#1 2. Juni 2009 wann is das grundverhältnis und wann is das betriebsverhältnis betroffen? bezogen auf das verwaltunsakt merkmal der aussenwirkung! + Multi-Zitat Zitieren
#2 3. Juni 2009 AW: frage zum beamtenrecht bzw. verwaltungsrecht bei einem Eingriff nur in das betriebsverhältnis gibts keine außenwirkung. ist nur eine dienstliche anweisung. ein eingriff in das grundverhältnis ist dagegen ein eingriff in die persönlichen rechte oder den status einer person (beispiel: versetzung). hier liegt dann ein VA mit außenwirkung vor + Multi-Zitat Zitieren