#1 14. Juli 2008 Quelle, HEiSE.DE Habs hier mal hingepostet, da ich denke, dass so die "Zielgruppe" getroffen wird. Naja, is auch Wurst... Was meint ihr? Wird sie damit erfolg haben? Btw. @ Die eMule-Kids da draußen, freut euch auf noch langsamere Downloadraten, sobald sie damit erfolg hat Mich freut es hingegen. TOD DEM PUBLIC-P2P! @Heimatærde Theoretisch haste da recht, praktisch nicht, da es eben die selben "unfähigen Richter" sind, die über das Urteil entscheiden. Btw. Die frage ist eher "rethorisch", d.h. sie steht da nur, damit die Mods nicht rummeckern von wegen Diskussionsansatz blablubb... btw2. dein Server macht mucken... + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Juli 2008 AW: Filesharing-Nutzerin zweifelt Beweise von Abmahnkanzlei an Klar wird sie. IP-Logs sind nicht ansatzweise Beweismittel, auch wenn die unfähigen Richter es so sehen... + Multi-Zitat Zitieren
#3 15. Juli 2008 AW: Filesharing-Nutzerin zweifelt Beweise von Abmahnkanzlei an Sehe ich nicht so, der Hash wird ja vermutlich von der angebotenen Datei erstellt, ergo lässt sich feststellen, ob sie tatsächlich die Datei bereitgestellt hat. Auch der Dateiname kann u.U. schon ausreichen. Ob dann tatsächlich auch etwas hochgeladen wurde, spielt dann keine Rolle, weil das Anbieten alleine ist ja bereits strafbar. Also eindeutig ist die Sachlage sicherlich nicht + Multi-Zitat Zitieren
#4 15. Juli 2008 AW: Filesharing-Nutzerin zweifelt Beweise von Abmahnkanzlei an wobei zu bedenken ist das sie, wenn das stimmt was sie zu protokoll gegeben hat, die daten nur zur schau gestellt hat. das würde sich doch dann wie mit dem alkohol der nicht an jugendliche verkauft werden darf verhalten. angebot ansehen ja kaufen nein. + Multi-Zitat Zitieren