Ebay ware einfach weiterverkauft

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von BasHx, 3. Februar 2014 .

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  1. 3. Februar 2014
    Hallo leute,

    ich habe da mal eine kleine frage, nehmen wir mal an Person A will etwas von Person B kaufen über ebay kleinanzeigen. Person A will sich mit Person B treffen, was leider nich möglich ist aufgrund der entfernung und will das Geld stattdessen überweisen, Person B willigt ein. Person A überweist das Geld an Person B und schickt ihm einen auszug der Überweisung. Person B glaubt Person A aber nicht das er es überwiesen hat und verkauft es stattdessen jemand anderem weiter obwohl zu dem Zeitpunkt das Geld schon unterwegs war. Person A ist natürlich sauer und fordert von Person B die geforderte Ware, aber er weigert sich bzw meldet sich einfach nicht mehr.

    Jetzt meine frage ist Person B an den Verkauf vertraglich gebunden? Es gab ausführlichen e-mail austausch, und kann man ihn auf schadensersatz klagen/es geltend machen?


    liebe grüße.
     
  2. 3. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Hm. Die Frage ist jetzt ob ein Kaufvertrag entstanden ist.
    Dieser ensteht durch beidseitiger Willenserklärung bzw. Angebot und Annahme.

    Das Angebot kam in dem Fall nicht von ihm als er es reingestellt hat, sondern von dir als du ihm gesagt hast du willst es für einen best. Preis kaufen.

    Die Frage ist jetzt ob seine Einwilligung über den Preis & die Bezahlmethode eine Annahme des Angebots war oder ob das Angebot erst als angenommen gilt wenn er die Ware losgeschickt hätte...

    Ich würde ersteres sagen, denn eine Annahme ist i.d.R auch ein einfaches "Ja" Klick
    Du hast ihm das Angebot unterbreitet einen bestimmten Betrag per Überweisung zu bezahlen, er hat eingewilligt, Kaufvertrag ist entstanden. Der Verkäufer war sich der Umstände einer Überweisung bewusst ( das sie mehrere Tage dauern kann usw. ), du hast ihm sogar den Beweis der Überweisung geliefert, ergo, er war verpflichtet dir das Ding zu verkaufen. Er hätte es nicht an jmd. anderen verkaufen dürfen.

    Schadensersatz ist sone Sache, inwiefern ist bei dir ein Schaden entstanden, dadurch das du die Ware nicht erhalten hast?

    So gut kenn ich mich in Rechtswissenschaften auch nicht aus, aber wenn ich mich an meine Wirtschaftsrecht Vorlesung erinnere, müsste der Kaufvertrag, den der Typ mit dem anderen "geschlossen" hat ungültig sein, da er verpflichtet war dir die Ware zu verkaufen. Evtl. könntest du fordern, dass er die Ware zurückholt und dir verkauft.

    Korrigiert mich falls ich falsch liege.

    Hoffe ich konnte dir da helfen.
     
  3. 3. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Sobald Person B seine Willenserklärung abgegeben hat, ist er rechtlich an den Kaufvertrag gebunden. Dabei ist es egal ob mündlich oder schriftlich, eine Willenserklärung kann sogar stillschweigend abgegeben werden (Einkauf im Supermarkt...). Also ja - wenn Person A Beweise vorlegen kann, sprich dem E-Mail-Verkehr eine eindeutige Willenserklärung zu entnehmen ist, kann er imho auf Herausgabe der Ware oder auf Schadensersatz klagen.
     
  4. 3. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Warum dann soviel Text wenn du dich offensichtlich nicht auskennst? Missachtung des wichtigsten Grundprinzips des Zivilrechts

    Ihr habt wohl einen Vertrag geschlossen, dh du hast einen Anspruch auf Übereignung (Eigentumsverschaffung). Solange aber diese nicht statt fand ( du wirst durch KV kein Eigentümer!) kann er das Ding so oft weiterverkaufen wie er möchte. Hat er nachdem er es an dich verkauft hat, nochmals verkauf UND übereignet gehört es rechtlich 100% dem Anderen, du hast Pech. Folgeansprüche hast du natürlich, aber mit der Ware wird es nichts.
     
  5. 5. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Warum so kompliziert?

    Du hast das Recht dein Geld zurück zu bekommen, aber hast kein Recht, die Ware zu bekommen.
     
  6. 5. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Könnt ihr Euch mal die Ebay-FAQ's durchlesen, bevor ihr hier so einen Stuss schreibt?
    Der Verkäufer ist rechtlich bindend dazu verpflichtet, die Ware zu liefern, in dem entsprechenden Zustand.
    Kaufvertrag / Rücktritt / Vertragsbruch | eBay
     
  7. 5. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Man merkt, du kennst dich aus! Die Ebay-AGB gelten nur zwischen Verkäufer und Ebay. Vertragliche Ansprüche jucken zudem keine Sau, wenn sachenrechtlich das Eigentum verloren ist. Warum meinen eigentlich alle, ohne den Funken von Ahnung zu haben, mitreden zu müssen?

    Lieber Raid, verbiete bitte rechtliche Anfragen. Irgendjemand glaubt den Mist den viele verzapfen auch noch...
     
  8. 5. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Und?
    Hat der Verkäufer den Vertrag bei Ebay oder nicht? Hat er, also muss er sich auch daran halten.
    Da nutzen Dir Deine rechtlich-theoretischen Beispiele nichts, in der Gerichtspraxis wird das anders gehandhabt als in der Uni.
     
  9. 5. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Du hast sowas von 0,0 Ahnung. Aber ich erkläre es Dir, auch wenn Du es wohl trotzdem nicht verstehst.
    Wenn der Verkäufer es an einen anderen verkauft und übereignet, hat damit Ebay absolut nichts zu tun. Der Vertrag ist gültig und wasserdicht. Fertig aus. Das sind keine theoretischen Beispiele, sondern Grundprinzipien, an die sich Richter halten (müssen). Aber da du nicht Deutschland bist, ist es bei Dir vielleicht anders.
     
  10. 5. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Naja, ich kann mir schwer vorstellen, dass es so einfach ist. Er ist ja auch einen Vertrag zu dem vorherigen Kauf (mit dem TE) eingegangen. Wenn dies einfach mirnichtsdirnichts nichts zu bedeuten hat kann man sich die Gesetze etc dafür sparen. Den neuen Vertrag wird man wahrscheinlich nur schwierig rückgängig machen können jedoch sollte man dagegen vorgehen können. In Form von: Dann muss er das Produkt halt noch einmal besorgen und es dem Käufer für den abgemachten Preis überlassen oder eine Entschädigung zahlen. Kommt natürlich darauf an wie weit man das treiben möchte / kann.
     
  11. 5. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Hat keiner behauptet, dass dies nichts bedeutet, hast ja einen Anspruch auf Übereignung.

    Ja, so wird eher ein Schuh daraus. Wenn es aber ein Stückkauf ist (also ein bestimmtes, ausgesuchtes Einzelteil) kann er dieses ja genau nicht mehr übereignen, seine Übereignungspflicht aus 433 entfällt nach 275. Schadensersatz etc ist dann die nächste Frage, aber davon kriegst du ja deine Ware erstmal nicht. Kaufst du beim Mediamarkt einen DVD Player, Gattungskauf, schaut es wieder anders aus.

    Gar nicht. Der 2. Käufer hat mit der Sache ja nichts zu tun, Verträge wirken nur zwischen den Personen, dingliche Rechte (Eigentum) gegenüber jedem.
     
  12. 5. Februar 2014
    AW: Ebay ware einfach weiterverkauft

    Endlich mal einer, der das Trennungs-/Abstraktionsprinzip verstanden hat.
    Ich habe schon lange aufgehört, mich in solche Diskussionen einzumischen. Plankton die Menschheit ist unbelehrbar. Jeder glaubt er wüsste bescheid. Ich sag nur 14tägiges Rückgaberecht im Einzelhandel. ;D

    Um unnötigen Stress zu vermeiden, würde ich it das Geld wiederholen und mich freuen. Fertig. Wenn es eine gebrauchte Sache war hast du sonst nur Stress. Und sag mir mal, dass dir ein Schaden entstanden ist.

    Was den Erfüllungsschaden angeht, den bekommst du nur, wenn darlegbar ist, dass der Gegenstand mehr wert war als er gekostet hat. Das ist bei gebrauchten Sachen wieder mal schwierig darzulegen.

    Ein paar mehr Informationen im Sachverhalt hätten geholfen. Dann könnten wir dir mehr sagen. In der Praxis ist es aber meist nicht lohnenswert da noch rechtlich tätig zu werden.
     
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