#1 7. Dezember 2013 Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2013 Wer im Netz illegal Filme oder Musik herunterlädt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Für die Rechtsanwaltskanzleien, die diese Abmahnungen im Auftrag der Rechteinhaber verschicken, ist das ein Millionengeschäft. Doch nun gibt es möglicherweise eine neue Dimension: Erstmals hat eine Kanzlei Abmahnungen wegen Streamings verschickt. Streaming, also Filme im Netz zu schauen, ohne sie herunterzuladen, ist in Deutschland rechtlich umstritten. Es ist unklar, ob dadurch Urheberrechte verletzt werden. Doch nun hat die Regensburger Abmahn-Kanzlei U + C die ersten Schreiben verschickt. Auch bei der Streaming-Abmahnung geht es um Erotik Filme, die auf dem Portal Redtube geschaut wurden. Beim Thema Streaming geht es natürlich nicht nur um portale sondern auch im Plattformen wir kinox.to oder movie4k.to. Quelle ok, viel neues steht nicht im Artikel. Aber echt heftig, dass die ersten Stream-Abmahnungen für s rausgehen. Leider steht noch nicht fest, wie die IP's ermittelt wurden. UPDATE! Quelle + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming Passend zum Thema ob es rechtens ist.... ...... Wie ist die Rechtslage? Vor dem Hintergrund, dass der Film im Cache zwischengespeichert wird, stellt sich die Frage: Ist das Ansehen von Kinofilmen über Streaming-Portalen in Deutschland nun legal oder nicht? Sobald der Streaming-Portalbetreiber die Filme auf seinem Portal den Nutzern zugänglich macht, bedient er sich dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus § 19a UrhG. Dieses Recht steht jedoch nur dem Urheber zu (§ 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UrhG). Dies betrifft allerdings nur den Betreiber der Streaming-Portale, nicht die Nutzer. Verstoßen diese durch die Nutzung der Streaming-Dienste gegen geltendes Recht? Betrachtet man den technischen Ablauf noch einmal näher, fällt auf, dass Kopien des Films (sog. Vervielfältigungsstücke) im Cache gespeichert werden. Das Recht Vervielfältigungen von Werken herzustellen, hat nach § 16 Abs. 1 UrhG jedoch der Urheber. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Film vorübergehend oder dauerhaft erstellt wird. Demnach verletzt jeder Nutzer solcher Kinofilm-Portale das Urheberrecht des Urhebers. Wenn die Rechtslage allerdings so einfach wäre, würden wohl kaum so unterschiedliche Meinungen aufeinander prallen, wenn es um die Frage geht, ob diese Streaming-Portale nun legal sind oder nicht. Daher das große ABER: Das Recht der Privtakopie Durch die Rechtsprechung wurde in den letzten Jahren eindeutig geklärt, dass Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch erstellt werden dürfen. Dies ist auch im Gesetz festgeschrieben, § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG. „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ Dabei gilt allerdings die Einschränkung, dass die Kopie nicht auf einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage beruht. Wie bereits geklärt begeht der Portalbetreiber eine Rechtsverletzung. Daher stellt auch die Vervielfältigung im Cache des Nutzers eine Urheberrechtsverletzung dar. Offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage? Aber was heißt überhaupt "offensichtlich rechtswidrig hergestellt"? Eine allgemeingültige Definition gibt dazu nicht. Wenn sich der Nutzer aber einen aktuellen Kinofilm oder einen gerade erst auf DVD erschienen Blockbuster über ein solches Portal kostenlos ansehen kann, sollte dem Nutzer klar sein, dass es sich hier um eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handelt. Das ist auch bei TV-Serien oder älteren Filmen der Fall. Dem Nutzer sollte die Rechtswidrigkeit der kostenlosen Bereitstellung dieser Filme und Serien klar sein, denn bei anderen – legalen – On-Demand-Anbietern ist das Ansehen kostenpflichtig. Die Frage nach der Legalität von kostenfreien Film-Streaming-Portalen ist allerdings auch hier noch nicht abschließend geklärt. Es folgt ein weiteres ABER. Denn es muss auch § 44a UrhG beachtet werden. „Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, 1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder 2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.“ Nach einhelliger Meinung und der Auffassung des Gesetzgebers handelt es sich bei den Vervielfältigungsstücken lediglich um zwischengespeicherte Dateien im Cache. Sie sind also flüchtig und begleitend. Demnach ist die Nutzung von kostenlosen Kinofilm-Streaming-Portalen für die Nutzer zulässig und folglich legal. Fazit Bislang gibt es zu dieser Frage keine belastbare Rechtsprechung. Zudem gibt es Meinungen, die sich gegen diese hier aufgeführte stellen. Daher bleibt abzuwarten, wie die Gerichte tatsächlich darüber entscheiden werden. Außerdem befassen sich die Ausführungen nur mit der Zwischenspeicherung im Cache. Werden die Filme mithilfe anderweitiger Programme heruntergeladen, sieht die Rechtslage ganz anders aus. Auch das Abspielen der Filme über den DivX-Player könnte eine andere Rechtsfolge herbeiführen. Denn bei Filmen im DivX-Format werden die Filme automatisch auf der Festplatte in dem Ordner „Temporary Download Files“ gespeichert. Und diese Dateien werden dauerhaft gespeichert. Es gibt zwischenzeitlich aber auch zahlreiche legale Portale, auf denen Internetnutzer Filme ansehen können, ohne Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden. Eine Übersicht dazu finden Sie beispielswiese bei techfacts.de. Abmahnung Streaming: Sind Streaming-Filmportale legal oder illegal? + Multi-Zitat Zitieren
#3 7. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming Falls jemand genau zu diesem in der News geschilderten Fall eine Abmahnung erhält kann sich bei sempervideo melden. Die übelegen sich die Kosten für ein solches Verfahren vor Gericht zu übernehmen. Mehr Infos: Abmahnung wg. ♂️♀️-Stream - YouTube + Multi-Zitat Zitieren
#4 8. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming Mich würde auch sehr interessieren wo die die IP Adressen her bekommen haben? + Multi-Zitat Zitieren
#5 8. Dezember 2013 Zuletzt bearbeitet: 15. Juli 2014 AW: Erste Abmahnungen für Streaming Woher die Daten der Streaming-Nutzer kommen U+C-Abmahnung: Woher die Daten der Streaming-Nutzer kommen - Golem.de + Multi-Zitat Zitieren
#6 8. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming erklärt aber nicht, woher sie die IP haben. Ist ja bei p2p gang und gebe, IP herauszubekommen, um dann den Anschlussinhaber abzuzocken. + Multi-Zitat Zitieren
#7 8. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming aber steht da nicht, dass der provider die ip rausgerückt hat? + Multi-Zitat Zitieren
#8 8. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming Die müssen doch erst mal die IP wissen, mit der du auf Hoster X Film Y gesehen hast. + Multi-Zitat Zitieren
#9 8. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming Ja, die Frage die der Artikel nicht beantwortet ist wie sie die IP in dem Fall von Red.tube bekommen haben. Denn nur die werden ja wissen wer das Video angeschaut hat. Die Herausgabe der Daten vom Provider ist dann ja kein Problem mehr. Die Frage ist halt ob Red.tube die IP herausgegeben hat und falls ja, warum? + Multi-Zitat Zitieren
#10 8. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming In Zukunft muss man jede Werbung noch darauf prüfen ob die IP weitergeleitet/gespeichert wird durch das Banner. Witzige Sache. + Multi-Zitat Zitieren
#11 8. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming Ich weiß jetzt nicht was die Aussage soll aber der reine Besuch auf einer Seite sei es auch direkt eine auf der der Stream sitzt reicht sicherlich nicht als Beweis dafür das ich das Video auch angesehen habe. Von daher können die mir ruhig die IP speichern und weiterleiten what ever. + Multi-Zitat Zitieren
#12 8. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming Soviel Beweise es für den Rest gibt ? Bei der ganz willkür kann man ja bald nichts anderes machen als dauerhaft über VPN zu surfen. + Multi-Zitat Zitieren
#13 9. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming jetzt kann man(n) nichtmal mehr in Ruhe 30sec s gucken? manmanman... xD würde ich nicht bezahlen, was soll sowas da muss man auch noch jedes mal prüfen ob du gerade was legales anmachst oder nicht? Da kann man ja sogar bei Youtube videos anklicken erwischt mal ein illegales und selbst wenn man nach 3sec ausmacht darf man 250EUR zahlen? geht weg ihr lutscha.! + Multi-Zitat Zitieren
#14 9. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming also da sind die Ankläger ja sehr raffiniert gewesen mit dem Virus. Von welcher seite sollte sonst so ein Virus kommen der auch noch die IP protokolliert? + Multi-Zitat Zitieren
#15 9. Dezember 2013 Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] Auf T-Online gibts auch einen Beitrag zum Thema: Quelle: Redtube-Abmahnung: Deutsche -Streaming-Nutzer geraten ins Visier PS: Yuck Fou BadWordFilter. Auf Quote drücken um die Domains zu sehen. + Multi-Zitat Zitieren
#16 9. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] Wer so ein Teil bekommen haben sollte, kurz gesagt, ignorieren und zum ***** abwischen benutzen ... Oder zum Joint an machen So ne Abmahnung kommt vor keinem Gericht vorbei ... Ausnahme bestätigt die Regel, iwelche Holzkopfrichter aber sonst, das hat kein Hand und kein Fuß und ist völlig an den Haaren vorbei gezogen. Aber ich mach ab sofort auch so mein Geld: Ich geh kurz nochma zur Uni, paar Semester Jura, schimpfe mich dann Anwalt, kaufe 100.000 Adressensätze verschick an diese meine Forderung, dass Sie luft geatmet hätten a 1093EUR und hoffe das 1% bezahlt .. Minus der Portokosten wäre das nen nettes Jahresgehalt ... Moin 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#17 9. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] Hab vorhin mit einem geredet aus meinem Kurs, den haben sie ebenfalls angeschrieben. Man soll das Geld wohl sogar in die Schweiz überweisen + Multi-Zitat Zitieren
#18 9. Dezember 2013 Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] U+C-ABMAHNUNGGericht hat Streaming und P2P verwechselt ganzer Text und Quelle //ach komm schon raid, so schlimm ist dieses zensierte wort auch wieder nicht + Multi-Zitat Zitieren
#19 10. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] Weitere interessante Informationen zu der ganzen Sache: Daniel Sebastian + Pavel P. = mikrofaktor UG = SKB UG = ITGuards Inc = | -Streaming: Erste Details zur riesi... | News-Foren Das Tool scheint in der Tag nicht ganz einwandfrei ist Die hoffen einfach das es vielen zu peinlich ist damit zum Anwalt zu gehen und somit lieber die 250EUR? zahlen. + Multi-Zitat Zitieren
#20 11. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] Tja, Karma is a b*tch... Kanzlei stellt Strafanzeige gegen -Abmahner Sie haben den Nutzern von Redtube Abmahnungen geschickt – und dabei womöglich selbst gegen das Gesetz verstoßen: Einer Berliner Kanzlei zufolge haben die Anwälte den Datenschutz missachtet. Redtube : Kanzlei stellt Strafanzeige gegen Anwalt - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT + Multi-Zitat Zitieren
#21 11. Dezember 2013 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] YouTube-Video YouTube-Video YouTube-Video + Multi-Zitat Zitieren
#22 11. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] Also Kumpel hat es erwischt, Vater hat Post bekommen und der kleine Bruder hats zugegeben. Auf den Brief nicht antworten? Oder eine der 2 Strategien, welche der Kollege Solmecke in seinem Video (das was michi gepostet hat) ab 1:50min erzählt auswählen und der Kanzlei zurückschicken? + Multi-Zitat Zitieren
#23 11. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] Darum guck ich nur Homevideos und Stealth Cams. 2 Person(en) gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#24 11. Dezember 2013 AW: Erste Abmahnungen für Streaming [UPDATE] xD das hab ich imr auch gedacht, wer guckt sich schon nen ganzen film an max 10min videos der rest ist doch sowieso latte (wortspiel höhö) Dann läuft man auch keine Gefahr 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#25 13. Dezember 2013 RedTube-Abmahnwelle: Betroffen ? Hi Leute, sicherlich habt ihr schon davon mitbekommen; ich wollt' mal fragen, ob hier jemand von der R3dTube-Abmahnwelle betroffen ist. Gestern gab's dazu 'nen interessanten Livestream-Infoabend mit Rechtsanwalt Christian Solmecke, den man sich übrigens hier nachträglich anhören kann - lohnt sich - Redtube -- Podiumsdiskussion zum Leak zur aktuellen Abmahnwelle - YouTube Das Thema ist echt ziemlich heiß und wird noch lang' nicht vorbei sein, weil die Anwaltskanzlei U+C bislang ja nur Telekom-Kunden abmahnte, und künftig ihre Abmahnwelle auch auf andere Internetanbieter-Kunden ausweiten will. Das hier hat Rechtsanwalt Christian Solmecke gerade getweetet - Twitter / solmecke: produzent verdiente 40.000 ... : produzent verdiente 40.000 Euro monatlich mit U+C Abmahnungen. Piraten leaken neue U+C Dokumente. produzent kann 40.000 Euro monatlich mit Abmahnungen verdienen + Multi-Zitat Zitieren