fragen zum Wehrdiehnst/Zurückstellung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Thorshammer, 17. Januar 2008 .

  1. 17. Januar 2008
    Hi,
    mal kurz zu meiner Situation: Ich werd dieses Jahr 21 und wurde bereits als T2 gemustert (vor 9-10 Monaten). Zurzeit befinde ich mich noch in der Ausbildung und lerne jetzt in 2-3 Wochen aus. Ich und ein paar Klassenkameraden haben jetzt vom Arbeitgeber die einmalig Chance bekommen für 2 Jahre nach Toulouse (Süd-Frankreich) zu gehn und dort für ordentlich extra-Kohle Vorort zu arbeiten. Dem hab ich (und einige Kollegen) zugesagt und hab auch schon den Entsendungsvertrag unterschrieben. Werd jetzt Anfang Feb. nach Toulouse ziehn, Hauptwohnsitz bleibt aber in Deutschland.
    Jetzt ist nur die Frage was ich wegen dem Wehrdienst mache...

    Kennt sich da jemand in der Gebiet aus? Ich will natürlich auf keinen fall das die mich wärend der Zeit ziehn und ich meine Entsendung deshalb abbrechen muss oder die 9 Monate die ich verpass später wenn meine Kollegen schon wieder in Deutschland sind nachholen muss.
    Soweit ich weis ist man ja eigentlich verpflichtet dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen wenn man umzieht oder für längere Zeit ins ausland geht. Hab sogar gehört man braucht ne genämigung wenn man längere Zeit ins Ausland will, stimmt das? Ich hab aber keine Lust schlafende Hunde zu wecken weshalb ich mich frag ob es nicht vieleicht bessere wäre garnichts zu sagen und erst dann wenn sie mich wirklich ziehn wollen wiederspruch einzulegen bzw sich versuchen rückstellen zu lassen. weis jemand ob man dafür ne Strafe bekommt wenn man gegen diese Meldepflicht (bei Umzug/ ins Ausland) verstößt?
    Da wäre ich schon beim nächsten Thema stimmt es das man sich maximal 12 Monate zurückstellen lassen kann? (auser ausbildung)

    Ob die Feldjäger bis nach Frankreich kommen um einen zu holen?!?!?!? ^^

    Unverzichbarkeitserklärung geht leider nicht weil unsere Firma dafür viel, viel zu groß ist...

    Würde mich über bisschen hilfe echt Freuen, hab keinen Plan was ich machen soll...

    Gibt natürlich BWs!

    LG THor
     
  2. 17. Januar 2008
    AW: fragen zum Wehrdiehnst/Zurückstellung


    Im europäischen Ausland kann ich mir gut vorstellen, dass dich da jemand holen kommt.. sofern sie denn rausbekämen wo du bist.

    Bei mir wars damals auch so, dass ich direkt nach Ausbildung gezogen wurde.. Ich hatte den Brief glaube ich 2 Monate vor Abschluß der Ausbildung in der Post.

    Gut, aber ich hatte natürlich auch keinen gutzebzahlten Auslandsjob in Aussicht.

    Ich denke wenn du da nachfragst, reisst dir keiner den Kopf ab und bei der heutigen Situation kann man da auch bestimmt was regeln.
     
  3. 17. Januar 2008
    AW: fragen zum Wehrdiehnst/Zurückstellung

    Ich hab da noch was gefunden:

    Forum Wehrpflicht

    Evtl. kannst du da dein Problem auch konkret nochmal schildern. Scheint mir irgendwie, dass die mehr Plan zum Thema haben, als hier. :]
     
  4. 17. Januar 2008
    AW: fragen zum Wehrdiehnst/Zurückstellung

    Also, soweit ich weiß, stehst du nachdem du gemustert wurdest unter Aufsichtspflicht!
    Dh. du musst deinen Umzug sogar beantragen dort, bzw musst sie fragen, ob du ins ausland darfst?!



    Und, wenn du da 2 Jahre bleibst bist du 23 und stehst afaik nicht mehr unter Wehrpflicht


    Berichtigt mich, wenn ich da falsch liege!!!
     
  5. 17. Januar 2008
    AW: fragen zum Wehrdiehnst/Zurückstellung

    Hallo,
    hast du schonmal daran gedacht dir einen guten Arzt zu suchen der dir irgendetwas unterschreibt was du mal als Kind hattest oder ähnliches und dann deine Musterung anzuzweifeln?
    Ein Freund von mir hat das mal gemacht! Er wurde T2 gemustert, aber sein Arbeitgeber wollte ihn übernehmen wenn er gleich weitermacht.
    Er hatte als Kind eine Weizenallergie die heute eigentlich nichtmehr vorhanden ist. Er hat sich das aber von einem netten Arzt attestieren lassen und das zum Kreiswehrersatzamt geschickt. Zurück kam nur sein neuer Musterbescheid mit dem Vermerk "T5"!

    Nun ratet mal was sein Lieblingsgeträk ist ----------------> Jep, richtig, Weizenbier =) !

    Auf jeden Fall würde ich mir etwas überlegen und die Musterung anzweifeln, das schlimmste was dir dabei passieren kann, ist das du nochmal gemustert wirst. Und da kannst denen ja sonst noch was erzählen, wie Ohrenschmerzen, ständiges Kopfweh usw.! Die schicken dich dann höchstens zu einem Spezialisten der dich untersucht, und meistens attestiert der dir irgendwas!
    Bei uns im Jahrgang ist das zZ ein relativ Aktuelles Thema da alle im passenden Alter sind. Aber es ist seeeeeeeeeeehr leicht ausgemustert zu werden, von 16 Jungs in meiner Klasse sind glaube ich 12 ausgemustert, und viele aus irgendwelchen fadenscheinlichen Gründen!
    Nur sag bloß nichts von wegen Probleme mit irgendwas im Genitalbereich, ich kenne jemand der wurde dann zum Urologen geschickt und ein Rohr eingeführt, allerdings nicht in den A****! Er wurde zwar auch ausgemustert, aber er meinte das ist das schlimmste was einem Mann passieren kann *gg*!

    Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen das du nicht in den Verein musst!

    Gruß,
    Jim
     
  6. 18. Januar 2008
    AW: fragen zum Wehrdiehnst/Zurückstellung

    Rein theoretisch kannst du dich zurückstellen lassen nur du musst den Auslandsaufenthalt beantragen.

    Aber ich denke um die 9 Monate danach kommst du nicht drum herum. Es sei denn du machst es so wie mein Vorposter sagte du lässt dir irgendeine Krankheit aus deiner Kindheit attestieren.

    Aber das mit dem Zurückstellen sollte kein Problem sein. Musst dich halt nur beeilen den Antrag zu stellen.

    mfg Tim1885
     
  7. 18. Januar 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: fragen zum Wehrdiehnst/Zurückstellung

    mhh... toulouse, betrieb viel, viel zu groß -> airbus?! (lucker )
    einfach mal mit personalabteilung reden... die werden mit sicherheit was drehen können, wenn es keine unverzichbarkeitserklärung ist, dann wenigstens irgentetwas schriftliches dass du gebraucht wirst, dass es sich vll. sogar um ne zusätzliche aus/weiterbildung handelt, die du wahrnehmen müsstest, auf jeden fall alles versuchen...

    desweiteren hab ich folgendes vor kurzem mal gepostet:
    Muss ich ins Militär...? - RR:Board

    §1 Abs. 2 Satz2 kann dir aber zum verhängnis werden...

    auf jeden fall melden, sonst kannst du direkt nachdem du wieder nach deutschland kommst noch eingezogen werden, obwohl du eigentlich schon 23 bist
     
  8. Video Script

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