Fragen zum politischen System der BRD

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Mr.Y-n8smunn, 19. Juli 2012 .

Schlagworte:
  1. 19. Juli 2012
    Heyho RR,
    ich hab mal ein paar Fragen zu eben diesen Thema.

    1. Rechtsstaat: Ist es bei einem formellen Rechtsstaat möglich, als Bürger das Gesetz, also die Regierung, anzulagen, weil sie gegen ihre Formalen Grundzüge verstoßen hat. Sei es bei der Gesetzgebung die Form nicht beachtet hat, oder auch, wenn der Inhalt eines Gesetztes nicht richtig ausgeführt wurde. Beispiel für formales Gesetz wäre:
    " Alle Blinden müssen erschossen werden." Wenn nun ein Blinder wissentlich nicht erschossen wird vom Staat, wäre dies einklagbar?

    Dann zum materiellen Rechtsstaat: Dieser ist ja einklagbar. Hier ist nicht nur das formelle gegeben, sondern auch bestimmte Inhalte, z.B.: Liberale und Soziale Inhalte.
    Liberale bezeichnen ja u.A. das jeder Mensch Frei und Gleich ist. Was bedeutet aber sozial(Sozialversicherungen gehören nicht dazu). Wäre sozial z.B. das versucht wird, Menschen ein Menschenwürdiges Leben zu geben, oder auch den Weg, ein Gesetz einzuklagen, gegeben ist(Gerichtskostenerstattung, Anwalt etc.)

    Dann eine weitere Frage zur konkurrienden Gesetzgebung: Artikel 74.
    Was genau bedeutet Konkurriend: An sich sind Gesetzgebung/Vollzug ja Ländersache, es sei denn es handelt sich um konkurriende Gesetze, wo es nach Artikel 72, aber auch wieder Ausnahmen gibt. Kann das jemand kurz erklären, wann Länder die Gesetzgeber/vollzieher sind, und wann der Bund?

    Danke schon mal.

    Mfg
     
  2. Video Script

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