Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von paul0004, 17. Januar 2007 .

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  1. 24. Januar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    Hey, wenn das mit Arcor stimmt, wäre das ja der Hammer:

    Das würde ja im Prinzip bedeuten, dass die IP maximal 24 Stunden gespeichert wird bzw solange, bis ich den Router resette :]

    Mal sehen, ich ruf nachher mal bei Arcor an und frag nach, ob das wirklich so ist
     
  2. 24. Januar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    falls du nähere info´s bekommen hast kannste ja mal hier schreiben


    greeetz
     
  3. 25. Januar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    Hey ich hab bei der Telekom versucht anzurufen (Auch unter der Nummer im ersten Posting) ... nur wurde ich min. 5 mal weitergeleitet und min. 3 Mitarbeiter wussten garnicht wovon ich rede.

    Der letze meinte auch, dass ich das Recht (Verbindungsdaten löschen lassen) garnicht habe und falls es doch möglich sein sollte kann ich mich nur über abuse@t-online.de deshalb melden.

    Was ist denn nun? (T-Online)
     
  4. 25. Januar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    versatel ftw gott sei dank das sie net speichern nach der nachricht is es mir sogar egal das selten mein inet abschmiErt =]
     
  5. 25. Januar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    dazu dann nochmal 'ne andere News:

    Versatel, GMX und 1 und 1 dementieren einerseits und zeichnen trotzdem Verbindungsdaten mit: Wasser predigen und Wein trinken
    Beim Anbieter Versatel wird allem Anschein nach die Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten ihrer Kunden schon lange vor Inkrafttreten der Gesetzesinitiative durchgeführt. Bzw. man lässt sich von Aussenstehenden zum Loggen verpflichten, die dazu nicht berechtigt sind. Darüberhinaus gibt man aufgrund eines Schreibens in dem ein Versatel-Kunde dem Tausch von Videos bezichtigt wird, bereitwillig Auskunft an Dritte wie an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Karl, Urmann und Wagner.


    Die Gulli-Boardies bekamen Post von der Kanzlei mit Sitz in Cham und Regensburg. Die Kanzlei gibt auf ihrer Antipiracy-Seite übrigens ihre kostenpflichtige 0180/5er Nummern an, Anrufe dort schlagen der Telefonrechnung des anrufenden, potentiellen Urheberverletzers mit 6 Cent pro Minute zu Buche. Softwarepiraten und solche, die es werden wollen, sollten sich davon nicht beeindrucken lassen: Bei Rückfragen sind auf der Hauptseite der Kanzlei auch die regulären Telefonnummern einsehbar. Die Kanzlei, die mit Hilfe von Versatel die Benutzer des Bittorrent-Netzwerkes aufspüren konnte, verlangte dann schriftlich einen "Abgeltungsbetrag" - was auch immer das sein mag - von 250 Euro pro Video. Es gibt noch immer zumindest rein theoretisch einen Unterschied zwischen der Exekutive des Staates und Privatpersonen. Wenn belastende Indizien vorliegen und ein Staatsanwalt oder Richter im Rahmen einer Ermittlung bei einem Provider anfragt, hat er unter den gesetztlich vorliegenden Regelungen auch das Recht dazu. Rechtsanwaltskanzleien oder Personen gegenüber sind die Internet Service Provider mitnichten auskunftspflichtig.

    Die Gulli-Board Benutzer konnten sich die Post nicht erklären, denn laut der Umfrage von Telepolis würde Versatel nach eigenen Angaben keine Verbindugsdaten aufzeichnen. Auch Kunden von GMX und 1&1, die die Verbindungsdaten ihrer Kunden angeblich nicht mitschneiden, wurden für den Tausch von Software abgemahnt. In beiden Fällen handelte es sich delikaterweise um eine Abmahnung wegen dem Download eines kostenlosen Programmes der Firma ITSTH. Zwei Gulli-Board Mitglieder haben im Dezember von der Anwaltskanzlei Schutt & Waetke entsprechende Post bekommen. Im ed2K-Netzwerk darf man aber, ohne jegliche Anwälte zum Briefeschreiben zu motivieren, Freeware tauschen, bis die Leitungen glühen. Der GMX-Kunde hatte den in dem Schreiben angegebene p2p-Client "ePlus" noch nicht mal auf seinem Rechner installiert. Es gäbe auch keine Motivation sich das angesprochene Programm Easy2Sync via einem Emule-clone zu besorgen. Es ist auf der Homepage des Herstellers frei zugänglich. Aber zurück zu den ISP: Sowohl 1&1 als auch GMX hatten beide in der Telepolis-Umfrage angegeben, sie würden die Daten ihrer Kunden nicht aufbewahren. Wie also war man bei Schutt & Waetke an die Adressen gekommen?

    Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder konnte sich den Vorfall nicht erklären. Man würde nur aufbewahren, "wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert". Es sieht aber eher nach einer Aufbewahrung der Daten aller Kunden nach dem Giesskannenprinzip aus. Kanzleien sind aber bekanntermassen keine Instanz der Exikutive. Die anderen Pressesprecher geben bekannt, man sei laut § 113 des Telekommunikationsgesetz zur Aufbewahrung verpflichtet. Dr. Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sieht die Rechtslage komplett anders. Per se alles zu speichern erlaubt dieser Paragraph seiner Meinung nach nicht. Es gehe lediglich die Befugnis von ÍSPs Auskünfte zu geben, so lange deren Daten legalerweise gespeicherten seien. Was, wie wir wissen, noch nicht der Fall ist.

    Die ganze Sache riecht stark danach, als wenn man bei Versatel, 1&1, GMX & Co. diese Anfragen als Chance gesehen hat, sich den für den Internetanbieter kostenintensiven Powerusern entledigen zu können. Aber zum einen haben wir noch immer nicht Herbst 2007, noch gilt gemeinhin das alte Recht. Und andererseits hat sich jetzt offiziell Widerstand formiert. Diverse Vereinigungen haben eine gemeinsame Erklärung bezüglich des Gesetzentwurfes über die Vorratsdatenspeicherung abgegeben. Hoffen wir, dass diese Initiative noch etwas bringen wird, damit wir zukünftig nicht von allen möglichen Stellen aus rechtmässig überwacht und durchleuchtet werden dürfen. Vor allem wenn wir mal wieder völlig legal Freeware mit Clients downloaden wollen, die sich gar nicht auf unseren Rechnern befinden.


    quelle: gulli untergrund news
     
  6. 28. Januar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    Also irgendwie blick ich da voll nicht mehr durch...

    Erst hieß es Versatel speichert net... Jetzt aber doch aber nur wenn eine Kanzlei oder so sie auffordert Da frag ich mich woher will die Kanzlei wissen wer ich bin und Versatel sagen das sie die daten von mir speichern sollen... Irgendwie Unlogisch..

    Na ja kann vllt einer mal sagen wie das jetzt genau mit Versatel aussieht


    greetz
     
  7. 29. Januar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    Hmm ich bin bei T-Systems und werde wohl bald mal was rausschicken.
    Hoffe ich bekomme ne Bestätigung
    Ich meine wenn se dann trotzdem loggen kam se ne Klage am Hals!

    De Mace
     
  8. 20. Februar 2007
    T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage

    Stillschweigend ändern die großen deutschen Internet-Provider ihren Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden. Offenbar werden vor allem die dynamisch vergebenen IP-Adressen für DSL-Kunden neuerdings schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Wie heise online erfuhr, laufen Anfragen von Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor bereits ins Leere, wenn Daten verlangt werden, die älter als sieben Tage alt sind.




    Die T-Com hat gegenüber heise online bestätigt, dass die Änderung tatsächlich derzeit erfolgt und teilweise bereits umgesetzt ist. "Die T-Com wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden", erklärte T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf gegenüber heise online. Und die Speicherung für sieben Tage erfolge "ausschließlich zum Schutz der Internet-Zugangsplattform und der Missbrauchsbekämpfung im Internet". Die Vorgehensweise habe die T-Com mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Die technische Umsetzung in den Systemen werde noch einige Monate in Anspruch nehmen.
    Sauerzapf bestätigte, dass von dieser Maßnahme auch alle Provider betroffen sind, die den IP-Backbone der T-Com als Vorleistungsprodukt für selbst vermarktete Zugänge nutzen und damit IP-Adressen aus dem Telekom-Vorrat vergeben, also beispielsweise T-Online, Congster und 1&1. Mit der Umsetzung reagiere die T-Com auf die aktuelle Rechtslage, nach der es Providern untersagt ist, im Falle von zeit- und volumenunabhängigen Zugängen längerfristig die dynamisch vergebenen IP-Adressen zu speichern.
    Der Sprecher bezieht sich damit auf den Ausgang des Rechtsstreits zwischen Holger Voss und seinem Provider T-Online, der im Jahr 2003 begonnen hatte, als Voss wegen eines Forumsbeitrags für das Online-Magazin Telepolis angeklagt worden war. Nachdem Voss diesen Rechtsstreit gewonnen hatte, ging er gegen den Provider T-Online vor, der seine Verbindungsdaten entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes über einen Zeitraum von 80 Tagen abgespeichert und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatte. Voss argumentierte, dass der Provider seine IP-Daten nicht für die Rechnungslegung benötige, da er per Flatrate im Internet surfe. Mit dieser Argumentation hatte der Münsteraner in allen Instanzen, zuletzt vor dem BGH, gesiegt.
    Dass auch Arcor seine Speicherpraxis angepasst hat, wollte Unternehmenssprecher Paul Gerlach nicht bestätigen: "Wir bewegen uns stets auf der Grundlage einschlägiger Verordnungen", erklärte er lediglich. Hinweise von mehreren Informanten aus staatlichen Ermittlungsbehörden besagen jedoch, dass Arcor seit kurzem keine persönlichen Daten zu IP-Adressen mehr übermittelt, wenn deren Vergabe länger als acht Tagen her ist. "Dies erschwert uns momentan die Strafverfolgung ungemein", sagte ein Ermittler, der nicht genannt werden will.
    Deutlich wurde der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski im Gespräch mit heise online: "Die Konsequenz dieser neuen Praxis ist, dass sogar große Ermittlungsverfahren scheitern können. Für uns ist das sehr problematisch, Betrügen im Internet wird nun leichter". Lewandrowski, der eine Zunahme von Eilanfragen bei der T-Com erwartet, wies darauf hin, dass die T-Com angesichts der engen Frist von sieben Tagen "durch organisatorische und insbesondere personelle Maßnahmen dafür Sorge tragen muss, dass kein Datenverlust aufgrund schleppender Bearbeitung eintritt."
    Lewandrowski zeigte sich überrascht, dass er erst von heise online über die veränderte Speicherpraxis erfuhr und die Umsetzung gerade jetzt vonstatten geht: "Ich vermute, dass der Provider wegen Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen überschwemmt wurde und jetzt die Notbremse zieht. Alleine bei uns sind im im laufenden Monat Februar etwa 60 Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer auf den Tisch gekommen, die allesamt von einer Hamburger Anwaltskanzlei stammen, welche für die Musikindustrie arbeitet."




    Quelle: Heise
     
  9. 20. Februar 2007
    AW: T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage

    @fr33man.
    hättest da auch gleich nen neuen threat eröffnen können.
    tja ich bin bei arcor
     
  10. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    is ja im prinzip sau cool da kan man echt sogut iwe nimmer beim loaden erwischt werden ^^ nur schade das ich bei kabeldeutschland bin und die speichern ja scheinbar 90 tage. wobei man dort bei der bestellung ângeben konte wie lang sie speichern sollen. hab antürlich das kleinste gewählt was ging ^^
     
  11. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    hi erstmal

    ist doch eigentlich egal wie lange die speichern.

    Nehmen wir an der Verdacht besteht das jemand illegales zeugs loadet bekomme ich zwar nich mehr was vor den letzten paar wochen war aber ich bin doch dann hellhöhrig auf denjenigen und frage öfters ab was er getan hat

    mfg abraxas
     
  12. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    ne, eben nicht. wenn die verbindungsdaten gelöscht wurden kann auch der provider keine rückschlüsse mehr ziehen wer das war, demnach gibt es auch keine person, bei der man öfters mal was "abfragen" kann, da ein verdächtiger ja nicht nugeordnet werden konnte. es existiert dann ja lediglich die ermittelte ip des täters, mit der man allein auf grund der löschung der verbindungsdaten nichts anfangen kann.

    generell gibt es aber überhaupt keine gesetzliche grundlage, welche diverse überwachungsfirmen wie logistep oder anwaltskanzeilen ein recht auf solche "anfragen" gibt.
    sollten eben genannte aber eine ip "auf frischer tat" ertappen, in einem zeitraum wo diese offensichtlich noch beim provider gespeichert ist, machen sie in der regel den provider darauf aufmerksam, diese bitte zu speichern, da eventuell eine strafbare handlung vorliegt.

    die provider kommen solchen anfragen aber im allgemeinen auch nach, da sie erstens von der staatsanwaltschaft für den aufwand der datenspeicherung entlohnt werden.
    zweitens haben fast alle provider eine illegale nutzung ihrer leitungen bereits in ihren agb widersprochen, dadurch ist die speicherung in diesen fällen legal, lediglich die art und weise, wie es dazu kommt scheint fragwürdig aber nicht illegal. da hilft dann auch kein urteil, welches eine speicherung generell verbietet, alles hat eine grenze, speicherung wie auch gültigkeit des urteils.
     
  13. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    hab jetzt da angerufen
    Die Vorwahl gehört zu Darmstadt,falls es jemanden interessiert => Hauptsitz von T-Online
    Verwiesen wurde ich auch auf abuse@t-online.de
    hab diese Email hingeschickt:
    Download offline!
    Aber nur im Anhang,
    als Email selbst habe ich die t-online leute nur darauf hingewiesen,meine bestehenden Daten zu löschen und die kommenden nicht mehr zu speichern.Habe noch dazu gesagt,wenn das nicht reicht nochmal diese Vorgefertigte Mail.
    Jetzt heissts warten
     
  14. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    Kann mand as denn jetzt auch beantragen wenn man 1 &1 hat?

    Frage für einen freund .... Cih selber habe ja T-Com

    Gr33tZ -=LUIGI=-
     
  15. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    das kann man bei jedem betreiber beantragen, solang du net Flat hast...
    das BDSG (BundesDatenSchutzGesetz) gilt da für alle gleich:

    Ich hab auch 1&1 und folgendes geschrieben:

    Im Anhang hab ich die auf 1&1 abgeänderte Musterklage:
    Link
    Das Urteil im Falle Voss:
    Link
    Und als rechtliche Grundlagen einen Teil von dem was phraser gepostet hat...
     
  16. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    Das ist mal richtig gut, also kann man jetzt nicht mehr checken ob die IP von nem Pub auf dem ich vor 3 monaten was geuppt hab meine is oder?
     
  17. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    man kann an sich die IP die dort etwas gemacht hat nicht mehr mit dir in Verbindung bringen...
    es sei denn die Staatsanwaltschaft (oder auchwenn das illegal ist: die Anwälte div. Kanzleien) reagieren innerhalb der Zeit in der die IPs immer noch behalten werden.


    PS: ich frag mich grad wie ist das eigentlich mit VoIP?
    Ich hab da ja für Festnetznummern ne Flat- Aber für Handynummern wird das ganz normal abgerechnet :-/
     
  18. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz


    und diese zeit ist laut geltendem gesetz mit beendigung der internet verbindung vorbei
     
  19. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    nein das ist so nicht richtig...
    das steht noch nirgends im gesetz...
    das gilt nur für die Kunden die eine Anklage durchgebracht haben...
     
  20. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    dann klag ich halt
    mir wayne,weiss ja dass ich gewinne..
     
  21. 21. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    das stimmt wirklich,
    das ist auch schon lange so ^^ hihi
     
  22. 22. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    viel spass beim zahlen der kosten, welche durch die klage entstehen.
    es ist "noch" nicht geltendes recht für alle. zeig uns doch mal den § welcher besagt, das ab der schliessung der verbindung die verbindungsdaten gelöscht werden müssen. solch einen § gibt es auch nach dem urtei nicht. das besagte urteil ist nicht für alle bindend, nur wegweisend.
    solltest du klage besteht mittlerweile die möglichkeit das die klage auf grund bereits ergangener urteile abgewiesen wird, viel spass mit den kosten.

    davon ab haben arcor und die telekom bereits mitgeteil, die vervindungsdaten nur noch 7 tage bis zur vollen verarbeitung speichern zu wollen.
    die telekom selber räumt aber ein, das dieser vorgang bis zu völligen umsetzung mehrere monate dauern kann. und das auf grund der wackeligen rechtslage auch völlig legal neben dem urteil(welches ohnehin nicht bindent ist, da im einzelfall gefällt).
     
  23. 22. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    Sry, aber Müll die Erste.
    Man muss sich ja nicht vertreten lassen durch einen Anwalt -> daher die Musterklage.
    Außerdem trägt die Kosten des Prozesses derjenige der als Verlierer aus dem Rechtsstreit rausgeht,
    d.h. die andern!

    Also phraser hat die Paragraphen aufgelistet.
    Prinzipiell sind daher alle Speicherungen Illegal nach dem man den Antrag zu Löschung angebracht hat, und dürfen damit auch in einem Zivilrechtlichen Prozess nicht mehr als Beweis geltend gemacht werden.
    Klar steht nirgends dass sie die sofort Löschen müssen... aber man kann den Antrag dazu stellen und das steht drinnen dass die das dann machen müssen.

    Das ist so auch leider falsch.
    Die einzelnen Urteile gelten nur für die einzelnen Kläger.
    Es ist vorgekommen dass die Telekom mehrfach das Urteil anfechten wollte und das wurde abgelehnt!
    Auch kann es vorkommen dass es zu keiner Verhandlung kommt sondern es anhand der bereits verhängten Urteile direkt zu einem Urteil kommt, falls der Angeklagte der Anklageschrift nicht nachkommt.
    Es kann nicht sein dass du einfach nach geltendem Recht als Verlierer rauskommst, das gibts selbst bei uns nicht!
     
  24. 22. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    1. du sagst die anderen verlieren. bist ja ziemlich selbstsicher, man kann ein verfahren auch ihne anwalt führen, das kostet aber nicht wirklich weniger.

    2. wo hat phraser § aufegezeigt? generell darf ein provuder der es auf einen rectsstreit anlegt speichern solange er will. selbst wenn das generelle speichern verboten wird, würde es nach deutschem recht möglich sein die verbindungsdaten monatelang zu speichern, solange der provider vor vertragsabschluss darauf aufmerksam macht und/oder dies begründen kann.
    auch wenn man solch einen antrag stellt können die sich quasi aussuchen wie lange die löschung dauert.

    3. das es auf grund technisch notwendiger umstellungen länger dauern kann habe ich bereits geschrieben du pflaume. und oh ja, ein einfaches urteil gilt noch lange nicht als geltendes recht. das tut es in der regel erst nach etlichen verfassungsbeschwerden, für die kaum einer von uns da nötige kleingeld über hat. solange das ned gesetzlich geregelt ist entscheiden die richter in der regel eigenständig nach eigenem ermessen.
    das amcht noch lange keine gesetzliche regelung aus.

    5. und selbst wenn das speichern sofort nach verbindungsabbruch beendet werden müsste, solange wie die ip online ist und der isp in genau ebend dieser zeit einen hinweis auf eventuellen illegalen nutzen dieser erhält, darf der isp diese völlig legal speicher um sie an den sta zur weiteren strafverfolgung weiterzugeben, sollte sich der verdacht bei der speicherung festigen.
     
  25. 22. Februar 2007
    AW: Flatrate-Anbieter und der Datenschutz

    Dazu:
    5. und selbst wenn das speichern sofort nach verbindungsabbruch beendet werden müsste, solange wie die ip online ist und der isp in genau ebend dieser zeit einen hinweis auf eventuellen illegalen nutzen dieser erhält, darf der isp diese völlig legal speicher um sie an den sta zur weiteren strafverfolgung weiterzugeben, sollte sich der verdacht bei der speicherung festigen.

    dann resettest deinen router halt jede Stunde.So schnell reagiert niemand!
     
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