[garnatie] mp3 player von apple

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von Enforcer, 24. Februar 2008 .

Schlagworte:
  1. 24. Februar 2008
    vor ca 1,5 jahren hab ich mir beim elektronikhändler meines vertrauens
    einen 30gb video ipod gekauft... vor einem halben jahr hat
    dieser einen mängel aufgewiesen, ich bin mit dem mp3player hin
    und der verkäufer sagte mir, dass apple auf ihre ipos 1 jahr garantie gäben,
    zum glück war es noch innerhalb der frist,
    und so wurde mir ein komplett neuer ipod zur verfügung gestellt,
    obwohl der mängel auf verschleiß hinwies (kopfhöreranschluss kaputt).
    Nun habe ich wieder ein problem, der ipod ist kaputt,
    hat software probleme, im internet ist dieses problem nicht beschrieben
    und auch ein formatieren und aufspielen von neuer firmware har nichts gebracht...

    ich erinnere mich jedoch gelesen zu haben dass man auf elektro artikel
    vom gesetz geregelt mindestens 2 jahre garantie bekommen muss...
    jedoch verweigert der elektronikhändler mir meinen anspruch,
    bzw. ich wurde mit ausreden abgeschoben...

    stimmt das überhaupt mit den 2 jahren
    und wenn ja, was kann ich nun tun?
     
  2. 24. Februar 2008
    AW: [garnatie] mp3 player von apple

    Ist schon richtig...
    24 Monate.
    Allerdings wied diese in Garantie und Gewährleistung unterteilt.

    Lies mal dort:
    Gew
     
  3. 24. Februar 2008
    AW: [garnatie] mp3 player von apple

    also ich hatte mal einen ipod nano nach einem jahr bin ich mal versehentlich draufgetreten, habe auch anstandslos von apple einen neuen ipod bekommen, jedoch hatte dieser nur eine 90tägige garantie. einfach mal beim apple support per mail anfragen die können dir da genaueres sagen

    #regards
     
  4. 24. Februar 2008
    AW: [garnatie] mp3 player von apple

    gesetzlich zugesichert ist dir nur eine 24 monatige gewährleistung, in den ersten 6 monaten nach kauf muss dir der haendler nachweisen, dass das geraet die maengel nicht schon beim kauf hatte, in den 18 monaten danach musst du beweisen, dass dein geraet kaputt ist, weil es bereits beim kauf maengel hatte (kannst du in der regel nicht)

    garantie ist dagegen eine sache, die freiwillig vom hersteller gegeben wird, auf die hast du auch keinen gesetzlichen anspruch und der hersteller kann die bedingungen gestalten wie er will
     
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