Französisches Gesetz für Internetsperren tritt in Kraft

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von YaLcIn, 3. Januar 2010 .

  1. 3. Januar 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017

    Vom heutigen Neujahrstag an gilt in Frankreich das lange umkämpfte "Gesetz zur Verbreitung und zumSchutz kreativer Inhalte im Internet", mit dem wiederholte Copyright-Verstöße mit der "digitalen Guillotine" geahndet werden können. Urheberrechtsverletzern drohen damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe. Die französische Regierung setzt damit das von ihrem Chef Nicolas Sarkozy und der Unterhaltungsindustrie seit Langem geforderte Modell der "abgestuften Erwiderung" mit dem "Three Strikes"-Ansatz um ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus").

    Bis zuletzt umstritten war bei dem Gesetz die Rolle der Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet), die zunächst das Kappen von Internetzugängen verhängen können sollte. Dagegen hatten die oppositionellen Sozialisten erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun hat ein Gericht über die konkreten Sanktionen gegen Rechtsverletzer beim illegalen Download geschützter Werke wie Filme, Musik oder Software zu entscheiden, allerdings im Schnellverfahren. Auch dagegen hatten die Sozialisten geklagt. Der französische Verfassungsrat billigte den Ansatz aber im Oktober und machte so den Weg frei für das Inkrafttreten des sogenannten "Hadopi 2"-Gesetzes.

    Der konservative Senator Michel Thiollière, der sich bereits wiederholt für Urheberrechtsverschärfungen in Frankreich stark gemacht hat und Mitglied des Hadopi-Gremiums ist, begrüßte die neue Handhabe gegen illegale Download-Aktivitäten. Das Internet sei eine fabelhafte Sache, aber es brauche Regeln, wenn die Nutzer auch künftig darüber Videos, Songs oder Computerspiele abrufen wollten, zitiert die BBC den Politiker. Er gehe davon aus, dass nach der ersten Warnung rund zwei Drittel der Angeschriebenen ihre rechtswidrigen Nutzungen im Netz einstellen. Mit der zweiten Nachricht dürfe dieser Prozentsatz auf 95 Prozent ansteigen. Man müsse den Leuten das Gesetz nur richtig erklären, dann würden sie das damit verknüpfte Aufklärungsvorhaben verstehen.

    Die Befürworter der neuen Normen sehen darin ein Modell auch zum Schutz der Kreativwirtschaft in der restlichen Welt. Damit werde auch dem Durchschnittssurfer klar, dass im Internet nicht alles kostenlos zu haben sei. Hierzulande haben die Union und die FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung Internetsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer nicht zuletzt aus Datenschutzgründen abgelehnt. Trotzdem liebäugelt Kulturstaatsminister Bernd Neumann immer wieder mit diesem Ansatz und schloss ihn im November im Blick auf Frankreich zumindest nicht grundsätzlich aus. Man werde sehen müssen, meinte der CDU-Politiker, wie sich die Praxis dort entwickle.

    Konkrete Gesetzesvorhaben für "Three Strikes"-Regelungen werden derzeit unter anderem in Neuseeland und Großbritannien vorangetrieben. Auf der britischen Insel würde die Umsetzung entsprechender Regelungen nach Regierungsschätzung etwa 554 Millionen Euro kosten, berichtete jüngst die Times. Diese Summe errechne sich hauptsächlich aus dem Versand der Warnungen sowie Aufbau und Betrieb einer Infrastruktur etwa zum Drosseln der Internet-Geschwindigkeit für wiederholte Rechtsverletzer, die alternativ zu einer kompletten Sperre diskutiert wird. Für die Unterhaltungsindustrie werden zugleich 1,7 Milliarden Pfund (rund 1,9 Milliarden Euro) Mehreinnahmen in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten der Maßnahme erwartet. Ein BT-Vertreter kritisierte die geplante "Kollektivstrafe" dagegen als Verstoß gegen grundlegende Rechte. Generell halten die Gegner des Modells dieses für zu drakonisch und fürchten negative Auswirkungen für die gesamte Internetwirtschaft. (Stefan Krempl) / (bo)​

    Quelle: heise.de
     
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