Familienministerin konkretisiert geplantes Verbot "Gewalt beherrschter" Spiele

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von BamSteve, 13. September 2007 .

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  1. 13. September 2007
    Das Bundesfamilienministerium hat einen Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" ausgearbeitet. In dem heise online vorliegenden Papier geht es vor allem um die Umsetzung des "Sofortprogramms", das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen im Februar gemeinsam mit ihrem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Armin Laschet (beide CDU) als Reaktion auf den Amoklauf in Emsdetten im November im Kampf gegen "Killerspiele" vorgestellt haben. Mit dem Gesetzesentwurf soll vor allem der Katalog der schwer jugendgefährdenden PC-Spiele und weiterer "Trägermedien", die automatisch gesetzlich indiziert sind, im Lichte der Evaluierung der Jugendschutzgesetzgebung zu Computer- und Videospielen durch das Hans-Bredow-Institut um mehr Gewaltdarstellungen erweitert werden.

    Konkret sollen durch eine Änderung von Paragraph 15 Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht mehr nur Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Games für Jugendliche automatisch verboten sein. Vielmehr soll sich diese Regelung künftig auch auf Trägermedien erstrecken, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Über diese Katalogausweitung hinaus plant von der Leyen auch, die im Gesetz genannten Indizierungskriterien rund um mediale Gewaltdarstellungen auszudehnen und zu "präzisieren". Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) müsste demnach von sich aus Medien auf ihre schwarze Liste nehmen, in denen "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder in denen "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".

    Die Ordnungsämter sollen Testkäufe im Handel mit Hilfe von Jugendlichen durchführen dürfen, um "gezielte Kontrollgänge" durchführen zu können. Zuvor hatten Kritiker wiederholt moniert, dass auch Nicht-Volljährige in Geschäften oft ohne Probleme so genannte Killerspiele erstehen können. Händler von Computerspielen und Filmen sollen zudem stärker als bisher durch deutlichere Jugendschutz-Hinweise auf Videos und DVDs zur Einhaltung der Verkaufsverbote angehalten werden. Vorgesehen ist, die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gesetzlich festzuschreiben. Die Zeichen sollen künftig auf der Frontseite der Verpackungshülle "links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern" angebracht werden.

    In der Gesetzesbegründung führt das Familienministerium aus, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Einklang stünden mit den Empfehlungen der Evaluation des Hans-Bredow-Instituts. Eine Gesetzesfolgenabschätzung erachtet es daher nicht mehr für nötig. Geht es nach dem Verband Bitkom, schießt das Vorhaben aber über die Leitlinien des Gutachtens der Hamburger Medienforscher teilweise hinaus. So vermisst die Branchenvereinigung bei der Umschreibung "Gewalt beherrschter" Games die in der Evaluierung geforderte Klarstellung, dass gegebenenfalls das Spiel insgesamt und nicht nur das einzelne "Geschehen" mit Brutalität gezeichnet sein müssten. Die geplante Norm sei zwar "durch die Summation mehrerer Kriterien offenbar darauf ausgerichtet, nur besonders extreme Formen von Gewaltdarstellungen zu erfassen". Dennoch führt sie nach Auffassung des Lobbyverbands zu "erheblichen Rechtsunsicherheiten".

    Insgesamt handle es sich bei den aufgeführten Prüfsteinen in Paragraph 15 um "neue, ausgesprochen interpretationsfähige und nicht zuletzt durch das subjektive Empfinden des jeweiligen Nutzers geprägte Begrifflichkeiten". Dieses Manko könne bei der automatischen gesetzlichen Indizierung auch nicht durch eine konkretisierende, regelmäßige Entscheidungspraxis wie bei Abwägungen der Bundesprüfstelle ausgeglichen werden. Dabei habe das Hans-Bredow-Instituts darauf hingewiesen, dass die Indizierungskriterien "aus sich heraus verständlich" sein müssten. Vor allem stößt sich der Bitkom an der Formulierung, dass der "besondere Realismus" einer Gewaltdarstellung zu einem Verkaufs- und Werbeverbot führen soll. Dieser Faktor könne etwa in einem aufklärerischen Kontext "dazu führen, dass der Inhalt gerade nicht als schwer jugendgefährdend einzustufen wäre".

    Weiter gibt der Bitkom zu bedenken, dass das ausgeweitete Verbot eigenständig strafbewehrt sei. Aus diesem Grunde seien die Anforderungen an die Bestimmtheit der Klausel besonders hoch. Ebenfalls problematisch erscheint dem Verband die Einführung neuer Begrifflichkeiten im Verhältnis zu Paragraph 131 Strafgesetzbuch (StGB), den Bayern parallel deutlich im Kampf gegen brutale Computerspiele verschärfen will. Der Bitkom befürchtet eine Vermischung der Anwendbarkeit der jeweiligen Kriterien in beiden Gesetzen. Es werde nicht mehr hinreichend deutlich, "in welchem Schweregrad sich der strafrechtliche und der jugendschutzrechtliche Verbotstatbestand unterscheiden".

    Bislang ist in 131 StGB die Verbreitung, Herstellung oder das Zugänglichmachen von Darstellungen "grausamer oder sonst unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnlichen Wesen" mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt, wenn sich in ihnen "eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt" oder wenn sich "das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt". Geht es nach den Bayern, soll diese Passage um ein Herstellungs-, Verbreitungs-, Veröffentlichungs- und Erwerbsverbot für "virtuelle Killerspiele" unter Abstellung auch auf "Beteiligungsmöglichkeiten" an Gewaltszenen ergänzt werden.

    Der Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002 führte mit dazu, dass am 1. April 2003 die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) in Kraft traten. Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien können prinzipiell auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Staatsvertrag der Länder verpflichtet Anbieter von "Telemedien", Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu grafischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Der Staat überwacht mit Hilfe der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Einhaltung der Regeln.


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  2. 13. September 2007
    AW: Familienministerin konkretisiert geplantes Verbot "Gewalt beherrschter" Spiele

    Man sollte generell weg vom komplett Verbot und es viel differenzierter sehen, ich meine zum Teil bin ich ja mit dem Jugendschutz zufrieden, aber leider schiesst er immer übers Ziel hinaus. Es darf nicht sein das Leute die über 18 sind, Inhalte fehlen oder andere Sachen die man in anderen Ländern problemlos hat. Das kleine 15 Jährige nicht gerade Spiele spielen sollten wo man mit Blut die Wände neu tapizieren könnte ich einhellend. Trotzdem finde ich es schade das es immernoch kleinere Jugendliche gibt die schon mit 12 CS zocken und das betrifft auch Mädchen in letzter Zeit. Wie kann es bitte passieren das diese an das Spiel kommen obwohl es erst ab 16 ist, ich finde auch da tun Ligen wie die ESL viel zu wenig dagegen und meinen sie würden ja damit nichts zu tun haben. So langsam sollte es aber auch den Politikern klar sein, das Gewaltspiele nicht automatisch einen Jugendlichen zum Anschlag bewegen, viel mehr sind es andere Faktoren die die Leute dazu bewegen. Ich denke sogar wenn sie Spiele Online spielen werden sie wohl kaum einen Anschlag verüben, den selbst wenn diese Typen RL Luschen sind werden gibt es bestimmt immernoch Leute die sich mit dem anfreunden. Von daher sollte man die soziale Kompetente in Spielen nicht vergessen. Von mir aus sollen die Poltiker die Gesetze verschärfen, aber dann bitte im richtigen Bereich und verhindern das Jugendliche dieses Spiel erwerben können. Aber einwas sollte man nicht ausser Acht lassen in anderen Ländern, selbst wie Österreich oder Schweiz, gibt es auch Gewaltspiele und keinen so starken Jugendschutz wie hier und trotzdem gibt es weniger solcher Fälle wie in Deutschland, ist das Zufall?
     
  3. 13. September 2007
    AW: Familienministerin konkretisiert geplantes Verbot "Gewalt beherrschter" Spiele

    Ich muss svigo in den allermeisten Punkten absolut zustimmen.

    Jugendschutz ist allgemein sinnvoll und auch die eine oder andere politische Diskussion wert, jedoch entwickelt sich der "Jugendschutz" auf diese Art und Weise nicht zu einem Schutz, sondern nur zu einer "Kriminalisierung" ohne wirklichen Anwendungswert.

    Sollten die Parteien wirklich an einem "Schutz" der Jugend interessiert sein, so würden sie viel mehr auf Aufklärung etc. setzen, stattdessen sind sie allerdings fast nur am reinen "Aktionismus" interessiert, was sie in den Medien besser aussehen lässt, wodurch insbesondere schlecht informierte Wähler (Rentner, ...) stark in ihre Richtung beeinflusst werden.

    Und in den Medien sieht es nuneimal besser aus ein Medium "komplett zu verbieten", anstatt es bestimmten Gruppierungen nur "erschwert zugänglich zu machen", oder ähnliches.

    Der Jugendschutz hat in sofern nicht wirklich etwas mit dem Schutze der Jugendlichen zu tun, sondern nur mit Wählerstimmen, die durch solche Maßnahmen leicht erreicht werden können. Die schrecklichen Attentate werden somit nur als Vorwand genutzt, wobei vollkommen aus den Augen verloren wird, dass die Attentate größtenteils nicht durch die "Killerspiele" provoziert wurden, sondern nur durch das gestörte Umfeld der Schüler.

    An diesem wird jedoch nicht reguliert, sondern nur an einem Faktor, der allerhöchstens ein "Nebeneffekt" ist und auf den allermeisten Nutzern/ Spielern keinerlei negative Effekte hat.
     
  4. 13. September 2007
    AW: Familienministerin konkretisiert geplantes Verbot "Gewalt beherrschter" Spiele

    Nunja um mich kurz zu fassen, das Gesetz verfehlt leider wieder die tatsächliche Ursache.
    Die Menschen mit den Problemen gibt es auch noch nach einem "Gewaltspielverbot",
    diese Menschen werden ohne die Spiele immernoch den selben Hass auf ihre Peiniger
    entwickeln.
    Ich finde es nur schade, dass man nicht mehr auf den Menschen an sich eingeht sondern
    nur stur Verbote durchsetzt, das ist einfach keine akzeptable Lösung.

    Naja da schlägt wieder die konservative Seite Deutschlands zu... bloß keine Neuerungen, oder
    den Menschen mal wirklich helfen, lieber den unwissenden Menschen ein Plazebogesetz geben
    mit dem sie beruhigt sind.

    --> Auswandern nach dem Studium Ahoi. Für mich geht Deutschland allgemein in
    der Politik den falschen Weg.
     
  5. 13. September 2007
    AW: Familienministerin konkretisiert geplantes Verbot "Gewalt beherrschter" Spiele

    Ich finde es sehr belustigend, dass der Grund des Amokslauf immernoch Counterstrike ist. Ich kann meinen Vorrednern aber nur zustimmen, man sollte die Kontrollen verschärfen und keine Verbote einführen. Das ist wie mit dem Alkohol und den Kippen, wenn man weiß, woher man es bekommt, ist das Alter kein Problem. So wird es auch in Zukunft sein, da es immer ein undichtes Loch gibt.
     
  6. 13. September 2007
    AW: Familienministerin konkretisiert geplantes Verbot "Gewalt beherrschter" Spiele

    Und ich als Steurzahler darf das alles bezahlen, was diese scheiss Politiker den ganzen Tag "produzieren"? SICHER!

    Der müsste ma jemand eine schellen, dann hört se auch auf sone zu babbeln.
     
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