Garantie & Gewährleistung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von !!!XXX!!!, 24. September 2007 .

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  1. 24. September 2007
    Hallo Leute,

    ich brauche unbedingt eure Hilfe,

    kann mir einer von euch den Unteschied erklären zwischen Garantie & Gewährleistung?

    wenn ja währe das super

    bitte um Ausführliche Erklärung muss ein Referat von mindestens 15 min. in der Schule halten

    PS: Das müssen auch dumme verstehen können und es muss mindestens 2 Seiten lang sein

    Danke im Vorraus BW ist für jede Sinnvolle Hilfe drinne


    mfg

    !!!XXX!!!
     
  2. 24. September 2007
    AW: Garantie & Gewährleistung

    "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

    Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

    Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

    Frage ist damit beantwortet kannst closen
     
  3. 24. September 2007
    AW: Garantie & Gewährleistung

    Also

    Garantie: Ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und vom Hersteller. Das heisst wenn du einen sagen wir Dvd Player kaufst und auf dem Garantieschein steht das du 3 Jahre Garantie hast, dann ist das eine freiwillige sache des Herstellers

    Gewährleistung:

    Sind gesetzlich vorgeschrieben und in der Regel 2 Jahre. Wenn du da noch ein wenig weiter gehen willst, dann hat der Käufer erst das recht der Nachbesserung, sofern dies nicht zu hohen finanziellen aufwänden für den Verkäufer führt.

    Hoffe ich konnte dir damit wenigstens schonmal die Richlinien ein wenig erklären, damit du den Unterschied siehst. Allerdings würde ich dir da empfehlen dich nochmal bei Wiki und co. zu informieren, denn 15 min. sind eine Lange zeit

    Aber das thema ist wirklich umfangreich, also solltest du diese füllen können
     
  4. 24. September 2007
    AW: Garantie & Gewährleistung

    Erledigt?
     
  5. Video Script

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