#1 28. Februar 2010 Moin moin, wir haben hier ein alten Motorrad aus dem 2WK was keine Papiere mehr hat und da das Vehicel soweit wieder fit für die Strasse is würde mich mal interessieren was ich machen muss damit ich das Teil wieder auf der Strasse fahren darf. Selbst bin ich leider nich fündig geworden, vielleicht kennt einer von euch ja ne Seite wo das ganz beschrieben is + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. Februar 2010 AW: Fahrzeug ohnen Papiere Da kann dir nur TÜV, Dekra, etc. weiterhelfen Du brauchst aber auf jeden Fall eine Vollabnahme + Multi-Zitat Zitieren
#3 28. Februar 2010 AW: Fahrzeug ohnen Papiere Dürfen wir mal nen Foto sehn ? Hab jetzt au nur die Idee das der TÜV, wenn das Teil au vernümpftig is^^, zulässt. Bzw Zweigstellen aka Dekra + Multi-Zitat Zitieren
#4 28. Februar 2010 AW: Fahrzeug ohnen Papiere Da gibts ohne Papiere ne Einzelabnahme beim TÜV... Stellste mal ein Pic rein? + Multi-Zitat Zitieren
#5 28. Februar 2010 AW: Fahrzeug ohnen Papiere ohne Papiere, musst du ich meine bei der Zulassungsstelle, eine Eidstaatliche Versicherung abgeben, und nach langer Zeit und viel Geld wirst du neue Papiere bekommen... du musst denen klar machen, dass das Krad dir gehört, bzw deine Opa... danach, ab zum TüV, Dekra, Güs etc, zum Paragraphen 21 (Vollabnahme) evtl einige Reperaturen und dann gute Reise... mfg was ich noch sagen will, du könntest mit deinen Motorrad, nachdem du die Papiere hast, zum TüV und dann schreibt er dir zwar eine ewig lange Mängelliste, aber du weißt was du machen musst... evtl auch nach einer H-Zulassung fragen.... + Multi-Zitat Zitieren
#6 28. Februar 2010 AW: Fahrzeug ohnen Papiere Würde auch wahnsinnig gern ein Bild sehen Bin Motorradfreak ja vollabnahme brauchste, dann musste nachweisen dass es deins ist (könnte schwer werden ?( ) am besten mal aufm zuständigen landratsamt nachfragen, die helfen gerne. + Multi-Zitat Zitieren
#7 28. Februar 2010 AW: Fahrzeug ohnen Papiere Also Eigentumsnachweiß ist (theoretisch) nicht so kompliziert, das ist wohl ein Fall von Ersitzung. Wie das aber in dem Fall genau abläuft müsste wohl ein Anwalt oder Notar klären. + Multi-Zitat Zitieren
#8 28. Februar 2010 AW: Fahrzeug ohnen Papiere Die heißen KÜS Solange das Motorrad nicht als gestohlen gemeldet ist sollte das mit der Zulassungsstelle theoretisch gesehen kein Problem sein. + Multi-Zitat Zitieren
#9 5. März 2010 AW: Fahrzeug ohnen Papiere So, etwas verspätet aber für alle interessierten gibts hier nochmal nen Pic, is ne BMW R12 Bj 1943 + Multi-Zitat Zitieren