Fahrzeugschein vs Fahrzeugbrief?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von ItalianStallion, 15. Dezember 2011 .

Schlagworte:
  1. 15. Dezember 2011
    Hey RR,

    welche Bedeutung hat der Fahrzeugschein im Gegensatz zum Fahrzeugbrief? Seit 2005 nennt man das ganze ja auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbeschinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).

    Lg
    ItalianStallion
     
  2. 15. Dezember 2011
    AW: Fahrzeugschein vs Fahrzeugbrief?

    den fahrzeugschein führst du als führer eines fahrzeugs mit.
    den fahrzeugbrief bestitz der fahrzeughalter.
     
  3. 15. Dezember 2011
    AW: Fahrzeugschein vs Fahrzeugbrief?

    Habe ich mir auch schon halber gedacht Danke .

    Noch etwas und zwar, wie sieht es mit den Fahrzeug und Fahrzeughalter Angaben aus? Sind im Fahrzeugbrief mehr Angaben im Gegensatz zum Fahrzeugschein?

    Lg
    ItalianStallion
     
  4. 15. Dezember 2011
    AW: Fahrzeugschein vs Fahrzeugbrief?

    Im Brief stehen auch Vorbesitzer ect drin.
    Es gibt minimal mehr Angaben ja.

    Verlierst du den Schein ist das nicht schlimm, verlierst du den Brief ist das schlimm.
    Der Schein ist nur ein Dokument welches zeigt, das der Wagen zugelassen ist.
    Der Brief hingegen bedeutet das es dein Eigentum ist.
     
  5. 15. Dezember 2011
    AW: Fahrzeugschein vs Fahrzeugbrief?

    Hi,

    ich glaube, dass im Fahrzeugbrieg die Vorbesitzer auf jeden Fall ersichtlich sind...im Fahrzeugschein nicht unbeding.

    Fahrzeugschein ist sozusagen eine Kopie des Briefes

    MFG ZoNk
     
  6. 15. Dezember 2011
    AW: Fahrzeugschein vs Fahrzeugbrief?

    bei mir war das so das nur noch die letzten 2 vorbesitzer angezeigt wurden . kp ob das so normal war, die haben dann gesagt das es da und da geändert wurde, um es zu vereinfachen.
     
  7. 15. Dezember 2011
    AW: Fahrzeugschein vs Fahrzeugbrief?

    ja is der neue Brief.
    Im alten standen glaub 8 oder 12 drin
     
  8. 17. Dezember 2011
    AW: Fahrzeugschein vs Fahrzeugbrief?

    Gefährliches Halbwissen!

    Eigentümer ist derjenige, der das Eigentum erworben hat!
    Nicht derjenige der den Brief hat bzw. der als Halter eingetragen ist.


    MfG
    Jebedaia
     
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