Fälschlich des illegalen Songtauschs Beschuldigte verklagt US-Musiklobby

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 26. Juni 2007 .

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  1. 26. Juni 2007
    Tanya Andersen aus dem US-Bundesstatt Oregon hat eine Klage gegen eine Reihe von Plattenfirmen, den Branchenverband RIAA (Recording Industry Association of America) sowie die Firmen MediaSentry und Settlement Support Center eingebracht (PDF-Dokument). Die belangten Labels sind Atlantic Recording, Priority Records, Capitol Records, UMG Recordings und BMG Music. Zunächst war Andersen verklagt worden, weil sie Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Ihr konnte die Tat jedoch nicht nachgewiesen werden, die Musikindustrie musste ihre Klage mit Rechtswirkung zurückziehen. Nun schlägt Andersen zurück.

    Andersen war als Inhaberin eines Telefonanschlusses verklagt worden, über den angeblich illegal Musik getauscht worden war. Die RIAA geht bei diesen Verfahren immer nach dem gleichen Muster vor: Ihre Experten oder eine Software liefern eine IP-Adresse, über die ein Musikstück in ein Filesharing-Netz gelangt ist. Mit einer Klage gegen Unbekannt erwirkt die Musikindustrie einen Beschluss, der den jeweiligen Provider zur Herausgabe des zu der IP gehörenden Anschlusses zwingt. Der Anschlussinhaber wird dann verklagt. In diesem Fall war das Tanya Andersen. 2005 hatte die RIAA Klage erhoben und warf der alleinerziehenden Mutter vor, unter anderem Gangsta Rap wie "Hoes in my Room" heruntergeladen zu haben. Andersen hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und, anstatt den angebotenen Vergleich zu akzeptieren, schließlich Gegenklage eingereicht. Die RIAA wollte Andersens 10-jährige Tochter vorladen, sie sollte ihre Mutter vor Gericht belasten. Schließlich ergab eine Untersuchung ihrer Festplatte durch einen Experten der Anklage keine Hinweise.

    Nachdem die RIAA ihre Klage "with prejudice" zurückzog, ist Andersen von jeglichen Zweifeln befreit und braucht seitens der RIAA keine neuen Angriffe zu fürchten. Darüber hinaus versetzt ein solches dismissal with prejudice die Beklagte in die Lage, ihre Verfahrenskosten von der RIAA einzuklagen. Die alleinerziehende Mutter möchte aber nun nicht nur ihre direkten Prozesskosten ersetzt bekommen, sondern verlangt auch Schadenersatz und Bußgeld für die erlittene persönliche Unbill. Andersen wirft MediaSentry vor, wissentlich illegale, nachlässige und fehlerhafte Untersuchungen gegen sie selbst und tausende andere Amerikaner durchgeführt zu haben und durchzuführen. Dabei würde die Privatsphäre verletzt und eine Reihe von Gesetzen gebrochen. Anschließend werde von den Beklagten organisiert versucht, von vermeintlichen Tätern Zahlungen über jeweils tausende Dollar zu bekommen. Dafür würden Methoden wie Zwangsausübung, Einschüchterung, Demütigung und Drohung eingesetzt. Dabei werde nicht klargestellt, dass die behaupteten Beweise entweder nicht existierten oder fehlerhaft sein könnten.

    In ihrem Fall sei sie auch dann noch belästigt worden, als ihre Unschuld bereits festgestanden und ein Mitarbeiter des Settlement Support Center dies auch bestätigt habe. Der gesamte Fall habe nicht nur zu materieller Belastung, etwa für die Untersuchung ihres Computers, sondern auch zu großem psychischen Stress geführt. Daher habe sie nicht, wie geplant, wieder zu arbeiten beginnen können, sondern vielmehr erneut ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Dafür möchte die Frau nun entschädigt werden. Gegenüber US-Medien hat die RIAA Stellungnahmen zum Fall abgelehnt.

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/91752
     
  2. 26. Juni 2007
    AW: Fälschlich des illegalen Songtauschs Beschuldigte verklagt US-Musiklobby

    Typisch Amerika, aber diesmal mit süssem Beigeschmack, denn wenn sie Erfolg hat ist damit ein Präzedensfall geschaffen und die Musiklabels werden sich dann in Zukunft 3 mal überlegen wen sie anklagen und wen nicht.
     
  3. 26. Juni 2007
    AW: Fälschlich des illegalen Songtauschs Beschuldigte verklagt US-Musiklobby

    Ja, sowas soll in Deutschland auch endlich mal passieren, damit die ganzen kanzleien es kapieren und auch mal eine auf die Mütze kriegen!
    Auf alle Fälle halt uns auf dem Laufenden was aus dem Prozess wird!
     
  4. 27. Juni 2007
    AW: Fälschlich des illegalen Songtauschs Beschuldigte verklagt US-Musiklobby


    Ich glaube dies wird der ausschlaggebende Grund sein, warum sich viele angeklagte User wehren werden.

    Hier in Deutschland laufen ja auch tausende Anklagen auf Unbekannt. Der Vater einer Freundin von mir ist Polizist und der meinte mal zu mir, dass "die" garnicht mehr wissen wohin mit den Anklagen, weil es anscheinend so viel Arbeit ist.

    Ein Bekannter von mir ist angeklagt worden, aber musste schließlich dann nur eine Geldstrafe zahlen.

    Die werden das Saugen eh nie stoppen können. Und auch wenns so viel Verlust für die sch**ß Musikindustrie ist, die "armen" Leute dort werden bestimmt kein Hungerleiden bekommen.

    In dem Sinne...

    Mfg
     
  5. 27. Juni 2007
    AW: Fälschlich des illegalen Songtauschs Beschuldigte verklagt US-Musiklobby

    na dann bleibt noch zu hoffen dass sie damit durchkommt ... wär ja echt mal nice ...
    vielleicht hören dann mal diese klagewellen auf :-D
     
  6. 27. Juni 2007
    AW: Fälschlich des illegalen Songtauschs Beschuldigte verklagt US-Musiklobby

    Jo aber wie schon ein Vorredner gesagt hat "das ist Amerika" ist nunmal so, da wird alles und jeder verklagt und zurückgeklagt etc ^^ und wie man bei manchen Klagen mitbekommen hat auch mehrere Millionen Schadensersatz erklagt worden (bestes Beispiel in den Anklagen gegen Tabakkonzerne) In diesen Fällen zahlen das die Unternehmen meist aus der Portokasse.
    Dieser besondere Fall mit dem illegalen "Saugen" von Musik ist klar einer der besten, zumal die Industrie jemanden zu Unrecht angeklagt hat. An ihrer Stelle hätte ich in Amerika nix anderes gemacht. Das Argument mit dem psychischen Druck, dem sie ausgesetzt war ist denke ich klar verständlich. Der Aufwand zum Gericht und zurück, Schriftverkehr, Anwaltskosten etc. pp.

    Also wenn die wirklich durchkommt, was ich auch glaube, dann werden die wirklich über jede Anklage dreimal nachdenken ^^

    Und zum Thema Deutschland, ist nunmal so, die dürfen da nicht rumspionieren -> Freiheit des Einzelnen usw. Es ist nunmal gesetzeswidrig und einzig und allein vor die Anklage können die meiner Meinung nach nur diejenigen, die sie auf frischer Tat ertappen beim Laden, sonst eigentlich niemanden. Ich mein wenn die jemandem Bußgeld oder was weiss ich aufbrummen wolln, dann müssen die doch nur jedes 2. Auto anhalten, was n CD-fähiges Radio hat oder irre ich da? Ich meine bei einigen werden einfach nur Kopien von den eigens erstandenen, ehrlich gekauften CDs drinne sein, aber ich kenne kaum jemanden, der da seine OriginalCDs mit reinnimmt, zumal so schnell das Auto aufgebrochen wird oder die CD verkratzt durch Schlaglöcher usw.

    Aber mal ohne vom Thema abzulenken, is schon n cooler Fall in Amiland. Hoffen wir mal, dass das der Musikindustrie ne Lehre sein wird ^^

    MfG
    pLeXa
     
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