Fachabi + 50% Stelle +?Kindergeld?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Sonderk!nd, 10. November 2013 .

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  1. 10. November 2013
    Moin die Herren und Damen,

    ich mach wohl ab Sommer nächsten Jahres mein Fachabi. Hab aktuell ne ganz normale Stelle und mein Arbeitgeber unterstützt mich bei meinem vorhaben. Danach hab ich nen ganz normalen Job auf Teilzeit. Da ich aber wieder zur Schule gehe, steht mir (zumindestens wenn ich ebend KEIN Job hab) Kindergeld zu. Nun die Frage bleibt dieser Anspruch bestehen wenn ich nebenbei Arbeite, denn die Grenze die man früher hatte von X Tausend Euro wurde ja abgeschafft


    Also hat jemand Erfahrung finde über google nix wirklich aussagekräftiges, dass meiste wurde vor der Abschaffung der Grenze geschrieben...
     
  2. 10. November 2013
    AW: Fachabi + 50% Stelle +?Kindergeld?

    Soweit ich weiß bekommt man Kindergeld so lange man sich in einer Ausbildung befindet (Studium, Ausbildung, Schule) aber bin mir nicht 100% sicher. aber der freibetrag von ca 8000EUR oder so wurde abgeschafft das stimmt
     
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  3. 10. November 2013
    AW: Fachabi + 50% Stelle +?Kindergeld?

    ja ebend, meiner ma wurde halt letztes Jahr gesagt wenn er noch Fachabi macht kriegen sie bzw ich es wieder. Nur dadurch das ich nebenbei arbeite kA wie genau das abläuft werde morgen denke ich sowieso anrufen wenn ich die Zeit finde, aber hätte ja sein können das jemand in der selben situation ist
     
  4. 10. November 2013
    AW: Fachabi + 50% Stelle +?Kindergeld?

    Informationen gibt es auch außerhalb des Internets. Ruf einfach beim zuständigen Amt an. 30 Sek dauert das telefonat maximal.
     
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  5. 10. November 2013
    AW: Fachabi + 50% Stelle +?Kindergeld?

    is sowieso so geplant hab gestern die zusage gekriegt das ich das machen kann und mein arbeitgeber das mit teilzeit und 10% mehr gehalt unterstützt deshalb dachte ich mir ich frage einfach mal
     
  6. 12. November 2013
    AW: Fachabi + 50% Stelle +?Kindergeld?

    Für die die es vll irgendwann mal interessiert also meine ma ist im Öffentlichen Dienst dort ist jemand anderes zuständig als bei normalen Angestellten (nur als Info denke nicht das es nen unterschied macht). Wer nicht mehr als 20H arbeitet hat anspruch auf Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr, was ihr dabei verdient ist egal.
     
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