#1 13. März 2011 Moin moin, ich wurde zum 01.01.2010 zum Grundwehrdienst einberufen und bin seit dem 01.10.2010 FWDLer (freiwilliger Grundwehrdienstleidtender). Kann ich Steuern einreichen, und vor allem was??? Würde mich über erfolgreiche Tipps freuen. + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. März 2011 AW: Freiwilliger Wehrdienstleistender - Kann ich Steuern einreichen? Was meinst du mit "Steuern einreichen" ? Eine Steuererklärung abgeben? Das kann jeder machen. Oder willst du wissen, was du an Aufwendungen von der Steuer absetzen kannst? + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. März 2011 AW: Freiwilliger Wehrdienstleistender - Kann ich Steuern einreichen? http://www.walhalla.de/static/leseprobe/6266.pdf hört sich interessant an. Ich war leider nur GWDL'ler und kann dir da eher wenig helfen. + Multi-Zitat Zitieren