Führerschein: Was passiert, wenn die Umtauschfrist abgelaufen ist?

Der Umtausch von Führerscheinen stellt eine bedeutende Herausforderung dar. Zweiundvierzig Millionen Führerscheine sind bis zum Jahr 2033 umzutauschen. Diese neuen Dokumente sind einheitlich und fälschungssicher. Im Scheckkartenformat kommen sie daher. Eine Frist endete am 19. Januar für die Geburtsjahrgänge ab 1971. Was passiert jetzt? Und worauf müssen sich die Betroffenen gefasst machen?

Führerschein: Was passiert, wenn die Umtauschfrist abgelaufen ist?

26. Januar 2025 von   Kategorie: Politik & Recht
deutscher führerschein in die jeans tasche gesteckt.jpg

Das Großprojekt: Führerscheinumtausch über 11 Jahre


Wer einen Führerschein mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 besitzt — das Geburtsjahr ist entscheidend. Bürger, die ab dem Jahr 1953 geboren wurden, müssen schnell handeln. Die Fristen sind für sie bereits abgelaufen. Doch für diejenigen, die vor 1953 das Licht der Welt erblickten, bleibt noch Zeit—bis zum 19. Januar 2033.

Klauseln für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 sind anders. Hier gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Fristen variieren. Der Umtauschprozess dauert also bis:
  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Diese Fristen sind wichtig – sie stehen im offiziellen Dokument der Bundesregierung.

Führerscheinumtausch ist Pflicht


Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden. Strafen drohen zwar nicht sofort, dennoch können unangenehme Folgen folgen. Das Ablaufdatum bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis erlischt. Betroffene dürfen weiterhin Autos und Motorräder fahren. Auch die alten Klassen wie die Klasse 3 bleiben erhalten. Ein Warten auf die neue Karte ist keine Straftat, es kann jedoch ein Bußgeld von 10 Euro anfallen, falls man bei einer Polizeikontrolle den alten „Lappen“ zeigt.

Ein wichtiger Aspekt: Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Nach dieser Zeit muss er verlängert werden. Eine Ausnahme besteht bei Lkw und Busfahrern – dort sind die Führerscheine befristet.

Umtausch: So schnell kann’s gehen!


Blitzschnell umtauschen ist das Motto. Betroffene finden Informationen zum Prozess bei der zuständigen Führerscheinstelle ihres Wohnorts. Der Umtausch kostet in der Regel zwischen 25 und 30 Euro. Für den Antrag benötigt man:
  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Ein biometrisches Passfoto
  3. Den aktuellen Führerschein
Wichtige Hinweise: Es sind keine neuen Prüfungen oder Gesundheitstests nötig. Bearbeitungszeiten variieren, aber betragen in den meisten Fällen bis zu vier Wochen. Diese Zeitspanne sollte man zwingend einplanen, besonders, wenn eine Urlaubsreise und ein Mietwagen im Raum stehen. Für solche Fälle ist ein gültiger Führerschein unabdingbar.

Fazit: Dringlichkeit ist gefragt!


Die rechtzeitige Umstellung ist entscheidend. Der größte Teil der Bevölkerung trifft auf diese Regelung zu. Verpasste Fristen können zwar keine sofortigen Konsequenzen nach sich ziehen, doch die Organisation der Umstellung sollte ganz oben auf der To-Do-Liste stehen. Unkomplizierte Nachfragen bei den Führerscheinstellen helfen, um alle Informationen aus erster Hand zu erhalten.