EU-Kommission verabschiedet Verordnung für stromsparende Netzteile

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 7. April 2009 .

  1. 7. April 2009
    Die EU-Kommission reguliert den erlaubten Stromverbrauch der nächsten Kategorie technischer Geräte für den Umweltschutz. Nach Glühbirnen, Handy-Ladegeräten sowie Fernsehern, Kühlschränken und Waschmaschinen legt sie jetzt auch Höchstgrenzen für den Stromverbrauch von Netzteilen fest.

    Die Kommission der Europäischen Union (EU) verabschiedete am gestrigen Montag Bestimmungen für stromsparende externe Netzteile. Die Verordnung soll zu einer größeren Energieeffizienz externer Stromversorgungen führen. Bis 2020 sollen die Stromverluste um fast ein Drittel gesenkt werden. Die von der EU anvisierten Energieeinsparungen von neun Terrawattstunden entsprechen dem Jahresverbrauch Litauens und verringern die Kohlendioxid-Emissionen um mehr als drei Millionen Tonnen.

    EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sieht in der Festlegung ehrgeiziger Energieeffizienzanforderungen an Produkte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz in Europa: "Diese Ökodesign-Maßnahme wird die Energieeffizienz externer Netzteile, die täglich in Verbindung mit vielen Haushalts- und Bürogeräten genutzt werden, erheblich verbessern."

    EU legt Anforderungen an die Energieeffizienz fest

    Die neue EU-Verordnung legt Anforderungen an die Energieeffizienz externer Stromversorgungen fest. Solche externen Netzteile wandeln den Strom aus der Steckdose mit 220 Volt in einen Niederspannungsstrom mit meist fünf oder zwölf Volt um. Mit dieser niedrigeren Spannung können Haushalts- und Bürogeräte wie zum Beispiel Schnurlostelefone, PCs, Monitore, Notebooks und Modems betrieben werden.

    Die Netzteile ziehen allerdings auch Strom, wenn gar kein Gerät an sie angeschlossen ist. Deswegen betreffen die Anforderungen der EU sowohl die "aktive" Effizienz bei der Versorgung beispielsweise eines Notebooks beim tatsächlichen Betrieb, als auch den Stromverbrauch bei "Nulllast". Also die aufgenommene Leistung des Netzteils in der Steckdose, wenn das Notebook gar nicht angeschlossen ist.

    Vorschrift erlangt in zwei Schritten Gültigkeit

    Die Anforderungen treten in zwei Schritten 2010 und 2011 in Kraft und entsprechen laut der EU international anerkannten Effizienzkriterien, die von Modellen mit erheblich höherer Effizienz im Vergleich zu derzeitigen Durchschnittsmodellen erreicht werden würden.

    Quelle: netzwelt.de
     
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