Fahrerflucht bei Wildunfall?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Costard18, 28. Juni 2016 .

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  1. 28. Juni 2016
    Hallo,
    gilt ein Fahrerflucht bei einem Wildunfall??? Ich fahre ziemlich oft Auto, da meine Arbeitsstelle ziemlich außerhalb der Stadt ist.
    Gestern kam ein Fuchs über die Straße, der leider mit hoher Geschwindigkeit durch ein Auto erfasst wurde.

    Der Fahrer hat sich ohne jede Gedanken vom Unfall Ort schnell entfernt. Meine Frage ist jetzt gilt dass nicht als Fahrerflucht, da er einen Tier umgefahren hat und einfach weiter gefahren ist???
     
  2. 28. Juni 2016
    AW: Fahrerflucht bei Wildunfall?

    Hey,

    ich würde mal sagen, wer nach einer Kollision mit einem Wild einfach weiterfährt bzw. den Unfallort verlässt, macht sich nicht der Fahrerflucht nach Paragraph 142 schuldig. Hier findet sich die entscheidende Formulierung, die bei einem Wildunfall Fahrerflucht ausschließt. Tiere und somit auch Wild gelten gesetzlich als Sache. Doch auch eine Sachbeschädigung kommt nicht in Frage, da Wildtiere keinen Besitzer haben. Ein Personenschaden kann dementsprechend auch nicht vorliegen. Wildunfall und Fahrerflucht: Die wichtigsten Infos!

    Falls ich was falsches geschrieben habe, bitte um Korrektur.
     
  3. 28. Juni 2016
    AW: Fahrerflucht bei Wildunfall?

    Beim Wildunfall ist es keine Fahrerflucht. Bei verspäteter Meldung bekommt man in den meisten Fällen ein Bußgeld da es eine Ordnungswidrigkeit ist, unter Umständen kann es aber auch mehr werden. (zB auch wenn der Verkehr dadurch gefährdet wird und siehe weiter unten)

    Ist also zu Melden da es sonst eine Ordnungswidrigkeit (zB Meldepflicht nach Jagdgesetz und Tierschutzgesetz) ist die Bußgeld kostet, es ist aber keine Straftat außer bei Wilderei:

    Wildunfall nicht gemeldet – Kein Kavaliersdelikt – Reporter24
     
  4. 8. Juli 2016
    AW: Fahrerflucht bei Wildunfall?

    Mal ganz von den rechtlichen Sachen abgesehen, finde ich es eine Schweinerei nach sowas einfach weiterzufahren.. Hast du das denn gesehen? Und was hast du dann gemacht?
     
  5. 8. Juli 2016
    AW: Fahrerflucht bei Wildunfall?

    ganz kurz mal mein Fall. Hab nen Reh in der Nacht mit 30 angefahren, es ist aber weitergelaufen was hätte ich da noch tun müssen? Man kann es ja schlecht einfangen.
     
  6. 8. Juli 2016
    AW: Fahrerflucht bei Wildunfall?

    Zuständigen Jäger informieren, so dass eine Nachsuche durchgeführt werden kann. Die kommen dann mit Hunden und schauen, ob sie es finden. So muss es nicht elendig verenden. Oder es ist so gesund, dass es weit genug laufen kann, dann passiert eben nichts.
     
  7. 9. Juli 2016
    AW: Fahrerflucht bei Wildunfall?

    Vor längerer Zeit hatte ich auch eine "Begegnung" mit zwei Rehen auf der Autobahn in Österreich. Gegen 04:00 h, rechts ansteigendes Gelände mit Büschen bewachsen... fast kein Verkehr. Urplötzlich sprangen mir bei Tempo 80 km/h zwei Rehe vor die Front. Motorhaube und Kotflügel eingedrückt.

    Als Wohnwagengespann war mir die brutale Vollbremsung zu risikoreich. Hätte vermutlich auch nichts genutzt...bestenfalls eine "vergnügliche" Erfahrung eines Schleuderkurses. Mit Anhänger tut man sich mit dem trainierten Bremshaken etwas schwer.

    Habe die Polizei gerufen und die hat die Nachsuche durch den Jäger veranlasst.

    Hatte Teilkaskoversicherung und bekam von der Polizei eine Wildschadensbescheinigung. Anstandslos wurden die Reparaturkosten von der Versicherung erstattet. Das sollte man auch berücksichtigen. Bekam auch kein Bußgeld bei dieser Sachlage.

    Bis ich aber die Bescheinigung durch den mit 1 Mann besetzen Gendarmerieaußenposten (nur der hatte ja im Innendienst eine "Gabriele"-Schreibmaschine mit Einfinger-Suchsystem :lol in den Händen hatte...nee die Story erzähle ich euch nicht. Gruß an die Gnädige Frau...Küss die Hand...muss erst die Post machen... und schon waren zwei Stunden weg wie nüscht. :]

    Vorher Funksprüche wie: "Zauchen Zauchen ...hörens mi..Zauchen bitte mölden. Könnens den Außendienst aoktivieren..."
     
  8. 9. Juli 2016
    AW: Fahrerflucht bei Wildunfall?

    also auf ner Landstraße wo alle mit 100 rumbrettern würde ich nicht aussteigen, zumal es ja auch keinen richtigen Standstreifen gibt.
    Lieber erstmal weiterfahren, ungefähre Stelle merken und zeitnah die Polizei informieren. Diese meldet sich dann bei den örtlichen Straßenwärtern.
     
  9. 14. September 2016
    AW: Fahrerflucht bei Wildunfall?

    Solange es keinen erheblischen Schaden am Auto gibt, ist das auch in Ordnung. Wenn das Auto jedoch nicht mehr verkehrstauglich ist, sieht das ganze schon anders aus. Das ist zwar keine Fahrerflucht, aber stehen bleiben würde ich trotzdem!
     
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