Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von Z0mbiE, 28. September 2007 .

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  1. 28. September 2007
    Wer unwissentlich gestohlene Ware beim Internet-Auktionshaus eBay ersteigert, macht sich nicht strafbar. In einer Berufungsverhandlung sprach das Landgericht Karlsruhe einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei.

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    Dem Gericht zufolge gilt die Straffreiheit auch bei auffallend günstigen Angeboten, wenn der Käufer nicht damit rechnet, Diebesgut zu kaufen. Gleichzeitig wies der Richter jedoch darauf hin, dass dies kein Freibrief für Käufe von Hehlerware sei. So wäre beispielsweise ein sensationell niedriger Sofort-Verkaufspreis eine völlig andere Sache. Hier müsse auch ein unbedarfter Kunde davon ausgehen, dass es sich um Diebesgut handeln könnte.


    Navigationsgerät für ein Drittel des Neupreises

    Für 671 Euro hatte der Angeklagte über das Internet-Auktionshaus das laut Anbieter "nagelneue" und "top-legale" Navigationsgerät ersteigert - für gerade mal ein Drittel des Neupreises. Die Polizei tauchte bei ihm auf und beschlagnahmte das Gerät. Es stammte nachweislich aus einer Diebstahlserie.

    Man könne stutzig werden bei derlei Schnäppchen, so der Richter, allerdings gelte das eher für Juristen und Polizisten, nicht aber für "Otto Normalbürger". Dem billigte sogar der Staatsanwalt eine gewisse Gutgläubigkeit bei Online-Auktionen zu. Auch der Einstiegspreis von einem Euro sage überhaupt nichts über den Zuschlagspreis aus und sei auch bei neuwertiger Ware durchaus üblich. Daher plädierte sogar die Anklage auf Freispruch.


    Anbieter war "Powerseller"

    Die Außenstelle des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim hob mit der Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim auf, das den bisher unbescholtenen 47-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt hatte. Dem Landgericht zufolge ist jedenfalls in diesem Fall nicht nachweisbar, dass der Käufer tatsächlich damit rechnete, Diebesgut zu kaufen.

    Der Verkäufer des Geräts war als "Powerseller" eingestuft, also als Verkäufer mit hohem Umsatz. Nach dem eBay-Einstufungssystem hatte er mehr als 99 Prozent positive Bewertungen von Seiten der Käufer. Der Beklagte hatte argumentiert, er sei davon ausgegangen, ein legales Schnäppchen zu erwerben, beispielsweise aus einem Werkverkauf.


    (Quelle: Südwestrundfunk | SWR.de)




    Naja eigentlich ne nette News, denn das war immer so nen Teil Befürchtung was wäre wenn man Geklaute sachen bei ebay Kauft...nu wissen wir es Ofiziell!
     
  2. 28. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    lol das is so schwachsinnig von wegen man könnte davon ausgehen dass es geklaut is^^
    die leute können geklaute sachen zu beinahe vollpreis dort verticken
    was macht man dann???
    es kann immer dafür gründe geben dass artikel bei ebay günstig sind was nichts mit geklaut zu tun haben muss
    dafür is ebay ja auch schließlich da^^
     
  3. 28. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    Naja es gibt eben leute die machen sich gedanken was sie da im Internet machen und Leute die stehen vor Gericht weil sie geklaute sachen gekauft haben^^ ne spaß beiseite..klar das man nie garantie hat und auch klar das viel shice bei ebay Verkauft wird und sicher auch viel dabei was geklaut ist aber ist dennoch eine schöne sache das man weiß man ist auf jeden Fall auf der sicheren seite!
     
  4. 28. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    Glück gehabt würde ich mal sagen. Man hätte auch nen anderen Richter haben können, der nicht so tollerant gewesen wäre. Prinzipiell vollzieht man schon mit dem Bieten einen kriminellen Akt. Ob wissentlich oder unwissentlich ist Auslegungssache. Für Ebay natürlich ein heikles Thema und wenn das ganze zu einem Präzindenzfall geworden wäre hätte Ebay sicher Probleme bekommen.

    Naja der Freispruch war abzusehen aber nicht sicher!
     
  5. 28. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    Wenn man nach der aktuellen Rechtsgrundlage für Hehler-Ware 100%-ig korrekt handeln würde, dürfte man KEINE gebrauchte Ware mehr beziehen.....Sowas idiotisches....naja....

    Armes Deutschland - Kleines Fuchs
     
  6. 29. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    also immer kann man das ja nicht wissen ob es Hehler Wahre ist, aber wenn ich mir was bestell frag ich davor den verkaüfer ob er noch einen kassenbon besitzt und er ihn mit schicken kann.
    Weil dann bin ich mir erst sicher und kauf den artikel wenn er günstig weggeht.
     
  7. 29. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    Manchmal verstehe ich die Richter und Verbraucher Schützer nicht. Andauernd meckern die über die Internet Piraterie vorallem bei Musik. Man gehe auf ebay und auf rubrik Musik CDs, woher im Himmel soll man jetzt wissen ob die CD die man kauft nicht gebrannt ist oder schon viel zu oft vervielfältigt wurde. Tja vllt. hat ebay in maschen hinsichten ja auch besondere Rechtslage.
    mfg battlekid
     
  8. 30. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    Alles andere als ein freispruch wäre lächerlich gewesen..

    woher sollte der mann bitteschön wissen das das navi geklaut war... er dachte er hatte ein schönes schnäppchen gemacht und gut is ..

    fande ich auch sehr gut von ihm das er nicht aufgegeben hat und deswegen hat er es geschafft
     
  9. 30. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    naja dass sowas vor gerichten geklärt werden muss... ist doch klar das der käufer dass nicht wusset.. woher hätte er dass denn wissen sollen.. also völliger schwachsin! finde es gut dass die kaputte deutsche rechtssprechung wenigstens dass erkannt hat...
     
  10. 30. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    Wäre er nicht freigesprochen worden dann wäre das auch ziemlich krass gewesen.

    Ich meine in der Auktion stand natürlich nichts von Hehlerware, allerdings dachte er halt, dass er ein Schnäppchen macht.

    Mich hätte interessiert wie Ebay gehandelt hätte, wenn er nicht freigespochen worden wäre.

    Natürlich ist es ein Unterscheid ob man jetzt bei Ebay statt 2000€ nur 600 € zahlt, allerdings kann man deswegen doch niemanden verklagen.

    lynx
     
  11. 30. September 2007
    AW: Freispruch im Musterfall um Hehlerware bei eBay

    Joa richtig so und gut für alle die die unswissend und zwar wirklich unwissend an so ein Zeug gekommen sind. Schöne AKtion von Ebay ^^ Das ist support
     
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