Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Chrisomator, 23. August 2012 .

  1. 23. August 2012
    Hallo, ich habe folgendes Problem:

    Ich habe von jemanden privates einen Auftrag bekommen, ich solle doch ein Programm erstellen, mit dem man benutzerdefinierte Daten in einen Screenshot schreiben kann. (Also der Screenshot wird dann mit den Daten gefaked.)
    Es handelt sich dabei um eine Online Wettseite.

    Nun stellt sich mir die Frage, wenn der Auftraggeber mit den gefakten Screenshots baut und erwischt wird, werde ich dann auch belangt?
    Der Auftraggeber kommt anscheinend aus Tschechien. Ich werde einmalig bezahlt. (Habe eine Anzahlung bekommen und bekomme den Rest nach fertigstellung.)

    MfG

    (PS: Wenn ich hier im falschem Bereich bin, Mods bitte moven! )
     
  2. 23. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    um welche seite handelt es sich denn =) ???


    wenn du irgendwas bearbeitest und fakest, denke ich, kann es dir doch egal sein...der jenige der damit etwas macht begeht ja ne straftat.
    du hast doch lediglich ein bild verändert.... kopiere dir doch die seite und emails, wo steht dass es sich um einen wettbewerb handelt... und fertig.
     
  3. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Ist doch eigentlich völlig irrelevant, oder?

    MfG
     
  4. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Beihilfe zum Betrug?

    Ist ziemlich lame Auszahlungen zu faken, um Bittsteller ruhig zu stellen.
     
  5. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Hallo auch,

    habe gerade an diese News vor zwei Tagen denken müssen Online-Betrüger muss sieben Jahre hinter Gitter | heise online

    Der letzte Abschnitt vor dem Update im Text ist da für dich betsimmt interessant.

    Ich würde einfach die Finger von so etwas lassen.

    Grüße^^
     
  6. 23. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Kannste mir vll. genauer erklären, was du damit meinst bzw. was er wohl mit den Screenshots vor hat? Kenne mich mit sowas kaum aus... :/

    MfG

    EDIT: @ Jambo: Ich fake ja nichtmal was. Ich erstelle nur ein Programm, womit der Auftraggeber selbst soviele Screenshots faken kann wie er will. Er gibt die Daten ein und das Programm spuckt einen gefakten Screenshot aus.
     
  7. 23. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Ich verstehe ihn so, das Screenshots von Auszahlungen gefaked werden um Leute die auf die Auszahlung warten damit ruhig gestellt werden können.

    Da du weißt das damit betrogen werden soll, ist es vorsätzlich Beihilfe, das ist mit ziemlicher Sicherheit strafbar.
    Edit
    Beihilfe (Strafrecht) – Wikipedia
     
  8. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    mach dich doch erstmal schlau, was dein potentieller kunde damit vorhat, vielleicht leistest du auch behilfe zum betrug.. wie kann man denn bitte so leichtgläubig auf irgendwelche jobs eingehen und nicht einmal wissen was dahinter steckt?

    - erinnert mich ein wenig an die himym folge wo ted sonem typen einen folterkeller bauen sollte

    falls du die anzahltung über psc oder sonst was bekommen hast und alles anonym gelaufen ist, ripp den typen, bevor er am ende 1000 andere rippt oder sei so fair und gib es ihm wieder, je nachdem wie du mit deinem gewissen leben kannst.

    wie alt bist du denn, dass du auf so einen mist eingehst und nichtmal weißt wofür es am ende gebraucht wird. kinder gibts...

    § 27 StGB Beihilfe - dejure.org

    § 27
    Beihilfe
    (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
     
  9. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Welche Leute warten auf welche Auszahlung? Er ist doch selbst Member bei der Wettseite... Auf dem Screenshot sind erledigte Wetten zu sehen, inklusive Einsatz und Gewinn.
    Ich verstehe nicht, warum er diese Screenshots faken möchte, wenn er die Websitebetreiber damit abzocken will, wäre das ja ziemlich sinnlos, weil die es ja in der Datenbank nachprüfen können... :/

    MfG
     
  10. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Ich würde mir nicht so viele Sorgen machen und ihm das Programm machen.

    Ich denke mal, er plant eine Affiliate Webseite zu basteln und durch die Fake Screenshots den Usern zu zeigen "Schaut her, es funktioniert!"

    Wird dich definitiv nicht betreffen.
     
  11. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Wie sieht das rechtlich aus, wenn man ne schriftliche Vereinbarung aufsetzen würde, in der der Käufer sich gegenüber dir verpflichtet, keinen illegalen Nutzen daraus zu ziehen? Jemand ne Ahnung?
     
  12. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Oder das du für nix aufkommst sollte das Programm für illegale Zwecke benutzt wird.
    Aber ich sehe darin kein Proble, du erstellst ja nur ein Programm mit dem man Screens veärndern kann... das selbe kann Photoshop ja auch ...

    Ich sehe da auch kein Problem, Leute die Hackprogramme schreiben und sharen werden ja auch nicht dafür belangt
     
  13. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Frag den Auftraggeber, was genau er damit vor hat. Wenn das dann "nicht ganz sauber ist" (wovon auszugehen ist), lass lieber die Finger davon.

    Wenn er dir, anders als erwartet, eine gute Erklärung liefert bei der der Einsatzzweck nicht illegal ist, kannst du es meines Erachtens zu Ende coden und verkaufen.
     
  14. 23. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    Fertige dein Programm eifnach ohne Spuren zu dir an.

    Das beginnt bei der Zahlung ambesten über ein Anonymes Zahlungsmittel und hört bei übermäßiger Sauberkeit des Codes auf.

    Schon wärst du deine Sorgen los.


    BTW:

    Stell dir vor du gehst zu einem Adobe Kurs wo sie dir zeigen wie man unteranderem Bilder gut bearbeiten kann. Ist der Kursleiter automatisch ein Urkundenfälscher?
     
  15. 24. August 2012
    AW: Erstellung von Screenshot-Fake Programm - Beihilfe zu Betrug?

    wenn du nicht darauf angewiesen bist dann lass es. ich könnte sowas nicht mit meinem gewissen vereinbaren-
     
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