#1 12. Oktober 2007 Leider haben mir die Suchergebnisse nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht und es bestehen noch Fragezeichen. Erstmal paar Randnotizen; - gibt zwei Fahrer die erst seit paar Monaten 18 Jahre sind, Fahrzeug wird also auch von Personen unter 23 Jahren gefahren - Auto ist Kleinwagen mit 50-70PS, 1.2 - 1.4 L (ca. 2000€) Wir wollen uns einen Zweitwagen kaufen, da mein Bruder und ich auch mal langsam ein eigenes Auto brauchen. Zur Zeit haben wir einen GolfIII (1.6 L, 75PS) bei Ontos versichert, Mutter hat SF13 mit 40%. Diese ganzen online-Rechner sind aber irgendwie nicht zuverlässig genug, haben alle gängigen Autos auf geld.de (KFZ-Versicherungsrechner) durchgerechnet, jedoch blieb die Zweitwagenversicherung mit der selben SF-Einstufung wie der Erstwagen, d.h. mit 40% Aber es heißt ja immer, der Zeitwagen würde dann auf 120% laufen. Als billigste Versicherung kam größtenteils die DEVK heraus, die aber auf ihrer eigenen Homepage im Rechner keine Zweitwagenwahl zulässt. Ob man dann nun 40% oder 120% zahlen muss ist ja schon ein erheblicher Unterschied. Jetzt stellt sich mir bzw. uns die Frage, wie das läuft? Gibt's Versicherungen die den Zweitwagen mit der selben SF wie den Erstwagen einstufen, auch wenn Fahrer unter 23 Jahre eingetragen werden müssen? Wollen uns erstmal so informieren und ein Auto aussuchen (noch nicht kaufen) und dann mal bei den Versicherungen durchfragen. Is alles so bisschen verwirrend..
#2 13. Oktober 2007 AW: Einstufung des Zweitwagens bei Erstwagen mit SF13 kurz gesagt.... du kannst kein zweitwagen mit 40% versichern...... meistens gehts ab 140% los wobei du dann nach 3 unfallfreien jahre die prozente des 2twagens auf deinen namen übertragen lassen kannst......manche versicherungen starten aber auch schon mit 100% auf 2twagen....(eltern-kind klausel)......
#3 14. Oktober 2007 AW: Einstufung des Zweitwagens bei Erstwagen mit SF13 Zweitwagen wird auf jeden Fall nicht mit der selben SF-Klasse eingetragen werden wie der Erstwagen... Die Versicherungen wollen Geld verdienen und lassen wie mein Vorredner den Zweitwagen meistens bei 140% anfangen. Die Nürnberger Versicherung z.B. hat nur 70% bei Zweitwagen. Irgendwo zwischen den Werten wird es sich bei den meisten Versicherungen einpendeln. Im Grunde kannst nix gegen machen, außer kräftig zahlen und hoffen dass man Unfallfrei durchkommt die Jahre und somit die Beträge senkt.
#4 14. Oktober 2007 AW: Einstufung des Zweitwagens bei Erstwagen mit SF13 K, danke euch beiden, Thema somit geklärt.