#1 27. März 2014 Zuletzt bearbeitet: 15. April 2017 Kinox.to, Movie4k wie Seiten die illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gesperrt werden. Internet-Provider könnten nach dem EU-Urteil verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Das hat der Europäische Gerichtshof am heutigen Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-314/12). Das Urteil betrifft Seiten, die Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten. Konkret ging es um die Seite kino.to und den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel. Das deutsche Filmstudio Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wega hatten geklagt, und die Sperrung der Seite verlangt. Eins ist sicher, die Streamingportale werden dadurch nicht für immer verschwinden. Auch ist unklar in wie weit Filehoster und Tauschbörsen davon real betroffen sein könnten. Viele Nutzer dieser Seiten könnten ihre Stimme bei der Europawahl am 25. Mai 2014 den Piraten geben. Allerdings wird die Politik mit den "Sperren" sicher noch abwarten bis die Wahl vorbei ist. Bild-Quelle: Urheberrecht - Umfrage für Änderungen auf EU Ebene Quellen: heise.de + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. April 2014 AW: Artikel: EU-Gericht: Sperren von Raubkopier-Seiten erlaubt Provider müssen illegale Seiten sperren -- das freie Internet ist gefährdet! | Kanzlei WBS - YouTube + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. April 2014 Am ende sind Zensuren wie in der Türkei bei uns noch legal... + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. April 2014 AW: Artikel: EU-Gericht: Sperren von Raubkopier-Seiten erlaubt Die zensuren in der türkei wurden als unzulässig erklärt oO + Multi-Zitat Zitieren