#1 13. Januar 2008 jungs ich hab mich jetzt mal nochmal über das ganze informiert, und diesen Artikel gefunden der euch alle fragen beantworten sollte... also mod´s ich würde euch bitten das ganze nich so closen, vielleicht zu fixxen... Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Wer will was speichern und warum? Seit Anfang 2008 müssen Verbindungsdaten von allen Festnetz und Handy-Gesprächen sechs Monate lang gespeichert werden, ab 2009 zusätzlich Internet-Daten. Polizei und Geheimdiensten soll so die Jagd auf Kriminelle erleichtert werden. Datenschützer sehen dagegen alle Bürger unter Generalverdacht und haben Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und dem entsprechenden Gesetz in Deutschland. Von Fiete Stegers, tagesschau.de Warum beschäftigt sich die EU mit der Überwachung und Speicherung von Telefon- und Internet-Daten? Auslöser war die Angst vor weiteren Terroranschlägen. So kamen Ermittler nach den Attentaten von London einem Verdächtigen durch die Anrufe auf seinem Handy auf die Spur. Um auch nachträglich herausfinden zu können, wer wann mit wem telefoniert oder sich wie oft ins Internet eingewählt hat, verlangten Innenpolitiker die Speicherung der Verbindungsdaten für Polizei und Staatsanwaltschaft. Schon kurz nach dem 11. September hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen. Wie kam es zur Speicherpflicht in Deutschland? Ende 2005 stimmte das EU-Parlament auf Druck der Staats- und Regierungschefs für die nun gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Im Februar 2006 stimmten die Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat zu. Diese müssen die Regeln nun in nationales Recht umsetzen. Der Bundestag verabschiedete am 9. November 2007 das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, das die Große Koalition eingebracht hatte. Seit 1. Januar 2008 gilt die Speicherpflicht für Festnetz- und Handy-Gespräche sowie bei SMS-Kommunikation. Die Speicherung der Internet-Verbindungsdaten wird erst ab 2009 verpflichtend. Was genau soll gespeichert werden? In erster Linie geht es um Verbindungsdaten, nicht um die Inhalte der Kommunikation: Wer hat sich mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt? Wann wurde von welchem Apparat welche Telefonnummer angerufen? Von wo hat ein Mobilfunk-Teilnehmer telefoniert? Einige Datenschützer mahnen aber an, dass sich von dem einen sehr schnell auf das andere schließen lässt und sich bei SMS Verbindungsdaten und Inhalt der Nachricht aus technischen Gründen gar nicht trennen lassen. Auch Anonymisierungsdienste im Internet müssen die Daten offenbar speichern. Sollen nicht nur Daten gespeichert werden, die bereits ohnehin erhoben wurden? Je nach Land galten in der EU sehr unterschiedliche nationale Regelungen. In Deutschland mussten Telekommunikationsanbieter vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung die Daten nach Beenden der Verbindung eigentlich unverzüglich löschen, es sei denn, Daten wurden zu Abrechnungszwecken benötigt. Dies führte in der Praxis dazu, dass deutsche Telefonanbieter einige Verbindungsdaten durchaus eine Zeit lang speicherten. Die Vorratsdatenspeicherung macht diese Ausnahme nun zur Pflicht. Andere Daten wurden bisher gar nicht gespeichert. Wer unterstützt die Vorratsdatenspeicherung? Auf der Ebene der EU-Mitgliedsländer wurde der erste konkrete Vorschlag 2004 von Großbritannien, Irland, Schweden und Frankreich eingebracht. Großbritanniens damaliger Innenminister Charles Clarke machte während der britischen Ratspräsidentschaft kräftig Druck für die Umsetzung. Auch Lobbyisten der Musikindustrie haben sich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen: Sie hofft die Daten auch für die Verfolgung von Schwarzkopierern und Tauschbörsenbetreibern nutzen zu können. In Deutschland unterstützt neben Bundesinnen- und Bundesjustizministerium zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei die Vorratsdatenspeicherung für die Ermittlung bei mittleren bis schweren Straftaten. Was sagen die Kritiker? Sie haben zwei Hauptargumente: Die 450 Millionen EU-Bürger dürften nicht durch eine generelle Speicherung ihrer Verbindungsdaten pauschal als Terroristen oder Kriminelle verdächtigt werden. Außerdem müsse die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden, sprich, keine allgemeine Überwachung für einen relativ geringen Nutzen eingeführt werden. Entsprechend äußerten sich etwa die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsländer. Besonders kritische Gegner sehen einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat. Die Verbindungsdaten reichten aus, um Bewegungs- und Interessenprofile der Kommunikationsteilnehmer zu erstellen. Unzufrieden mit den meisten Vorschlägen zur Vorratsdatenspeicherung sind auch Provider- und andere Internet-Firmen: Sie sehen durch den Aufwand für die Datenspeicherung deutlich höhere Kosten auf sich zukommen. Auch Vertreter von Berufsverbänden wie Ärzten, Journalisten oder Anwälten kritisieren das Gesetz, da der Vertrauensschutz bei der Kommunikation mit Patienten, Informanten oder Mandanten ausgehöhlt werde. Was passiert mit den erhobenen Daten? Die Daten sollen von den Telekommunikationsunternehmen auf eigene Kosten gespeichert werden. Bei Bedarf sollen sie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie ausländischen Staaten für die Verfolgung "erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten" zur Verfügung gestellt werden. Nach Darstellung des Bundesjustizministeriums sollen Polizei und Staatsanwaltschaft nur mit einem richterlichen Beschluss darauf zugreifen können. Auch Geheimdienste wie der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen die Daten nutzen dürfen - ohne richterlichen Beschluss. Gibt es Klagen gegen einen Beschluss? Deutsche Bürgerrechtler und Datenschützer haben eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt. Mit rund 30.000 Unterstützern ist es laut den Organisatoren des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" die bisher größte dieser Art. Politiker von Die Linke und Grünen unterstützen die Klage, Abgeordnete der FDP haben getrennt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht wird nun den Eingriff in die Privatsphäre und das Ziel des Gesetzes - den Schutz vor und die Aufklärung von Straftaten gegeneinander abwägen müssen, wie der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Ernst Benda im Interview mit tagesschau.de erläutert. Der irische Justizminister Michael McDowell hat bereits 2006 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Er bezweifelt, dass die EU-Richtlinie rechtmäßig zustande gekommen ist. Entschieden wird diese voraussichtlich 2008. Gibt es eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung? Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, empfiehlt die "Quick Freeze“-Methode: Statt generell Daten zu protokollieren, sollten die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, ab einem bestimmten Verdachtsmoment speichern zu lassen. So wird es schon bisher teilweise gemacht. Schaar verweist darauf, dass nach den Terroranschlägen von Madrid die vorhandenen Telefondaten zur Ermittlung von Verdächtigen ausgereicht hätten. quelle : http://www.tagesschau.de/ausland/meldung12910.html grüsse Bunique + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Januar 2008 AW: Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung 2009 war doch schonmal in der Diskussion, 2009 ist doch nur in Österreich, 2008 gilt alles in DE! + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. Januar 2008 AW: Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung Nein, falsch...so wie es im oben stehenden Artikel steht, ist es richtig..die Internetanbieter ham noch eine Übergangsfrist bis 31.12.2008 - wenn sie wollen, können sie schon loggen, sie müssen aber nicht! - und ab 1.1.2008 müssen lediglich Handy- und Festnetz-Daten gespeichert werden. EDIT: (Natürlich für Deutschland) + Multi-Zitat Zitieren
#4 16. Januar 2008 AW: Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung Das heißt doch dann, wenn jemand etwas von einem Pub aus der USA läd, und der Besitzer Anzeige erstattet, auf diese Daten zugegriffen werden darf oder ? + Multi-Zitat Zitieren
#5 17. Januar 2008 AW: Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung soweits da drinnen steht schon. Nur wer macht sich die Mühe (wenns jetzt nicht um Riesige Datenmengen geht)... Und außerdem wie siehts dann in dem land (wo der Pub steht) mit dem Recht aus?! Ist auch wieder so ne Sache die Länderintern geregelt wird und somit die ganze "Länderübergreifende Verfolgung" erschwert und in mienen Augen sinnlos macht... Nemo + Multi-Zitat Zitieren
#6 18. Januar 2008 AW: Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung usa is doch ned in der eu 2. solln die sachen (noch) ned verwended werden dürfen bei bagatel dilikten wie Downloads + Multi-Zitat Zitieren