericht kennen ebay nicht. wie schon dort geschrieben, alles voellig normal, startpreis machen so gut wie alle 1 euro, aktion laeuft zu niedrigpreisen bis in die letze minute. nur ab hier steigt der preis dann immens. aber wenn er nichts steigt und doch keine weiteren bieter da sind? soll man dann als kaeufer sagen "ich will doch nich"? waer DAS nich illegal, weil man ja geboten hat aber dann die ware doch nicht kauft? zumal isses nicht ungerecht und auch diskriminierend, zu meinen "oh die ware ist aus polen .. bestimmt geklaut!"?
     
  4. 6. August 2007
    AW: ebay-Schnäppchenjäger unter Hehlerei-Verdacht

    Das is der größte it den ich seit ungefähr 4 Wochen gelesen habe... wie krank soll das bitte noch alles werden?

    Jetzt ersteigert man sich bei eBay etwas, freut sich und was is dann? Man muss die Sache zurück geben und bekommt sein Geld nicht zurück. Das ist die größte frechheit die ich bisher lese.
    Ich meine wofür gibt es Auktionshäuser? In Amerika wurde eine Nintendo Wii für 2 Dollar verkauft. Das war aber eher ein versehen und was is passiert? Garnix -.-

    Naja ok das is Amiland aber was solls. Is schon krass was es für gesetze gibt. Auserdem woher soll der Käufer wissen das es geklaut ist? Ich mein ich renn doch nich in eBay rum und denk "omg das is so billig das darf ich net kaufen das is geklaut"...
    Da denkt man doch eher "woah geil total billig das will ich haben"

    Echt total unverständlich. Denen sollte man ma in den ***** treten -.- Der Spaten der das geklaut hat soll die Schuld wieder gut machen. Der Käufer hat nichts falsch gemacht un bekommt dafür auch noch in den ***** getreten.... da kann man sich echt nur an den Kopf fassen...
     
  5. 6. August 2007
    AW: ebay-Schnäppchenjäger unter Hehlerei-Verdacht

    dem gibs nichts entgegenzusetzen. das ist echt die unterste schublade, dass man noch bestraft wird anstatt sein geld zurück bekommt. also unverständlich so etwas, einfach nur bescheuert.
     
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