File Sharing Monitor: Wie Zuxxez, Logistep und Co. an ihre Daten kommen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 17. April 2007 .

  1. 17. April 2007
    Der so genannte File Sharing Monitor ist das Stück Software, welches Firmen die vor Gericht verwertbaren Daten der Filesharer besorgt, die sie anklagen oder abmahnen wollen. Vor wenigen Tagen wurden neue Details bekannt, wie dieses Procedere im Detail von statten gehen soll. Noch im März wurden über 500 Briefe an Filesharer in Großbritannien verschickt, denen von der Rechtsanwaltskanzlei Davenport Lyons mit Sitz in London der illegale Vertrieb des Spieles Dream Pinball 3D vorgeworfen wurde. Die Sammlung der Daten und laut eigenen Aussagen die rechtlich gültige Beweisführung der Anklage wurde von eben diesem File Sharing Monitor (FSM) durchgeführt. In ihren Schreiben erläutert die Kanzlei recht ausführlich die Funktionsweise ihres Wundermittels.

    So verbindet sich der FSM mit dem Gnutella- oder eDonkey-Netzwerk und sucht gezielt nach den entsprechenden Spieletiteln, dessen Vertrieb abgemahnt werden soll. Danach sucht und sammelt der in seiner Funktion abgewandelte Filesharing-Client nach den IPs und GUIDs der User. Die Globally Unique Identifier (GUID) ist eine hexadezimale Nummer mit 32 Stellen, die nach der Installation des eDonkey-kompatiblen Clients automatisch erzeugt wird. Mit Hilfe dieser Nummer kann der User beim Login bei einem Server immer wieder als solcher identifiziert werden. Der Vorteil für das eDonkey-Netzwerk: Auch nachdem man aus der Leitung geflogen ist und sich die IP geändert hat, sinkt man nach einem erneuten Connect in der Download-Priorität nicht sofort wieder auf Null. Da sich diese Nummer nach der Installation des Clients bis zu dessen Deinstallation nicht ändert, kann die GUID natürlich auch sehr gut zur Verfolgung und Datensammlung der Filesharingjäger eingesetzt werden.

    Anschließend wird ein Teilstück des abmahnungswürdigen Spieles herunter geladen. In diesem Fall das Spiel von Zuxxez Entertainment inklusive deutschem Zeitstempel. Stellt sich die Frage, ob lediglich der Download eines vergleichsweise kleinen Teils des Archivs reicht, um der anzuklagenden Person auch den Besitz und Vertrieb des kompletten Spieles nachzuweisen. Nach dem erfolgreichen Testdownload hält der FSM den Filenamen, dessen Größe, den Usernamen im Netzwerk und die IP-Adresse des Anbieters, das verwendete Protokoll beziehungsweise die Bezeichnung des P2P-Clients und die Uhrzeit des Downloads fest und fügt diese Angaben einer eigenen Datenbank hinzu. Danach wird völlig automatisch über die WHOIS Suche der Brief an den Provider geschrieben, und um die Zusendung der persönlichen Daten des verdächtigten Filesharers gebeten.

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    Im Brief der Rechtsanwaltskanzlei wird der File Sharing Monitor (FSM) in dessen Gebrauch als narrensicher dargestellt, Fehler seien unmöglich. Mit dessen Hilfe könne man dem Richter alle vor Gericht zulässigen und benötigten Daten liefern. Organisationen wie RIAA und MPAA sind aber in der Vergangenheit in diversen Ländern damit reingefallen, Uploader von illegalen Files nur aufgrund der ermittelten IP-Adresse verklagen zu wollen. Viele Richter sahen die IP-Adresse als alleiniges Beweismittel als zu geringfügig an. Zumindest hier in Deutschland sind die Massenabmahnungen per FSM rechtlich fragwürdig, auch haben nach dem Eingang von unzähligen Anfragen die Provider begonnen ungehalten zu reagieren.

    Dies alles sind offensichtlich Anzeichen dafür, warum man sich in den letzten Monaten mit seinen Aktionen vermehrt auf das Inselreich Großbritannien konzentriert hat. Über die Methoden der Verfolgung der P2P-Benutzer via Bittorrent-Netzwerk gibt der Brief verständlicherweise keinerlei Auskunft. Man kann aber von der Existenz eines vergleichbaren und in seiner Funktion ähnlich abgewandelten Clients für dieses Netzwerk ausgehen.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. Video Script

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