frage zur ersatzfreiheitsstrafe

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von .x-tra, 12. Dezember 2010 .

  1. 12. Dezember 2010
    und zwar....hatte mal nen verfahren am hals wo es eine geldstrafe gab...nix schlimmes, aber dennoch...
    nu konnte ich 2 mon net zahlen und man kündigte mir die ratenzahlungsvereinbarung...
    zudem bekomm ich post daß wenn ich nicht zu einem bestimmten termin alles zahle, müßte ich ersatzfreiheitsstrafe verbüßen...
    problem ist folgendes...man wollte mich auch die gerichtskosten absitzen lassen...diese habe ich schriftlich...
    ich weiß daß dies nicht rechtens ist, denn nur die geldstrafe wäre abzusitzen...
    ich habe nur eine frage, da mich ein anwalt in dem falle auch wieder massig geld kosten würde, ist das nicht schon ein verfahrensfehler, wogegen ich vorgehen könnte?
    ich weiß hier gibt es keine garantie oder gewährleistung für irgendwelche aussagen oder sonstige verbindliche rechtsauskünft...
    aber vielleicht kennt sich ja jemand hier dennoch aus und kann mir vielleicht sagen wie die rechtslage wäre...
     
  2. 12. Dezember 2010
    AW: frage zur ersatzfreiheitsstrafe

    Die meisten Rechtsanwälte nehmen für eine Beratungsstunde 20 - 50 EUR.

    Geh zu einem hin oder vereinbare telefeonisch einen Termin.
     
  3. 13. Dezember 2010
    AW: frage zur ersatzfreiheitsstrafe

    Also ich habe hier gerade ein älteres schreiben meines amtsgerichts, als ich vor paar jahren ne geldstrafe bekommen habe waren das 40 Tagessätze á 20 Euro. Dazu kamen Gerichtskosten 156,- habe dann auch ratenzahlung gemacht und musste aber einen gesamtbetrag i.H.v. ~960 zahlen. Denke der Staat hat schon das recht, das geld zu vollstrecken.
     
  4. 13. Dezember 2010
    AW: frage zur ersatzfreiheitsstrafe

    schau den paragraph nach und wenn du ohn gefunden hast dann schreib nen brief.... das wirst ja wohl noch hinbekommen oder? ich weiß nicht ob man dann revision einleget wird (automarisch), wenn ja kannst ja nen pflichtverteidiger nehmen oder wenn sie es dir wiederlegen pech gehabt und wenn sies akzeptieren schön für dich...

    wie dem auch sei... du hast es geschaft in die lage reinzubekommen und jetzt heb deinen ***** hoch um ihn da wieder raus zu bekommen
     
  5. 13. Dezember 2010
    AW: frage zur ersatzfreiheitsstrafe

    gerichtskosten musst du zahlen, da kommst du nicht dran vorbei!
     
  6. 13. Dezember 2010
    AW: frage zur ersatzfreiheitsstrafe

    Ja ist doch ganz normal das du die kosten zahlen musst, da dieses verfahren wegen DIR eingeleitet wurde und DU schuldig gesprochen wurdest....

    so long, M!N!
     
  7. 13. Dezember 2010
    AW: frage zur ersatzfreiheitsstrafe

    lesen, denken, posten!

    es geht nicht direkt um die gerichtskosten, dass ist klar!

    er meint ob er allgemein das verfahren anfechten kann, weil es aus seiner sicht einen fehler im ganzen gab! sie haben ihn nämlich angeboten die gerichtskosten nicht zu zahlen, sondern abzusitzen!

    ich selbst hab davon keine ahnung und hab hier nur mal den threadersteller richtig gestellt. aber was hier so manche schreiben...da tut mir echt der ***** weh!
     
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