Gartentor sichern, legal?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von King Max, 1. Mai 2010 .

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  1. 2. Mai 2010
    AW: Gartentor sichern, legal?

    Ganz klar könnte dich ein Einbrecher o.ä. verklagen wenn er sich daran verletzt.

    Was eine Gegenanzeige (versuchter Einbruch & Sachbeschädigung) bringen könnte, müsste man vor Gericht sehen.
    Für mich wäre das ganz klar Notwehr! Du hast einen gegenwärtigen Angriff auf eines deiner Rechtsgüter (z.b. die individual Rechtsgüter sind: Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum), welchen du abgewehrt hast.

    Elektrozäune sind zwar nicht verboten, aber nen Weidezaun hält niemanden auf, und stärkere Zäune sind für die Privatperson sicherlich nicht zugelassen. (Warnschild ist in jedem Fall erforderlich!)

    Stacheldraht wäre eine Möglichkeit (der sogenannte Natodraht ist meines Wissens auch nicht für den Endverbraucher gedacht).

    Ansonsten könnte man auch Bewegungsmelder oder Schreckschussapperaturen instalieren.


    Für mich persönlich käume aber nur ein ordentlicher Bandog und ausreichend Schilder "Achtung vor den bissigen Hund" in Frage
     
  2. 3. Mai 2010
    AW: Gartentor sichern, legal?

    Falls eine Schule oder ein Kindergarten in der Nähe ist darfst du das auf keinen Fall machen, wenn sich da ein Kind verletzt kriegst du großen Stress.
    Aber Nägel in das Ding reinhauen? Ich bitte dich, das kann doch nicht die Lösung des Problems sein. Da muss es doch etwas besseres geben.

    Ich will einfach mal behaupten, dass es so vielleicht nicht illegal ist, aber wenn es wirklich zu einer Verletzung kommen sollte, stehst du natürlich nicht all zu gut da.

    Lass es lieber, es ist in fast jeder Hinsicht irgendwie leichtsinnig irgendwelche Leute mit Nägeln von einem Tor fern zu halten.
     
  3. 13. Juli 2015
    AW: Gartentor sichern, legal?

    Ich denke das kommt ganz darauf an wie man die Tür sichern möchte.
    Es gibt sicher Alarmanlagen, die man ohne Genehmigung einbauen lassen kann oder eben anbringen kann und es gibt, glaube ich auch welche, die man, wenn es kein Eigentum ist, vom Eigentümer abgesegnet werden muss.
    Aber das würde ich einfach erfragen, bevor ich an der Haustür irgendwas mache. Grüße
     
  4. 13. Juli 2015
    AW: Gartentor sichern, legal?

    Mach das nicht. Du haust da Nägel rein in dem Wissen, dass da manchmal wer gegen tritt. Wenn der sich dadurch verletzt (oder andere z.B. mit ihrer Kleidung vorbeigehen und dran hängen bleiben) bist du dran und das völlig zurecht. Stell halt ne Kamera oder einen Bewegungsmelder auf.

    e: oh, der Thread ist ja alt.
     
  5. 13. Juli 2015
    AW: Gartentor sichern, legal?

    das mit der kamera kann rein rechtlich zwar auch problematisch werden, aber wo kein klaeger da kein richter.
    inzwischen muesste es doch auch genug auswahl an home-security-apps geben, die einfach die kamera benutzen und abspeichern. dann brauchste da nicht mal wlan sondern nur ein billiges android handy... naja es sei denn es passiert nur nachts.
    ich geh auch mal davon aus das ist einfach ein 15jaehriger der jugendtypische identitaetsfindungsschwierigkeiten hat.
    wenn du dann erstmal weisst wer es ist kannst du ja immer noch die selbstschussanlage installieren
     
  6. 15. Juli 2015
    AW: Gartentor sichern, legal?

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass das legal sein sollte. Legt dir lieber ein stärkeres Tor zu, das man nicht einfach auftreten kann. Damit solltest du dir die Klage vom künftigen Einbrecher sparen ;D
     
  7. 25. Juli 2015
    AW: Gartentor sichern, legal?

    Hm. Im Fall mit den Nägeln fände ich das noch verständlich. Gibt allerdings wohl auch Fälle, wo Einbrecher erfolgreich geklagt haben, wenn sie beim Einbruch vom Hund gebissen wurden. DAS finde ich nun wirklich schwierig. Weil meiner bescheidenen Meinung nach der Hund ja nicht angreift, sondern in der Situation nur reagiert und verteidigt. Und üblicherweise vorher verwarnt.

    In dem Fall hier (aus dem Jahre 2010 ) hätte ich wohl statt Nägel bestialisch riechende Stinkbomben angebracht
     
  8. 25. Juli 2015
    AW: Gartentor sichern, legal?

    In Deutschland? Quellen, Urteile?
    Kann ich mir echt nicht vorstellen. Zumindest erfolgreich wird eine solche Klage wohl nicht gewesen sein. Wir leben ja nicht in den USA, wo man sich während der Fahrt im Wohnmobil keinen Kaffee kochen darf.

    Generell halte ich die Eigensicherung für schwierig. Einerseits darf man sein Eigentum schützen, trägt aber auch die Verantwortung dafür, dass niemand durch bestimmungsgemäßen Gebrauch geschädigt wird. Zwar ist dann bspw. im Rechtslexikon zu lesen, dass Notwehr einen Angriff gegen ein geschütztes Rechtsgut, wie z.B. Eigentum, abwehren soll. Tatsächlich ist im Gesetzestext aber keinerlei Erwähnung von Eigentum zu finden (§ 32 StGB), sondern nur von einem rechtswidrigen Angriff auf sich oder andere.
    Rechtsvorschriften wie "Stand your ground", wie man es in den USA kennt, gibt es hier in Deutschland nicht. Und das ist wohl auch ganz gut so, zumal hier ja eh nicht jeder eine Knarre hat.

    Ich wäre also mit irgend welchen scharfen und/oder spitzen Gegenständen verdammt vorsichtig, denn letztendlich könnte man allenfalls vermuten, wo jemand ein Gartentor berührt, um es zu öffnen oder sich vielleicht auch nur mal kurz anzulehnen. Besonders dann, wenn bspw. Nägel nicht deutlich sichtbar eingeschlagen werden.
     
  9. 29. Juli 2015
    AW: Gartentor sichern, legal?

    Wäre eine Videokamera nicht erlaubt? Diese würde immerhin die Gesichter der Täter aufnehmen, auch wenn es ziemlich schwachsinnig klingt. Aber in dem Fall passiert nichts. Ein Schild mit " Garten wird Video überwacht" und mal schauen, ob die Einbrecher es erneut versuchen. Ansonsten würde ich mal eine Anzeige auf Unbekannt machen, aber wie weit die Polizei helfen wird, weiß ich leider nicht.
     
  10. 29. Juli 2015
    AW: Gartentor sichern, legal?

    Damit läufst du wieder Gefahr, dass du öffentlichen Raum aufnimmst, was nach derzeitiger Rechtsprechung nicht gestattet ist.
    Im Regelfall wird gesagt, dass Videoaufnahmen nur dann gestattet sind, so lange sie nur (den eigenen) Privatgrund aufnehmen. Selbst Kameraattrappen sind laut BGH nicht zulässig. Auch Kamera-Attrappen statt Videoüberwachung sind unzulässig, so Urteil des BGH - Kanzlei Lachenmann

    Gelingt eine Aufnahme, bei der das Gesicht zu erkennen ist, während ein Fremder gegen ein Gartentor tritt, kann man wohl sicher davon ausgehen, dass die Kamera eben doch öffentlichen Raum erfasst.
     
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