Frage Arbeitsrecht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Horstroad, 14. Juni 2011 .

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  1. 14. Juni 2011
    die arbeitsbedingungen im unternehmen, in dem mein vater angestellt ist sind einfach unzumutbar (mehr dazu unten). er ist aber zu naiv oder einfach zu gutmütig um dagegen etwas zu unternehmen, auch weil es in dieser branche nicht viele alternativen gibt.
    deswegen hab ich mir gedacht, dass ich mal n paar gesetzestexte raussuchen, in denen ein die sachen geregelt sind, die ich als unmöglich erachte.
    allerdings ist es für einen laien ziemlich schwierig das alles richtig und vollständig zusammenzusuchen, besonders weil es da einige ausnahmeregelungen gibt.
    ich hoffe, dass mir jemand mit erfahrung auf diesem gebiet (jurastudenten, belesene etc.) da verbessern und ergänzen können.



    erstmal zur situation:

    Spoiler
    mein vater ist im bereich der ambulanten pflege angestellt. das erste, was mir negativ auffällt, dass nur die zeit, die er effektiv am patienten ist, bezahlt bekommt. fahrzeiten werden nicht bezahlt, diese zeiten gelten sogar als pause. so kann es passieren, dass von einem 6 stunden arbeitstag nur 3,5 stunden bezahlt werden.

    außerdem muss er doppelschichten fahren. ich weiß nicht inwieweit das zulässig ist, besonders da aus o.g. grund die angerechnete arbeitszeit kürzer ist als die tatsächliche arbeitszeit und so das stundenlimit trotz doppelschicht meist nicht erreicht wird.

    kurze wechsel von spät- auf frühschicht. die mindestruhezeit von 11 (in diesem fall greift die ausnahme -> 10) stunden ist nicht gegeben.

    für Rufbereitschaft gibt es pauschal 1€ pro tag. sie wird nicht (nichtmal anteilmäßig) als arbeitszeit angerechnet.

    teilweise mehr als 2 wochen/16 tage durchgehend ohne ruhetag arbeiten.

    "einspringen" im krankheitsfall auch an urlaubstagen.

    er muss für seinen arbeitgeber ständig auf dem diensthandy erreichbar sein. gilt das schon als rufbereitschaft?


    das ist erstmal das gravierendste, was mir einfällt. eventuell editier ich noch was dazu.


    hier die gesetzestexte, die ich schon rausgesucht habe:
    Spoiler

    wär nett, wenn das hier ergänzt/korrigiert/vervollständigt werden würde, da mein spärliches wissen aus dem wirtschaft/politik-unterricht in der berufsschule bei diesem thema an seine grenzen kommt.


    PS: anwalt kann und will ich nicht einschalten. erstens weil das finanziell nicht drin ist. zweitens weil ich keinen rechtsstreit mit dem betrieb anfangen will. ich will nur meinen vater aufklären, welche rechte er hat und dass auch er dafür verantwortlich ist, dass diese eingehalten werden.




    jede hilfe wird mit ner BW belohnt
     
  2. 14. Juni 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    Mein erster Gedanke beim Lesen war: Gibts einen Personalrat / Gewerkschaft? Dann sind die der richtige Ansprechpartner!

    also zunächst wäre es mal interessant, ob es einen Tarifvertrag des Arbeitgebers gibt? Und weiterhin hängt viel davon ab, was genau im Arbeitsvertrag steht, den dein Vater ja unterschrieben hat. Ich denke, da sollte grundsätzlich festgelegt werden, was als Arbeitszeit definiert wird etc. Grundsätzlich sollte es jedoch so sein, dass seine Arbeitszeit mit dem ersten Patienten beginnt und mit Beendigung des letzten Patienten endet. Da lässt sich lediglich darüber streiten, ob die Arbeitszeit bereits beginnt, wenn er am Arbeitsplatz erscheint oder erst, wenn er beim ersten Patienten ist. Dann aber läuft m.E. fest die Arbeitszeit. Sicher bin ich mir da jedoch nicht. Wie gesagt, hängt viel davon ab, was und wie im Arbeitsvertrag geregelt ist.

    Zur Frage der Rufbereitschaft siehe Arbeitsrecht Arbeitszeugnis K

    Danach siehts für mich so aus, als wäre es unter die Rufbereitschaft zu fassen, was bedeutet, dass die momentane Regelung zulässig ist.
     
  3. 15. Juni 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    steht das arbeitszeitgesetz etc nicht über dem arbeitsvertrag? in ner gewerkschaft ist er nicht. betriebsrat gibts meines wissens auch nicht... das würde die ganze sache natürlich vereinfachen
     
  4. 15. Juni 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    Interessant, beim ersten kurzen Überlesen des Textes sind mir gleich mehrere Ungereimtheiten aufgefallen.

    Hier habe ich dir erstmal eine Erläuterung zu der unzulässigen Nichtvergütung der Arbeitszeit gesucht, welche prinzipiell nicht verkehrt klingt:
    konfliktfeld-pflege.de - de beste bron van informatie over konfliktfeld-pflege. Deze website is te koop!
    Die Fahrtzeiten unterliegen somit der Vergütungspflicht.

    Die einschlägigen Mindestruhezeiten werden in diesem Fall - wie du bereits herausgefunden hattest - durch §5 Abs. 2 ArbZG "ausgehebelt", jedoch muss ein Ausgleich erfolgen.
    Spoiler
    § 5 Ruhezeit
    (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
    (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

    Die dauerhafte Erreichbarkeit via Diensthandy ist an Wochenenden und nach Feierabend ok. Telefonate außerhalb der Arbeitszeit können jedoch als Arbeitszeit notiert und abgerechnet werden. Im Urlaub muss man nicht erreichbar sein - das Mitführen von Handy, Lappi etc erfolgt auf freiwilliger Basis und ein Zwang seitens des Arbeitgebers ist unzulässig.

    Ein bereits genehmigter Urlaub ist vom Arbeitgeber nicht widerrufbar.
    http://www.123recht.net/article.asp?a=12769&ccheck=1
    Hier ist vor allem das BUrlG einschlägig - die wichtigsten §§ sind in dem verlinkten Artikel enthalten.

    Den Rest arbeite ich im edit ab und schau mal wie weit ich trotz Müdigkeit komme...

    edit: Ich habe oben einiges ergänzt und zentrale Punkte des Sachverhalts "grob" abgearbeitet - ich hoffe, dass ich dir ein wenig helfen konnte. (für umfangreichere Ausführungen blieb - mit Blick auf die Uhr - leider nicht genügend Zeit)
     
  5. 17. Juni 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    ich danke euch. bws sind raus. die seite konfliktfeld-pflege.de sieht interessant aus

    noch ergänzungen?
     
  6. 17. Juni 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    kündige den job und zieht nach berlin. hier kloppen die sich um solche arbeitskräfte.
    je nach ausbildungsstand is da so einiges drin.
    meine frau (krankenschwester) hat z.b. 12,50€/h verdient (Netto) und das als 400€ job. dazu kamen noch diverse zuschläge, wie we arbeit und son kram. das war echt kein schlecht job aber auch sehr anstrengend. zeitdruck war immer da. dennoch echt nicht schlecht!

    und zu deiner situation: wie viele leute arbeiten den im pflegedienst?
    welchen ausbildungsstand hat dein vater? (musste jetz nicht drauf antworten. interessiert mich nur )
    gibt es bei euch nicht viele pflegedienste?

    Mfg Schmidt!
     
  7. 18. Juni 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    hat er den job schon länger oder ist er erst frisch dabei? Weil wenn er da erst neu und womöglich in der probezeit ist sollte man sich gut überlegen vorschnell mit gesetztestexten zu kommen. Ansonsten gebe ich dir vollkommen recht das das unzumutbar ist was er leisten muss.

    Vllt kann er sich ja bei anderen Firmen bewerben und so wechseln, es sei denn diese Probleme sind Branchenweit vorhanden.

    BUNDESVERBAND PFLEGEDIENST 24 STUNDEN BETREUUNG PFLEGEPERSONAL 24 STUNDEN PFLEGE PFLEGEKRAFT AUSL

    Das ist der Bund der Pflegekräfte vllt mal mit denen Kontakt aufnehmen die wissen da sicher gut bescheid.
     
  8. 18. Juni 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    umziehen kommt nicht in frage. mein vater ist gelernter kranken- und altenpfleger, also fachkraft. is jetzt schon einige zeit in dem unternehmen, weiß nicht genau wie lang, aber 2 jahre bestimmt...
    hab ihm auch schon geraten dort zu kündigen, wollte er bisher nicht...
    die situation ist überall ähnlich.
    das ist ein relativ kleines unternehmen (max 10 leute oder so), das aber zu einer großen "kette" gehört.
     
  9. 18. Juni 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    also ich kann dir nur die aktuellen kommentare zum arbeitsrecht empfehlen die erscheinen im abstand von 3-6 monate im buchhandel
    sogar für bestimmte berufe spezialisiert.
    aus eigener erfahrung herraus kann ich dir sagen das rufbereitschaft und wechselschichten auf kurze sicht sehr dicht sein können sollang im jahr gewisse zeiten nicht überschritten werden.
    aber im detail steht es in diesen kommentaren.
     
  10. 18. Juni 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    gründet mal einen betriebsrat:
    Betriebsrat – Wikipedia

    er hat einige mitbestimmrechte. kA ob sich das auch auf den laufenden betrieb äußert. denke schon. andere möglichkeit sehe ich da jetzt nicht mehr.

    Mfg Schmidt!
     
  11. 13. Juli 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    Einen Betriebsrat zugründen bringt nur bei Firmen etwas wo wesentlich mehr als 100 Dauerhaft Angestellte Personen beschäftigt sind.
    Besonders bei kleinen Firmen, bringt er nix, da der Chef auch dann immernoch alle raus schmeißen kann.
    Nennt sich das Betriebsbedingte Kündigung, da durch erfüllung der Betriebsratsforderungen die Bettriebswirtschaftliche Planung nicht mehr verfolgen lässt.

    So manche Firma ist durch einen Betriebsrat schon Pleite gegangen, also immer schön Vorsichtig mit dem Thema
     
  12. 4. September 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    gibt es eine bregrenzung der maximalen arbeitstage in folge?

    zur zeit muss mein vater 24 arbeitstage am stück machen. er denkt inzwischen ernsthaft über eine kündigung nach, weil die verhältnisse unhaltbar sind.

    ich sammel aber immernoch weiter gesetzestexte, einer zu diesem punkt fehlt mir noch. wenn jemand sowas parat hat wär ich ihm sehr verbunden
     
  13. 4. September 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    Wer-Weiss-was.de

    Denke das, dass ziemlich genau auf das zutrifft

    ArbZG - Einzelnorm

    Grüße.
     
  14. 4. September 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    Also mich würde es aktuell interessieren, ob jemand hier erfahrungen hat mit dem Sicherheitsgewerbe.
    Nen Freund ist neu in ner Firma wo er Quasi jeden Tag arbeiten ist mit rund 12 Stunden ohne Pause(seiner Aussage nach) und ebenfalls ein Wochenende oder Freie Tage hatte er bisher nicht.

    Weil ich habe immernoch im Hinterkopf das entweder eine Gewisse Stundenzahl oder Tagesmenge nicht überschritten werden darf außer bei der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Da dort Pause ein Relativerbegriff ist durch die sog. Bereitschaftszeit, aber als Sicherheitsmitarbeiter zb im Museum hat man ja keine Bereitschaftszeit sondern ist konstant im Dienst solange man sich im Objekt aufhält..

    Wär Nice wenn da wer was zu kommentieren könnte
    auch per PN um hier nicht allzuviel Offtopic zuerzeugen
     
  15. 5. September 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    wie siehts aus wenn man nicht von einem montag, sondern von einem wochenend-tag ausgeht? oder ist das egal?

    edit: achso. das bezieht sich auf die begrenzung mit den freien sonntagen... da gibts aber die ausnahmeregelung für pflegedienste in §12
    ArbZG - Einzelnorm

    gibts ansonsten keine konkrete regelung, was das angeht?
    ArbZG - Einzelnorm
    ArbZG - Einzelnorm
    ArbZG - Einzelnorm
     
  16. 5. September 2011
    AW: Frage Arbeitsrecht

    DANKE aber das hat bisher nur meine bisherige Auffassung untermauert das beim Freund in der Firma tierisch was falsch läuft... oder seh ich das falsch?!
     
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