Fremden Rechner "pfänden"?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von KSK|V!P3R, 20. Juli 2010 .

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  1. 20. Juli 2010
    Hallo RR-Board

    Ich habe vor knapp 6 Wochen den Rechner für einen ehemaligen Bekannten repariert. In dieser Zeit haben wir uns extrem zerstritten und haben nun keinen Kontakt mehr. Der Rechner steht noch bei mir. Bis jetzt hat er noch keinen Versuch gemacht mich dafür zu bezahlen bzw. den Rechner abzuholen.
    Jetzt meine Frage, kann ich irgendwas mit dem Rechner machen? Der ist ja noch im Besitz von meinem Bekannten. Kann ich den "pfänden" bis ich mein Geld habe? Verkaufen werde ich ihn ja wohl nicht dürfen, oder? Also was kann ich da machen? Anwalt ist unsinn, geht nur um kleine Geldbeträge.

    Gruß
     
  2. 20. Juli 2010
    AW: Fremden Rechner "pfänden"?

    Was meinst du denn mit pfänden?
    Du darfst ihn auf jeden Fall nicht verkaufen und auch nicht vermieten. Eigentlich auch nicht nutzen.
    Dein Bekannter kann auch jederzeit die Herrausgabe fordern.
    Das einzige was Du machen kannst ist Ihm eine Mahnung schicken, aber das kommt in deinem Fall wohl eher nicht in Frage.
    Denk in deinem Fall ist das rechtliche eh nicht so wichtig sondern eher das was zwischenmenschlich vertretbar ist...
     
  3. 20. Juli 2010
    AW: Fremden Rechner "pfänden"?

    Verkauf ihn und du weißt von nix wenn er sich ihn nicht abholen möchte.
    bzw kontaktiere ihn, das er sich seinen rechner holen soll und dich dafür bezahlen soll.
     
  4. 20. Juli 2010
    AW: Fremden Rechner "pfänden"?

    hast du ein gewerbe angemeldet ? ansonsten ist das schwarzarbeit und du hast wohl nicht wirklich rechtliche grundlagen
     
  5. 20. Juli 2010
    AW: Fremden Rechner "pfänden"?

    wenn er n ***** is dann hast halt probleme
    und kannst für den preis nich mal n anwalt leisten^^

    einfach aufbewaren mehr kannste nich machen
    oder fundbüro abgeben^^ nach nem jahr gehört er dann dir lol
     
  6. 20. Juli 2010
    AW: Fremden Rechner "pfänden"?

    Einfach pfänden geht gar nicht. Du müsstest schon den richtigen Weg dahin einhalten: Rechnung schicken, Mahnung, 2. Mahnung, Mahnbescheid...und erst, wenn das alles fruchtlos verstreicht, dann kannst du einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Die Vollstreckung bleibt dem Gerichtsvollzieher vorbehalten.

    Dass da zusätzliche Kosten entstehen- die du wahrscheinlich erstmal tragen müsstest- muss nicht extra erwähnt werden.

    Hast du einen schriftlichen Auftrag für die Reparatur? Welche Absprache hattet ihr getrofen in Bezug auf die Reparatur?

    Alles viel zu kompliziert.

    Mein Tip: Schreib ihn an, geht auch per mail oder sms. Ihr kennt euch schliesslich und es geht darum, die Sache für beide Seiten sauber vom Tisch zu kriegen, oder?

    Versuche, dich mit ihm auf einer vernünftigen Basis zu einigen.

    Der Rechner ist sein Eigentum und das darfst du nicht einfach so behalten. Schon gar nicht privat.
     
  7. 22. Juli 2010
    AW: Fremden Rechner "pfänden"?

    Die Sache wird nicht zu deinem Eigentum, nur weil du ihm eine "Gefälligkeit" gemacht hast. Deshalb ist der unkomplizierte Weg ihm den PC zu geben und die Aufwendung für die Reperatur zu verlangen. (d.h. Kosten für die Teile) Deine Arbeitszeit kannst du dir natürlich NICHT vom ihm bezahlen lassen, da "Gefälligkeit".
     
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