#1 24. August 2012 Hallöchen zusammen, ich hab heute mein Arbeitsvertrag per post bekommen, und es steht da vieles drinnen, aber zu einer Sache habe ich brennend mal ne frage, da der Chef erst am Montag erreichbar ist, frage ich jetzt hier mal nach, §5 Vergütung, Eingruppierung etc. ______ Der Arbeitnehmer erhält au Grundlage dieser Eingruppierung.: a) ein Tarifliches Grundgehalt in höhe von .... pro Monat b) ein unter den 4 ziffern genannten Voraussetzungen widerrufliches und unter den in ziffer 5 a) genannten Voraussetzungen anrechenbares außertarifliches zusatzgehalt in höhe von ... pro Monat. das alles schön und gut, nun gibt es noch einen punkt 3, da steht Aufwendungsersatz a) der Arbeitnehmer erhält einen unter den in ziff.4 genannten Voraussetzungen widerruflichen und unter den in ziff. 5 b) genannten Voraussetzungen anrechenbaren Ersatz eines Verpflegungsmehrfachaufwandes, in höhe von 1,00 € je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Bei einer Entfernung von mehr als 100 km zwischen wohn und Einsatzort erhält der Arbeitnehmer eine Zusätliche Auslöse in Höhe von 1,00 € tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Nun meine frage, heißt das ich bekomme die 2 Euro extra zu meinen Stundenlohn dazu? Oder sind die schon mit dazu berechnet bei §5 wo mir der Grundgehalt berechnet wurde? ich hoffe ihr versteht ein wenig was ich meine lg, + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. August 2012 AW: Frage zu Zeitarbeitsvergütung wenn du da anrufst und um auskunft bittest sagen die dir das. wenn sie dich am telefon verarschen kannst du sie anzeigen. nehm das gespräch auf dann hast du keine probleme, sofern das grundgehalt reicht und du nicht auf mögliche 2euro mehr angewiesen bist. von welchem unternehmen kommt der vertrag? + Multi-Zitat Zitieren
#3 29. August 2012 AW: Frage zu Zeitarbeitsvergütung Also so weit ich es weis wird dir der Aufwendungsersatz extra berechnet. Du wirst dann die 2 EUR extra auf die Stunde bekommen soweit du die oben stehenden pflichten nachkommst. Sprich wenn du weiter wie 100 Km wohnst bekommst du 1 EUR und du bekommst noch 1 EUR Verpflegungsgeld auf die Stunde. Hoffe hab deine Frage somit beantwortet. + Multi-Zitat Zitieren