Filesharing: Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 19. Juli 2006 .

  1. 19. Juli 2006
    Während die Verbände nicht müde werden, Filesharer zu kriminalisieren und über Raubkopier-Metaphern und zweifelhaften Kampagnen mit Gewalttätern gleichzusetzen, ist die rechtliche Einschätzung nach wie vor unklar. Angefangen mit Ermittlungsmethoden über die Beweisführung bis hin zur Bezifferung verursachter Schäden besteht trotz jahrelanger Debatte keine einheitliche Meinung. Rechtsanwalt Christian Solmecke erörtert die straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen des Filesharings in der Zeitschrift Mulitmedia und Recht.

    "Der Tausch von Musik über Filesharing-Netzwerke ist die größte Massenstraftat, die es je in Deutschland gegeben hat" - so das Fazit Solmeckes, der angesichts der Verbreitung von Filesharing und der massenhaften Kriminalisierung den Gesetzgeber dazu auffordert, alternative Lösungsvorschläge der Problematik anzubieten. Die Massenklage gegen 3.500 eDonkey-User ist dabei nur die Spitze des Eisbergs, hinzu kommen 40.000 Klagen, die über die Logistep AG im Auftrag einiger Kunden eingereicht wurden.

    Größtmögliche Abschreckung hat sich die Industrie auf die Fahnen geschrieben, entsprechend dramatisch fallen die Appelle aus, die von den einschlägigen Verbänden kommen. Wie wahrscheinlich eine Ermittlung ist und ob es zum Verfahren kommt, ist jedoch von zahlreichen Faktoren abhängig. Außer der geringen Wahrscheinlichkeit, als Filesharer überhaupt von den Ermittlern erfasst zu werden, ist die Möglichkeit einer Verfahrensaufnahme unter anderem vom eigenen Provider abhängig. Solmecke zum Fall der 3.500 eDonkey-User:

    "Auffällig an den aktuell vorliegenden Verfahren ist Folgendes: Obwohl 6.000 der insgesamt 24.000 protokollierten IP-Adressen aus Deutschland stammen, konnten nur 3.500 Anschlussinhaber ausfindig gemacht werden. Das könnte daran liegen, dass Access-Provider bei ihren Flatrate-Kunden die Adresse ohnehin nicht speichern dürfen, sofern dies nicht für abrechnungstechnische Zwecke i.S.v. § 96 TKG erforderlich ist [...]. Geht man davon aus, dass fast alle Tauschbörsen-Nutzer auch Flatrate-Kunden sind, so erstaunt es, dass überhaupt 3.500 IP-Adressen zurückverfolgt werden konnten. [...] Es wird zu überlegen sein, ob den Nutzern diesbezüglich möglicherweise ein Schadensersatzanspruch zusteht."

    Auch die Ermittlungsmethoden betrachtet Solmecke im genannten Fall als durchaus fragwürdig: dass ein eigener Donkeyserver zur Überwachung der User eingerichtet und betrieben wurde, stellt möglicherweise Beihilfe dar und damit ein fragwürdiges Vorgehen:

    "Strafrechtlich gesehen ist der Betrieb eines solchen Servers - anders als aktuell von der Musikindustrie behauptet - zumindest als Beihilfehandlung anzusehen [...] Zwar kann eDonkey rein theoretisch auch ohne Server betrieben werden, in den aktuell verfolgten Fällen erfolgte die öffentliche Zugänglichmachung aber über einen solchen Server, der zudem noch unter der Kontrolle der Musikindustrie stand."

    Die Beweislage sei darüberhinaus unklarer, als die klagenden Parteien meist zuzugeben bereit sind. Die Vorgehensweise der Ermittler beinhaltet häufig den Testdownload eines oder mehrerer Files. Wird der Beweis verlangt, kann der Testdownloader als Zeuge aussagen. Diese Praxis ist jedoch nicht die durchgängige Regel - wird allein der Shared-Folder und sein Inhalt als Beweis angeführt, verweist Solmecke auf eDonkey-Clients und -Plugins, die den Incoming-Ordner von außen zwar einsehbar lassen, einen Download jedoch unterbinden. Die Uploadmöglichkeit müsse aber positiv nachgewiesen werden.

    Auch die Ermittlung des Täters oder zumindest des verantwortlichen sei längst nicht so klar als mithin behauptet.

    "In Familien nutzen meist mehrere Menschen gleichzeitig einen Rechner. Wohngemeinschaften nutzen oft einen gemeinsamen Internetanschluss, W-LAN Anschlüsse können leicht manipuliert werden. Sind diese Hürden überwunden, muss zumindest im Strafverfahren der Vorsatz bzgl. der öffentlichen Zugänglichmachung positiv festgestellt werden. [...] In zivilrechtlicher Hinsicht bestehen Rechtsunsicherheiten bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung, sofern Jugendliche als Verletzer in Betracht kommen. Die Jugendlichen selbst können eine Unterlassungserklärung wohl kaum unterschreiben. Allerdings erscheint es auch zweifelhaft, ob Eltern ihre Kinder so weitreichend verpflichten können."

    Die ganze Diskussion würde angesichts einer Harvard-Studie an sich ohnehin hinfällig. 2004 kamen die Forscher zum Ergebnis, dass Tauschbörsen minimale bis keine Schäden verursacht.

    Das Strafrecht orientiert sich bereits an den entsprechenden Erkenntnissen - ob nun bewusst oder aus reinen Überlastungsgründen. Die Die StA Karlsruhe stellte die 40.000 aufgelaufenen Verfahren überwiegend wegen geringer Schuld ein.

    Der komplette Text der Analyse ist auf der Kanzleihomepage verfügbar. Im Print erscheint der Artikel in der Zeitschrift Multimedia und Recht.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 21. Juli 2006
    Wow, da ist mal alles richtig schön zusammengefasst!
    Ist schon unglaublich, was da teilweise zusammengeschustert wird...
    Schon allein, dass angenommen wird, der Download einer CD habe den Verlust des Kaufpreises dieser erbracht, ist weit hergeholt, da der Downloader sich wohl nicht alle CDs kaufen würde, die er herunterlädt
    Und dass man sie dann 10 Freunden brennt (oder wie war das?) und die sie auch alle nicht kaufen, wird nun wirklich etwas sehr irreal...
     
  3. 24. Juli 2006
    tss
    des is doch reine dummheit die ganze medienindustrie hat doch sowieso geld im überschuss und dann wollen sie jetzt auch noch den kleinen mann ausnehmen der eine CD nach seinem wunsch haben will was es ja nirgends zu kaufen gibt
    meiner meinung nach is des reiner schwachsinn des zu verbieten
    vor allem weil es in so vielen ländern noch erlaubt ist und es dort keinen juckt...
     
  4. 28. Juli 2006
    Die sollten doch mal lieber über ihre Preispolitik nachdenken und gute Musik rausbringen und nicht nur Casting-Massenware.
    Bands die gute Musik machen, am besten selbst die Texte schreiben und Charakter haben werden auch gute Verkaufszahlen haben, weil sie es wert sind unterstützt zu werden und weil sie einem etwas geben, das man halt in Form von Geld zurückgibt.
    Ich habe mir gute CDs, die ich erst durch solche Quellen gefunden habe auch gekauft.
    Die hätte ich ohne Internet nicht gekauft, weil ich ohne Internet gar nicht auf die Künstler aufmerksam geworden wäre.
    Genauso, wie ich schlechte Alben sofort wieder gelöscht habe, weil meistens der Charthit das einzig gute Lied war (z.B. Mattafix,...)

    Also bei mir ist`s halt wirklich so, dass die Musikindustrie durchs Internet mehr Geld an mir verdient, trotz wie gesagt fragwürdiger Preise.
     
  5. 1. August 2006
    Ich finde die sollten nich so einen Aufstand machen, da die CDs auch gekauft werden, die auch von guten Artisten gemacht sind und nich nur von One-Hit-Wundern gemacht sind. Man kann in der Musik-Industrie extrem entscheiden ob ein Musiker es verdient hat unterstützt zu werden oder nich. Somit denke ich werden dann auch die CDs gekauft von den Artisten, die auch gut sind und es verdient haben für ihr Können Geld zu bekommen.
     
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