"Eilentscheidung" über die Vorratsdatenspeicherung verzögert sich weiter

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 17. Januar 2008 .

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  1. 17. Januar 2008
    "Eilentscheidung" über die Vorratsdatenspeicherung verzögert sich weiter

    Beim Bundesverfassungsgericht konnten sich Erster und Zweiter Senat nicht einigen, wer über den Eilantrag gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung entscheiden darf. Nun soll die für solche Streitfälle vorgesehene Vermittlungsinstanz in Form des sogenannten Sechserauschusses ein Machtwort sprechen. Diesem Gremium gehören jeweils drei Mitglieder beider Kammern an. Kommt es zu einem Patt, entscheidet Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vom Ersten Senat. Mit der Klärung der grundsätzlichen Zuständigkeiten für die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in Karlsruhe ist somit frühestens nächste Woche zu rechnen.

    Die gerichtsinterne Auseinandersetzung hängt sich daran auf, dass die Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung hierzulande prinzipiell eine EU-Richtlinie umsetzen sollen. Für Verfassungsbeschwerden, die europarechtliche Regelungen betreffen, ist an sich der Zweite Senat zuständig. Dessen konservativer Vorsitzender, Udo di Fabio, setzte sich vor kurzem sehr kritisch mit den Gefahren eines "Präventionsstaats" auseinander. Di Fabio gilt zugleich als EU-Skeptiker. Er möchte die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung laut einem Bericht der taz daher anscheinend zum Anlass nehmen, um den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht vor nationaler Gesetzgebung in Frage zu stellen.

    Eigentlich behandelt die meisten Grundrechts- und Überwachungsfragen aber der Erste Senat, wo noch bis zum Frühjahr der Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zuständig ist. In das Aufgabenspektrum des liberalen Juristen während seiner letzten Monate im Amt gehört das Urteil über heimliche Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen, die das Gericht im Oktober mit großer Skepsis verhandelte. Zugleich würde Hoffmann-Riem anscheinend aber auch noch gern über den Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung federführend mit bestimmen.

    Der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern an Silvester gemeinsam mit dem Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf persönlich in Karlsruhe die Klage des Bundesverfassungsgerichts einreichte, hält eigentlich den Ersten Senat für zuständig. Der Schwerpunkt der Beschwerde, für die Starostik insgesamt rund 30.000 Vollmachten besorgter Bürger vorliegen, liege nicht auf dem Europarecht. Schließlich gehe das deutsche Umsetzungsgesetz auch in vielen Punkten über die EU-Vorgaben hinaus. So dürfen damit Ermittler etwa auch bei der Verfolgung beziehungsweise Abwehr aller "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" auf die Datenberge zugreifen. In der EU-Richtlinie wird diese Möglichkeit auf "schwere Straftaten" beschränkt. Weitere parallele Verfassungsbeschwerden ohne Eilanträge haben unter anderem FDP-Politiker eingereicht, die der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch vertritt.

    Der Steuerexperte Raschdorf gab derweil gegenüber dem Schwäbischen Tagblatt zu Protokoll, dass die Auswirkungen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Vorschrift zur Massendatenlagerung bereits im Kanzleialltag zu spüren seien. Mandanten wollen ihm zufolge nicht mehr am Telefon reden, würden auf Besprechungen bei sich zuhause drängen. Häufige Kontakte zum Steuerberater könnten schließlich den Argwohn der Behörden wecken. Zudem werde "Lobbyarbeit gewaltig beeinträchtigt", befürchtet das Vorstandsmitglied der Stuttgarter Steuerberatungskammer. Generell würden Beraufsausübungen, die etwa bei Anwälten, Ärzten oder Journalisten Vertraulichkeit voraussetzen, beeinträchtigt. Die Chancen der Beschwerde hält Raschdorf für "völlig offen". Er hofft aber, dass auch der Gesetzgeber das Zeichen verstehe, wenn nun 30.000 "auf die Barrikaden" gehen. Bei der in Karlsruhe gestoppten Volkszählung in den Achtzigern habe es nur 1300 Unterstützer der damaligen Verfassungsbeschwerde gegeben.

    Unterdessen kündigte auch das P.E.N.-Zentrum Deutschland an, die Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung mit zu tragen. Das entsprechende Gesetz stelle "einen gravierenden Verstoß gegen die Grundwerte des Rechtsstaats dar", gab die Schriftstellervereinigung bekannt. Es sei daher "unvereinbar mit den Prinzipien der von der Verfassung garantierten Pressefreiheit". Außerdem bestehe die Gefahr des Missbrauchs der sechs Monate lang verdachtsunabhängig vorzuhaltenden Datenmengen für kommerzielle Zwecke.

    Quelle: heise.de
     
  2. 30. Januar 2008
    Vorratsdatenspeicherung: Alle sind zuständig

    Vorratsdatenspeicherung: Alle sind zuständig

    Thema Vorratsdatenspeicherung. Nachdem die beiden Senate am Bundesverfassungsgericht fast einen Monat um die Zuständigkeit gerangelt haben, kann es jetzt um die Sache gehen. Das Verfahren scheint so begehrt gewesen zu sein, dass anscheinend niemand zurückstecken wollte. Jetzt ist es tatsächlich “aufgeteilt” worden:
    Einige Antragsteller haben einstweilige Anordnungen beantragt, so dass wir sicher kurzfristig was aus Karlsruhe hören werden.

    Pressemitteilung


    quelle: law blog
     
  3. 30. Januar 2008
    AW: Vorratsdatenspeicherung: Alle sind zuständig

    Ich sags doch, die FDP macht wenigstens das was sie verspricht und legt eine Verfassungsbeschwerde ein!
    Hoffen wir mal das Beste - ich jedoch habe bereits jede Hoffnung aufgegeben!
     
  4. 30. Januar 2008
    AW: Vorratsdatenspeicherung: Alle sind zuständig

    Dito.

    Ich bin auch überzeugt von der FDP und werde sie auch wieder Wählen.
    Dennoch werden wohl ihre versprochenen Bemühungen umsonnst sein.
    Doch schon allein ihren Einsatz rechne ich ihnen Hoch an.
     
  5. 30. Januar 2008
    AW: Vorratsdatenspeicherung: Alle sind zuständig

    auch wenn es eine EU-Richtlinie ist, versteh ich nicht, wie die deutsche Regierung so blind sein kann und es einfach über den Köpfen ( die sie gewählt haben) hinweg entscheiden können.
    das gleiche zählt auch für den Bundestrojaner. es ist für mich unbegreiflich.

    sind die denn alle taub stumm blind dumm?

    sie dämpfen ja nicht nur den terror ein, sondern auch meine und eure privatsphäre ein. ich verstehs einfach nicht!


    Ich finds gut, dass wenigstens eine Partei Farbe bekennt und sich dagegen streubt so wie sies versprochen haben. Find ich Klasse und zeigt von courage!
     
  6. 1. Februar 2008
    Vorratsdatenspeicherung: AK Vorrat zufrieden mit dem Bundesverfassungsgericht

    Vorratsdatenspeicherung: AK Vorrat zufrieden mit dem Bundesverfassungsgericht
    Die Speicherpflicht für Verbindungsdaten führte zur größten Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik - die vorerst auf Eis lag, da die Zuständigkeiten unklar waren. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, welche Senate sich mit welchen Aspekten der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen soll. Und der AK Vorrat ist zufrieden. Über 30.000 Bürger unterstützen mit ihrer Vollmacht die Verfassungsbeschwerde, der gute Aussichten prognostiziert werden.


    Die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung wurden zum Teil dem Ersten Senat, teils dem Zweiten

    Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Der Erste Senat befasst sich mit der vom AK Vorrat initiierten Verfassungsbeschwerde, was diesen wiederum Gutes erwarten lässt. Patrick Breyer dazu:

    "Unsere Beschwerdeschrift beruft sich auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung, zur Rasterfahndung und zur Abfrage von Verbindungsdaten. Sämtliche dieser Entscheidungen sind vom Ersten Senat gefällt worden. Dass dieser nun über die Vorratsdatenspeicherung entscheidet, lässt erwarten, dass das Gesetz an der bisherigen, bewährten Rechtsprechung gemessen wird."

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich wiederum mit den Beschwerden in Bezug auf strafverfahrensrechtliche Vorschriften der VDS befassen. Aus der Aufgabenteilung leitet der AK Vorrat einen hohen Stellenwert ab, der vom obersten deutschen Gericht den Beschwerden zur Generalüberwachung der Bevölkerung beigemessen wird. Optimistisch ist man auch in Bezug auf kurzfristige Maßnahmen: aus Karlsruhe erwarten die Datenschützer auch in Bälde eine Entscheidung über den Eilantrag, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen. Der AK Vorrat erwartet überdies in Kürze eine Entscheidung der Karlsruher Richter über den Eilantrag, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen.

    Trotz der ermutigenden Signale sieht der AK Vorrat keinerlei Gründe, sich in Erwartung von Wundern aus Karlsruhe zurückzulehnen. So ist nach wie vor nicht geklärt, wie das Verhältnis von deutschen Verfassungsrechten und EU-Richtlinien aussieht, sollten die Richter die Umsetzung der Gesetze verbieten, deren Einführung von der EU vorgeschrieben werden.

    Und auch auf anderen Gebieten sind die Datensammler längst zugange: nicht nur bei den Telefonie- und Netzprovidern sollen immer mehr Daten gespeichert und von immer mehr Institutionen eingesehen werden können, auch und gerade im privaten Sektor sind die Sammeltätigkeiten - und damit die Begehrlichkeiten der Ermittler - im Wachstum begriffen. Stefan Hermes vom AK Vorrat:

    "Mit der Vorratsdatenspeicherung hören die Angriffe auf die deutsche und die europäische Demokratie allerdings nicht auf. Heute beriet beispielsweise der Bundesrat über die verdachtslose Speicherung und Rasterung der Flugpassagierdaten. Hierbei ist die Diskussion aber auch schon längst bei der Registrierung aller Reisebewegungen auch per Bus, Bahn und Schiff angelangt."

    Denn diese werden zum großen Teil von den Reiseunternehmen schon länger automatisch erfasst - von der Buchung des Hotels oder des Mietwagens bis hin zum abendlichen Absacker aus der Minibar. Auf alle diese Daten wollen die Ermittler natürlich gerne zugreifen. Hermes weiter:

    "Hierin liegt ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Bisher galt: Zugriff bei konkretem Verdacht. Das Unschuldsprinzip wurde gewahrt, auch wenn die richterliche Kontrolle auch bisher schon oft mangelhaft war."

    Egal, was aus Karlsruhe nun kommen mag: weiter spannend bleibt es allemal.


    quelle: gulli untergrund news
     
  7. 27. Februar 2008
    AW: "Eilentscheidung" über die Vorratsdatenspeicherung verzögert sich weiter

    Online-Durchsuchung unter strengen Auflagen erlaubt

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

    Quelle: http://www.n24.de/
     
  8. 27. Februar 2008
    AW: "Eilentscheidung" über die Vorratsdatenspeicherung verzögert sich weiter

    Online-Durchsuchung unter strengen Auflagen erlaubt

    also sind wir doch sicher?
     
  9. 27. Februar 2008
    AW: "Eilentscheidung" über die Vorratsdatenspeicherung verzögert sich weiter

    ja sicher, sind wir sicher... Das machen die doch nur wegen den Terroristen. Die ganzen anschläge wurden ja auch alle in Deutschland geplant, also muss man dagegen was tun!!!
    *ACHTUNG EIN TEXT VOLLER IRONIE*
     
  10. 27. Februar 2008
    AW: "Eilentscheidung" über die Vorratsdatenspeicherung verzögert sich weiter

    meinst du nicht... dass wenn es nur eine einzige Möglichkeit geben würde, zu 100% anonym zu surfen im Internet, dass es dann alle machen würden?
     
  11. 27. Februar 2008
    AW: "Eilentscheidung" über die Vorratsdatenspeicherung verzögert sich weiter

    Nichts für ungut aber warum wird etwas über Onlinedurchsuchungen in den
    VDS Thread reingepostet? Klar besteht mehr oder weniger ein direkter
    oder indirekter Zusammenhang, aber iwie naja... gehts hier mehr um das
    Verfahren der VDS, und das scheint ja bis März stillzustehen, bzw es
    soll erst im März entschieden werden...
     
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