#1 6. November 2007 hi, ich hab mir vor kurzem in ebay ein kabel bestellt. das kabel kostet ca.5€ und porto und versand waren halt nochma 5. ein paar tage später erhalte ich von der firma bei der ich in ebay bestellt habe ein gerät das ich überhaupt nicht bestellt habe. natürlich habe ich gleich eine e-mail geschrieben (so nett wie ich bin hehe) da ich gerne mein kabel möchte und nicht irgend so n scheiß gerät mit dem ich nix anfangen kann. die firma hat jetzt allerdings immernoch nicht zurückgeschrieben und das ist schon fast 2 wochen her. im internet hab ich geschaut und das ding kostet neu nicht 5 sondern fast 50€. jetzt ist meine frage: wenn ich mich bei denen melde und den fehler gemeldet hab und die mir nicht antworten darf ich dann das ding behalten? ich möchts nämlich verkaufen... also weiterhin abwarten und mit e-mails bobardieren oder verkaufen und fertig?? thx im voraus bw für alles hilfreiche greetz der gärtner + Multi-Zitat Zitieren
#2 6. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? Verkaufs, wird kein verfahren eingeleitet. Sie waren selber schuld und haben nicht auf deine email geantwortet! Ausserdem loht nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#3 6. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? yo so sieht das aus. kannste verkaufen. is deren schuld wenn se falsch liefern. wenn du auf nachbesserung bestehst aber die sich nicht melden sondern dich mit der ware allein lassen geht se auch in dein eigentum über. + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? ich an deiner stelle würde noch ne woche warten ^^ aber dannach würde ich es auch verkaufen. Ist ja nicht dein Problem und wenn die sich nicht drum kümmern ... Pech gehabt + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? Moin Moin, Würde noch ne Woche warten,wenn sie dir dann immernoch nicht geantwortet haben VERKAUFS Wenn sie dir die falsche Ware liefern haben sie selber schuld. Kannst ja ma an EBAY ne Mail schicken,was die dazu sagen. Ansonnsten weg damit und Kogle gut gemacht,konnte doch besser nicht laufen oder? MFG R@ts da Pansen + Multi-Zitat Zitieren
#6 6. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? hmmmmm naja so vorm gesetzt sieht die sache glaub schon noch bissel anders aus. du besitzt dieses gerät zwar gerade, aber eigentümer ist jemand anderes. warte lieber noch nen bissel. wenn du das jetzt verkaufst und sich dann der verkäufer bei dir meldet must du glaub ich den schaden bezahlen. kann mich aber auch irren. bei 673542345678347856 gesetzen in de blickt ja keiner durch + Multi-Zitat Zitieren
#7 6. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? verkauf die kiste und steck die kohle ein du hast denen ja jetzt geschrieben, das heisst die wüssten auch wo das teil steckt... wenn du pech hast dann wollen die es zurück und du hast es bereits verschreddert ?( das wär mies + Multi-Zitat Zitieren
#8 6. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? hmm werd mich vielleicht wirklich ma an ebay wenden... aber denkt ihr nicht auch das es bei sowas auch eine 2 wochen frist gibt? also das wenn se sich in 14 tagen net melden gehörts mir? andersrum is ja auch so wenn ich was kauf hab ich 14 tage zum umtausch oder rückgaberecht + Multi-Zitat Zitieren
#9 6. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? so viel ich weiß, darfst du nicht bestellte oder zu viel gelieferte ware behalten und damit machen was du willst. kannst vllt nomal a bisl warten ob sich die firma noch meldet aber du kannst es au etz scho verkaufen. + Multi-Zitat Zitieren
#10 7. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? ^^ was hier alles geredet wird. Also habe jetzt in der 12ten BWL und dort hatten wir auch sowas. Also du darfst das Ding behalten, aber darfst es nicht öffnen. (Dumm, aber so hat es der Lehrer gesagt). Sobald du es öffnest, gilt das Paket sozusagen als angenommen und wenn der Verkäufer es zurückhaben möchte, dann kannst du den Artikel bezahlen. Solange es in der Ecke steht, kann es dir egal sein. Ist nunmal so^^ finds auch total bescheuert. Aber wenn sich der Verkäufer nicht meldet, dann weiß ich nicht ob das gilt. Du willst es ihm ja zurückgeben, aber er antwortet nicht + Multi-Zitat Zitieren
#11 8. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? Ja klar ich würds behalten und so schnell wie möglich verkaufen. Dann machste bisschen gewinn ist schon lustig. Dir wird nichts passieren weil die selbst schuld sind und sich nicht gemeldet haben oder so. Von daher machste dir einfach keine gedanken und vertickst es und gut + Multi-Zitat Zitieren
#12 8. November 2007 AW: Falsche ware erhalten,darf ich die behalten? Du kannst ja nicht ewig auf die Antwortmail warten. Warte aber trotzdem noch eine kurze Zeitspanne (1 Woche). Danach kannst du es verkaufen, iemmrhin ist ist es nicht dein Problem. Du hast dich bei der Firma gemeldet und es kam eben keine Antwort... Du kannst ja nicht warten, bis du 80 bist Und wenn die Firma so bescheuert ist, sind die selber schuld, oder? + Multi-Zitat Zitieren