eine Faust, Körperverletzung?

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Wikinger, 15. Februar 2009 .

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  1. 15. Februar 2009
    tag
    hab ne frage, zählt eine faust vor gericht schon als körperverletzung? kein bruch oder sowas, nur blaue backe. was gibt es da für ein strafmaß? natürlich war sau viel suff iim spiel, zeugen gibts genug.

    antwort wäre nett
     
  2. 15. Februar 2009
    AW: eine Faust, Körperverletzung?

    Klar ist das 'ne Körperverletzung, ich mein, du fügst ihm Schmerz zu...
    Wenn er dir allerdings schon zuvor eine gegeben hat, dann Notwehr.
     
  3. 15. Februar 2009
    AW: eine Faust, Körperverletzung?

    Geringe. Ja.

    gl (=

    ProX!
     
  4. 15. Februar 2009
    AW: eine Faust, Körperverletzung?

    Plädier auf Unzurechnungsfähigkeit, da du einen zu hohen Pegel hattest.
    Sofern du zuerst attackiert wurdest, kann es sich auch um Notwehr handeln, sofern deine Reaktion 2-3 Sekunden direkt nach dem Angriff stattfand, weil die Zeit wohl noch unter "Reflexreaktion" oder so gezählt wird.

    Ansonsten darauf hoffen, dass der Fall fallen gelassen wird, weil das Gericht sowieso schon überlastet ist.
     
  5. 15. Februar 2009
    AW: eine Faust, Körperverletzung?

    wenn sie rauskriegen das du rechts bist dann aufjedenfall.
    ansonsten denke ich das wird (wenn der kläger sich nichts gutes einfallen lässt) fallen gelassen.

    hast du schon einträge?
     
  6. 15. Februar 2009
    AW: eine Faust, Körperverletzung?

    also schau dir das Schaubild an: Schaubild

    Und dies ist über Körperverletzung: link

    Mit anderen Worten, du hast leichte Körperverletzung begangen, aber da du sicher noch nicht vorbestraft bist, bekommst du eine Verwanung - nicht mehr. (wenns überhaupt zu ner Anklage kommt)

    P.S. Zeig Reue... entschuldige dich und zeig Wille um es wieder gut zu machen... Canossagang eben
     
  7. 15. Februar 2009
    AW: eine Faust, Körperverletzung?

    da ich mal annehm, dass du wegen rechten parolen schon vorbestraft bzw. mindestens polizeilich bekannt bist, kannst du davon ausgehen, dass du min. eine geldstraße zahlen musst
     
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