Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von kalash111, 26. April 2012 .

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  1. 26. April 2012
    Hallo Leute,

    ich habe mir ein Fahrrad im Online-Shop gekauft. Leider ist es mir zu groß und ich möchte es zurückgeben. Habe es seit ca. 1 Woche. Der Händler möchte aber von mir 39.95€ Versandkosten haben. Liegt er im Recht?

    Laut AGB
    Das Fahrrad hat 600€ gekostet,da es ja ein Betrag über 40€ ist,kann ich es kostenfrei zurückschicken bzw. abholen lassen oder verstehe ich das falsch?
    Wenn ich richtig liege, mit welchem Paragraphen kann ich dem Verkäufer eine kurze Mail schreiben, dass er die Kosten zu tragen hat?

    Vielen Dank schon mal!

    MfG
    kalash111
     
  2. 26. April 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Die AGB ist in seinem Recht.
    Les dir das Ding mal ganz langsam durch.

    "Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt"

    Beispiel:

    Kaufst im gleichen Shop 'ne Fahrradpumpe für 20EUR.
    Bist nicht zufrieden.

    ER trägt die Kosten.
    (Da unter 40EUR)
     
  3. 26. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Ja habe ich Ware muss gelieferter entsprechen UND 40 nicht übersteigen. Dann muss ich die Kosten tragen. Da steht ja nicht ODER. Es müssen die Beiden Bedingungen erfüllt sein.

    Dann trag ich die Kosten. Mit SIE in den AGB ist der Käufer gemeint, das weiß du oder?
     
  4. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Was ist daran nicht Verständlich?

    - Kostet das Fahrrad über 40 Euro?
    - Ist es das bestellte Fahrrad?

    Trifft beides zu, musst du zahlen.
    Somit hat Genon42 recht und du kannst nicht lesen.


    Edit: Würde dir jedoch google ans Herz legen, gibt viele Themen dazu mit genau diesem Standartsatz.

    > Internetrecht - 40-euro-abmahnung
    > Google

    Hab's mir nicht genau durchgelesen.
    Vielleicht ist da ja was dabei.
     
  5. 26. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    In den AGB steht aber 40EUR nicht übersteigt, also kannst du nicht lesen
    Damit ich die Kosten übernehmen muss, sind 2 Bedingungen notwendig

    1. Ware entspricht gelieferter /JA

    UND

    2. Ware übersteigt nicht 40EUR/ NEIN, es übersteigt 40EUR

    Bedingung 2. nicht erfüllt --> ich muss kosten nicht tragen.
     
  6. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Soweit ich weiß, ist der kostenfreie Rückversand Kulanz.
    Der Artikel ist ja richtig und der Verkäufer ist ja nicht Schuld daran, dass das Fahrrad zu klein ist.

    Ist also dein Fehler.
     
  7. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Das ist wahr. Laut AGB müssen trotzdem beide Bedingungen erfüllt sein, damit ich den Versand bezahle.

    Würde anstatt dem UND ein ODER stehen, müsste ich die Kosten tragen, wenn nur eine Bedingung erfüllt ist.
     
  8. 26. April 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Du hast ein Fahrrad bestellt, welches in der Größe die du angegeben hast angekommen
    ist. (Punkt 1 aka. "Ware entspricht dem bestellten")

    Nur weil das Fahrrad dir zu groß/klein ist, ist das nicht das Problem des Verkäufers.
    Der Käufer (du) gibt Größe X an - es kommt Größe X bei DIR an.

    Sein Vertrag ist erfüllt in dem Sinne.

    Das Fahrrad übersteigt den Wert von 40EUR. (Punkt 2)

    Für mich sind diese Bedingungen erfüllt.
     
  9. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Aber Punkt 2 ist doch , übersteigt NICHT
     
  10. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Bin ich geistig behindert, oder hat Genon was falsch verstanden?

    Machen wir's der Einfachheit halber einmal ohne das nicht.: "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt."
    bedeutete: Kunde zahlt, sobald über EUR 40.

    Und jetzt die Verneinung dazu, wie's die AGB verlauten lässt: "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt."
    bedeutet: Kunde zahlt nicht, sobald über EUR 40.
     
  11. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten


    ENDLICH!!!!!!

    Denke ich mir auch die ganze Zeit und raffs nicht.

    Ich hab denen ne Mail geschrieben, mal schauen was draus wird. Werde hier posten sobald Antwort kommt
     
  12. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Ja stimmt schon, hab ich falsch gelesen.
    Aber ob diese AGB rechtens ist?

    Ich würde den Verkäufer auf jedenfall darauf aufmerksam machen und dann auf eine Reaktion warten.
    Wobei ich denke, dass diese Klausel zu seinen Gunsten ausgelegt ist.

    Wenn du etwas unter 40EUR kaufst, musst du Rückversand tragen.
    Wenn du etwas über 40EUR kaufst, bleibt es die Kulanz vom Verkäufer.

    Es steht ja nicht "Über 40EUR übernehmen wir den Rückversand"
     
  13. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Würde dir zustimmen, laut den AGB musst du den Rückversand nicht zahlen, da du zwar Bedingung 1 erfüllst aber Bedingung 2 nicht.

    Ruf da an und verweis auf die AGB. Mit Pech wirst du es trotzdem zahlen müssen, außer du hast ne Rechtsschutz und willst dafür Zeit opfern
     
  14. 26. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten


    Ja klar steht es da

    Warum muss ich zahlen, wenn ich Recht habe? War doch immer so im Internet mit den 40EUR, auch bei Amazon. Wenn das Teil 39EUR kostet muss ich zahlen. Wenns drüber ist muss Amazon. Gleiche AGB. Deswegen hat es mich gewundert, dass der olle Verkäufer das so dreist meint.
    Amazon AGB:
     
  15. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Hab doch geschrieben du bist im Recht

    Meinte damit nur, wenn er sich stur stellt und es nicht erstatten will, musst du das vor Gericht klären. Würde an deiner Stelle anrufen, das schildern und sagen er soll dir n Rücklieferungsschein o.ä. geben.

    Kannst es natürlich auch zurückschicken und dann die Kosten bei ihm verlangen.
     
  16. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Ja ich hoffe ja nicht, dass es bis zum Gericht kommt wegen 40€^^
    Wie gesagt, ich habe ihm ne Mail geschrieben und darauf hingewiesen, dass Laut denen AGB die Kosten von denen zu übernhemen sind. Mal schauen, was als Antwort kommt. Werde hier berichten.

    MfG
    kalash111
     
  17. 26. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Abgesehen davon kann der in seine AGB schreiben was er will. Das ist dann einfach nicht wirksam. Er muss die Rücksendekosten tragen, das ist gesetzlich so geregelt.

    Fürchterlich dieses ganze Halbwissen hier.

    §357 BGB, Absatz 2:
    Schick ihm einfach den Text, dann kann er sich das in Ruhe selbst durchlesen.
     
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  18. 26. April 2012
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2012
    AW: Fahrrad nach Online-Kauf zurückgeben, Verkäufer fordert Übernahme der Kosten

    Danke, habe genau sowas gesucht, schön übersichtlich und mit Paragraph

    Update:

    Heute kam eine freundliche Mail, dass ich den Bescheid sagen soll wann das Fahrrad von der Spedition abgeholt werden soll. Auf deren Kosten natürlich.
     
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