Fragen zu Hartz4

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Calyx, 18. Juni 2009 .

Schlagworte:
  1. 18. Juni 2009
    Moin!

    Will jetzt fürn Übergang bis zum Studium Hartz4 beantragen, war auch heut schon bei der Arge und hab den Antrag abgegeben, jedoch hat sie mir meine Fragen nur unkonkret beantwortet, war ja nicht anders zu erwarten. Auch google spuckt dazu gegenteilige Meinungen aus und im Merkheftchen was man zum Antrag kriegt steht auch wieder was ganz anderes. Deshalb frag ich jetzt einfahc mal hier, sind ja viele Studenten angemeldet.

    Hab gehört man kann da Antrag auf Erstausstattung stellen sowie sich den Umzug bezahlen lassen, WENN die Wohnung denn "angemessen" ist und ein Grund vorliegt, weshalb man umziehen möchte.

    Ist ein bald beginnendes Studium ein gerechtfertigter Grund für nen Umzug? Für mich eigl klar ja, denn dadurch werd ich ja wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert. Besteht dann die Chance, dass die die Mietkaution übernehmen (in Form eines Darlehens oder ähnliches)? Wie kann ich außerdem erfahren, was "angemessen" ist?

    Zur Erstaustattung steht im Merkheftchen der Arge, dass sogar Leute, die nichtmal Leistungen von denen Erhalten, ggf. diese Hilfe in Anspruch nehmen können. Bei mir ist das so dass die Bude hier in der ich mmt wohne Teilmöbliert ist, dh ich kann nicht alles mitnehmen und bräuchte ein paar Sachen neu. Die Dame bei der Arge sagte, das könnten nur Leute wie ehemalige Sträflinge ausm Knast, Obdachlose oder Leute die ausm Elternhaus ausziehen in Anspruch nehmen. Ich wohn allerdings seit 6 Jahren allein, und ich hab diverse Seiten gefunden wo steht dass das im Regelfall jeder beantragen kann, egal wie alt/schon allein lebend usw. Außerdem sagte sie, das wäre dann ein Darlehen. Im Heft steht jedoch, dass es NIEMALS als Darlehen gewährt wird, sondern als Pauschalbetrag überwiesen wird und man den nicht zurück zahlen muss.

    Was stimmt denn nun?

    gidf und sowas brauch ich nicht, wäre nice wenn einer sowas ähnliches schon mal erlebt hat und seine erfahrungen postet!

    greetz, calyx
     
  2. 18. Juni 2009
    AW: Fragen zu Hartz4

    ich glaube, das ist überall anders geregelt oder hängt von der laune des bearbeiters ab. ich habe die erstausstattung mal bekommen und kann dazu folgendes sagen:

    ich hätte die erstausstattung ohne hilfe von verdi nicht bekommen. was verdi ist wirste sicher wissen. auch arbeitslose können in den genuss einer gewerkschaft kommen. zu dem typen bin ich hin, hab gesagt was ich von der arge will und er hat es mir so formuliert und ausgedruckt das ich das "maximale" rausholen kann ich schlimmer schmarozer. bei uns ist ein verdi typ auf hartz4 empfänger spezialisiert und fordert da in anwaltsmanier was auch immer die harzer so für gelüste haben.
    falls du also nicht durchblickst oder die herrenmenschen in der arge bocken geh zu verdi. kostet 2,50 im monat und kannste dann als student wieder kündigen.

    als ich den gutschein dann gestellt bekommen habe hat die dame in der leistungsabteilung mich gefragt wie ich das denn geschafft hätte usw also easy ist das nicht, sowas zu bekommen. ausserdem hat sie noch was geplappert, dass das nicht jeder bekommt, nur wenn man schon etwas länger arbeitslos ist und die trotzdem sehen, man ist auf jeden fall noch vermittelbar. usw usw.

    jetzt noch ein paar worte zum vorgang wenn du so weit kommst:

    man bekommt kein geld sondern einen "gutschein". damit geht man dann zu der sozialen einrichtung, die in deiner stadt mit der arge diesbezüglich zusammenarbeitet und sucht sich möbel aus. diese sind restauriert von langzeitarbeitslosen, die so kurse machen müssen oder ähnlichen leuten.

    je nachdem, was dir bewilligt wurde kannste dir dann aussuchen, was die (in meinem fall kolping-) mitarbeiter/in dir so anbieten. wie du das regeln kannst hängt auch sehr von der kulanz desjenigen ab. ich z.b. habe beim antrag geschrieben, ich brauche alles was geht und das auch bekommen. da man in diesem kolpinghaus auch als privatperson die möbel beziehen kann hat die mir netterweise "erlaubt" auf dies und das zu verzichten und dafür an anderer stelle etwas besseres zu bekommen. habe dadurch z.b. nicht nur 2 hängeschränke, 2 unterschränke, 1 kühlschrank, 1 spülbecken in verschiedenen farben/formen/grösse bekommen wie es von der arge anscheinend vorgesehen war sondern durch das einlösen eines mir zustehenden küchentisches und anderen unwichtigen sachen und ner zuzahlung ne komplette grosse schöne ziemlich moderne küche bekommen.
    oder statt nem einzelbett mit matraze hab ich ein doppelbett ohne bekommen usw... habe mir dann mit 250 taler zuzahlung meine wohnung komplett eingerichtet und bin da schon sehr zufrieden.

    also nochmal: geld wirste nicht kriegen nur möbel. ich hatte glück und die einzig schönen sachen mitgenommen. der rest war uralt und hässlich. falls du alles bekommst ist das schon einiges. kann das alles jetz garnicht aufzählen. geliefert wird es dir auch. allerdings von ganz schönen berserkern die ultra nach bier stinken. aufbauen musste selbst.

    mfg
     
  3. 18. Juni 2009
    AW: Fragen zu Hartz4

    Danke für deine ausführliche Antwort!

    Beiße mir grad ziemlich in ***** weil ich vor ein paar Monaten aus der Gewerkschaft ausgetreten bin...naja, werds auf jeden Fall trotzdem versuchen.

    Hab endlich jmd bei der Arge in meinem zukünftigen Wohnort erreicht, die Bemessungsgrundlage für Wohnzuschuß ist das Baujahr und die Größe bei denen ?( für neuere Wohungen kriegt man mehr Geld bzw da darf die Miete höher sein und die Wohnung größer sein, so ein Quatsch. Da lieg ich aber zum Glück noch drin mit meiner Butze.

    Zur Erstaustattung gibts nen sehr guten Vordruck, mittelteil bissl umgeschrieben, dann sollts eigl was werden hoff ich ^^

    Spoiler
    Antrag auf die Erstausstattung meiner/unserer Wohnung



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach aktueller Gesetzeslage – konkret etwa die Beschlüsse des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.02.2007 (L 2 B 261/06 AS ER), des LSG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2006 (L 19 B 516 AS ER) sowie des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2008 (L 19 B 13/08 AS ER) – besteht für Leistungsbezieher der Grundsicherung nach dem SGB II ein Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung, sowohl als Teil- wie auch als Vollausstattung.

    Da ich – nach der Trennung von meiner/meinem Frau/Mann       – zum       aus der gemeinsamen Wohnung in der ( Straße ) Nr.       in       ausgezogen bin / ausziehen werde, benötige ich nun – für meinen neuen Haushalt in der ( Straße ) Nr.       in       – eine solche Erstausstattung.

    Unter Berufung auf den geltenden Rechtsanspruch beantrage ich deshalb bei Ihnen, die Anschaffung folgender Möbel und Haushaltsgeräte zu übernehmen, die für eine geordnete Haushaltsführung und für menschenwürdiges Wohnen unerlässlich sind:

         .

    Im Falle einer Ablehnung bitte ich um einen schriftlichen Ablehnungsbescheid gemäß § 35 Abs. 1 SGB X, aus dem die wesentlichen tatsächlichen Ablehnungsgründe sowie Rechtsgrundlagen ersichtlich werden, die Sie zu Ihrer Entscheidung bewogen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    So ein Möbellager gibts hier auch von der Arge, hätt ich auch gar kein Problem mit da Sachen zu nehmen. War letztens auch schon mal da und hab ein bisschen gestöbert, aber was die teilweise für preise verlangen...da kann man lieber zu ikea gehen und neue Sachen kaufen, kommt aufs selbe hinaus.

    Wenn noch einer genau weiß wie das bei einem Umzug abläuft mit den Kosten, was ich wo beantragen, einreichen, bewilligen lassen muss etc etc wär ich über Hilfe sehr dankbar!
     
  4. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.