Fakebilder verbreitet -> Anzeige

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Shadowgun, 17. Dezember 2007 .

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  1. 17. Dezember 2007
    Also nen kumpel hat auf einer lanparty, auf der ich auch war aus spaße bilder gefake, mit fotoshop.
    War eig. nur aus spaß aber irgentwie sind diese in umlauf gekommen und eins davon ist ausgedruckt worden und in der schule verteilt worden (waren pronografischen inhalts)..
    Vor 3 tagen haben sich die betroffenen und er zusammengesetzt, sogar mit eltern um des zu klären, was damit geendet hat das sie ihn gestern mittag angezeigt haben ( 4 leute, davon ist nur 1 bild in umlauf gekommen)
    jetzt wolte ich mal nachfragen was auf ihn zukommt und wie das genau heist was er getan hat. er hat die bilder ja nicht gewolt verbreitet.
    Und was er sagen soll wenn er eine aussage machen muss.

    MFG
     
  2. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    Es gibt das Recht auf das eigene Bild....
    Nicht gewollt verteilt heisst fahrlässig in Umlauf gebracht
    Rufmord .... usw usw

    Naja, soll sich mal nen guten Anwalt besorgen.

    Vielleicht kommt er dann mit Groben Unfug davon

    sry... bin kein Jurist,
    sind halt nur meine ersten Gedanken dazu.

    grüz
    KK

    EDIT: btw ... isser schon Volljährig oder
    Kind/Jugendlicher /Heranwachsender ?
     
  3. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    Wie alt ist derjenige? Kann sein, dass er unbestraft davonkommt nach dem Slogan 'jugendliches Fehlverhalten'
     
  4. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    er war zum tatzeitpunkt (xD des höhrt sich an) 14, jetzt is er 15
     
  5. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    keine angs wird nix shclimmes assieren er ist noch ein kind...
     
  6. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    keine angst, dem erwartet nix

    das mein ich ernsthaft...
    er soll einfach alles zugeben, einsicht zeigen, sich vor gericht bei den betroffenen entschuldigen (fals es zu einem gerichtstermin kommt) und das wars auch schon!
     
  7. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    Unter 15 ist man doch noch nicht mal strafmündig.
    Da passiert schon nichts...

    Würde das einfach auf mich zukommen lassen.
     
  8. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    unter 14.
     
  9. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    Soweit ich das weiß, ist man erst ab dem 15. Lebensjahr strafmündig.

    Vollendetes 14. Lebensjahr = 15.

    oder nicht?
     
  10. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    wenn man 14 wird ist man im 15ten lebensjahr. Wenn man 15 wird ist man im 16ten lebensjahr.
     
  11. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    kann aber trotzdem sein das die eltern zur rechenschaft gezogen werden und den geldbeutel aufsperren müssen.
     
  12. 17. Dezember 2007
    AW: Fakebilder verbreitet -> Anzeige

    naja danke an alle, die versucht haben zu helfen ^^
    mach mal dicht bevor diese 14-15 diskusion weiter geht ^^
    BW´s sind raus

    MFG
     
  13. Video Script

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