EU: Konservative wollen Internet-Nutzung lückenlos überwachen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 2. Juli 2008 .

  1. 2. Juli 2008
    EU: Konservative wollen Internet-Nutzung lückenlos überwachen

    Bürgerrechtsorganisationen warnen die Abgeordneten des Europaparlaments vor der Verabschiedung bestimmter Änderungsvorschläge konservativer Abgeordneter für das Telekommunikations-Gesetzespaket, das die EU-Kommission im November vergangenen Jahres vorgestellt hatte. Die entscheidende Abstimmung findet am 7. Juli im federführenden Industrie-Ausschuss (ITRE) des Europaparlaments statt, danach erfolgen noch Abstimmungen im Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO). Die Bürgerrechtler zeigen sich vor allem beunruhigt von einer Reihe von Änderungsanträgen seitens britischer Konservativer, die in jüngster Zeit in Umlauf gebracht wurden. Diese wollen die Nutzung "illegaler Inhalte" über ein staatlich lizenziertes Überwachungssystem verhindern.

    Der Wind weht aus verschiedenen Richtungen. Die Franzosen etwa wollen ihre so genannten "Graduated Response"-Pläne über die europäische Schiene doch noch durchsetzen. Die französische Unterhaltungsindustrie wirbt derzeit massiv für ein Strafsystem unter dem Namen "flexible Rückmeldung" bzw. unter dem Motto "drei Treffer und du bist tot": Wiederholte Verstöße gegen das Urheberrecht sollen dafür sorgen, dass ein Provider die Internetverbindung des Kunden unterbrechen kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine automatische Filterung des Internetverkehrs seitens des Providers durch eine staatlich autorisierte Software. Eine Behörde soll koordinierend sicherstellen, dass Internetnutzer für einen bestimmten Zeitraum auch nicht auf einen anderen Internetprovider ausweichen können.

    Zuletzt waren die französischen Pläne Anfang April im Europäischen Parlament auf Ablehnung gestoßen. Die Erweiterungsvorschläge, über die mit etwa 800 weiteren Erweiterungs- und Änderungsvorschlägen am 7. Juli im Industrie-Ausschuss abgestimmt werden sollen, könnten sie jedoch erneut in Diskussion bringen. Von deutscher Seite sind es mutmaßlich die Lobbyisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die die "Gesetzmäßigkeit" von Inhalten vor allem in Hinblick auf Videoplattformen über eine europäische Richtlinie gewahrt wissen wollen.

    Der britische Konservative Malcolm Harbour hat nun im Binnemarkt-Ausschuss drei Vorschläge in den IMCO-Ausschuss eingebracht, die in diese Richtung gehen. Sein Erweiterungsvorschlag für Artikel 22 der Richtlinie 2002/22/EC sieht vor, dass "eine nationale Regulierungsbehörde über Richtlinien oder Maßnahmen sicherstellen" soll, "dass die Möglichkeit der Nutzer, auf legale Inhalte zuzugreifen oder diese verteilen zu können oder legale Anwendungen und Dienste ihrer Wahl verwenden zu können, nicht unangemessen beschränkt" wird. Die Netzaktivisten befürchten nun, dass insbesondere freie Software möglicherweise als nicht gesetzeskonform eingestuft wird, da diese von den Nutzern modifiziert werden darf. Technologien, die die "Gesetzmäßigkeit" einer Software überprüfen, würden veränderte Software jedoch als "nicht-gesetzlich" einstufen.

    Harbours Erweiterungsvorschlag für Artikel 33 für dieselbe Richtlinie verlangt, dass "nationale Regulierungsbehörden und andere relevante Behörden so weit, wie es angemessen ist, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmungen unterstützen sollen, die elektronische Kommunikationsnetzwerke und -dienste unterhalten und den Branchen, die am Schutz und der Förderung gesetzmäßiger Inhalte in elektronischen Kommunikationsnetzwerken und -diensten interessiert" sind. Schließlich sieht Harbours Erweiterungsvorschlag für Artikel 21 derselben Richtlinie Regelungen vor, die auch das französische "drei Treffer und du bist tot"-Modell enthalten: So sollen die nationalen Regulierungsbehörden Unternehmen verpflichten, Informationen zu bestehenden und neuen Kunden zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Informationen gehören Angaben über "illegale Nutzungen elektronischer Kommunikationsdienste", insbesondere "Urheberrechtsverstöße" sowie Angaben zu "Schutzmittel gegen Risiken persönlicher Sicherheit, Privatsphäre und persönlicher Daten". Darunter seien, so die Bürgerrechtler, Sicherheitsverfahren zu verstehen, die ohne Genehmigung der Behörden eingesetzt würden. Dies könnte bedeuten, dass die nationalen Regierungen auch den Einsatz von Verschlüsselungssoftware überwachen können sollen. Durch die umfassenden Informationspflichten entstehende Mehrkosten sollen den Unternehmen durch die Regulierungsbehörde erstattet werden.

    Ein anderer vom britischen Konservativen Sayed Kamal im LIBE-Ausschuss eingebrachter Erweiterungsvorschlag für Artikel 6 der Richtlinie 2002/58/EC sieht vor, dass die "Telekommunikationsverbindungsdaten von jeder natürlichen oder juristischen Person verarbeitet werden dürfen, um technische Maßnahmen implementieren zu können, welche die Sicherheit eines öffentlichen oder privaten elektronischen Kommunikationsdienstes" garantieren können. Dieser Vorschlag wurde letzte Woche im Ausschuss bereits verabschiedet und gilt als notwendiger Baustein für die Harbour-Vorschläge.

    Die jeweils relevanten Abschnitte der Änderungsanträge haben die französische Netzaktivisten von "La Quadrature du Net inzwischen online veröffentlicht, ohne jedoch das Datum oder die Dokumentennummer der Vorschläge zu nennen. Derzeit ist noch unklar, ob es inzwischen zu den Anträgen weitere Änderungsvorschläge gibt. Nach Auskunft von Christoph Espern, Mitgründer von "La Quadrature du Net", sollen die Harbour-Vorschläge erst am Freitag eine eigene Nummer erhalten und im Moment noch aktuell sein.

    Gleichwohl gibt es auch im ITRE-Ausschuss Änderungsvorschläge hinsichtlich "gesetzeskonformer Inhalte". Die französische konservative Abgeordnete Dominique Vlasto brachte gemeinsam mit dem belgischen Konservativen Ivo Belet den Änderungsvorschlag Nr. 122 ein, der die Internet-Provider "ermutigen" will, "gesetzeskonforme Inhalte" ("lawful content") zu fördern und zu schützen. Gemeinsam mit der deutschen Konservativen Ruth Hieronymi (CDU) brachten Vlasto und Belet den Vorschlag Nr. 308 ein, der dafür sorgen soll, dass die Internet-Provider hierfür mit den nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten dürfen.

    Die sozialdemokratische Europaabgeordnete Erika Mann, Schattenberichterstatterin im ITRE-Ausschuss, sagte heise online, dass sie die entsprechenden Anträge im Blick habe: "Ich freue mich über jede Unterstützung zu dem Thema, weil man nie weiß, wie das dann durchläuft. Ich halte es für eine gefährliche Tendenz zu bestimmen, was gesetzmäßige Inhalte sind oder was nicht."

    Quelle: heise.de - 02.07.2008
     
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