Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von pohuist, 28. Januar 2008 .

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  1. 28. Januar 2008
    Hallo RR,
    ich hatte mal über einen eBay-Shop ein Artikel erworben und per Überweisung bezahlt, welchen ich jedoch aufgrund der Insolvenz des Verkäufers nicht erhalten habe.

    Nun habe ich heute ein Schreiben vom Anwalt des eBay Verkäufers erhalten welcher eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.pdf beinhaltet.

    Der Rechtsanwalt verlangt eine Rechnungskopie, jedoch habe ich vom Verkäufer keine Rechnung erhalten, habe als Beweis nur eine Überweisungsquittung.

    Hat jemand von euch bereits damit Erfahrungen gemacht? Bitte um Hilfe!!
     
  2. 28. Januar 2008
    AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

    normalerweise bekommt man doch von ebay per mail eine rechnung, bzw. verkaufsbestätigung.
    ausserdem, wenn der insolvenz angemeldet hat, kriegst du eh nichts
     
  3. 28. Januar 2008
    AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

    Eine Rechung vom Verkäufer habe ich digital nicht erhalten, hätte sie wahrscheinlich erst per Post mitgeschickt bekommen.

    Es war so, dass nachdem ich den Artikel ersteigert hatte, und das Geld auf die bei eBay hinterlegten Bankverbindungsdaten am selben Tag überwiesen habe. Erst am nächsten Tag kam eine E-Mail vom Verkäufer, dass er Insolvenz angemeldet hat, und die Forderungen an seinen Anwalt gehen sollen.

    Habe ich auch gemacht. Nun hat das Gericht beschlossen, dass das Geld zurückerstattet wird. Und man eine Rechnungskopie vorlegen solle............ welche ich aber nicht vorlegen kann, weil ich keine erhalten habe. Habe also als bescheismittel nur die Überweisungsquittung und die eBay Artikelnummer.
     
  4. 28. Januar 2008
    AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

    Blöde Frage vlt. aber wieso überhaupt so kompliziert über Anwalt und so? Lass es doch einfach rückbuchen, wurde ja hier vor kurzem belehrt, dass sowas doch möglich ist.
    Ansonsten eben vlt. den Kontoauszug dazu, da steht ja auch drauf, dass es überwiesen wurde.. Is ja Verwendungszweck, Datum etc. alles drauf.
     
  5. 29. Januar 2008
    AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

    rückbuchen ist doch nur zeitlich begrenzt möglich, soweit ich weiss.
    die ebaynummer sollte doch reichen, lass dir einfach von ebay eine bestätigung schicken, dass der kauf stattgefunden hat. zusammen mit dem kontoauszug reicht das schon
     
  6. 29. Januar 2008
    AW: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

    Nein. Überweisungen die man getätigt hat kann man nicht zurück buchen. Du kannst nur was zurückbuchen wenn du etwas abgezogen bekommen hast.

    Sach dem Anwalt das du von dem nie ne rechnung erhalten hast lediglich nur die überweisungsquittung. Sollte eigentlich auch reichen. Schick ihm die quittung und die email die der verkäufer am nächsten tag gesendet hat. Da das Insolvenzschreiben am nächsten tag gekommen ist sollte geklärt sein das du keine ware bekommen hast aber bezahlt hast. So schnell geht das schließlich nicht
     
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