Geblitzt mit 33 km/h zu schnell innerorts

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Wardriver, 20. Juli 2011 .

  1. 20. Juli 2011
    Hallo Leute, fettes Problem!
    Die netten jungs mit der HighTech Mülltonne haben ein wunderschönes Passfoto von mir geschossen.

    Problematisch ist nur, das ich Innerorts 33 km/h zu schnell war. Aktuell bin ich noch in der Probezeit, habe aber schon ne Nachschulung vor 2 Jahren hinter mich gebracht.

    Das Auto ist auf meinen Erzeuger angemeldet, und der braucht seine Fleppe auch. Punkte wären ja nun nicht soo unbedingt das Problem, nur das Fahrverbot geht echt garnicht. Ich selbst brauche meinen Führerschein beruflich auch.

    Ist es nun in irgendeiner weise möglich das Fahrverbot zu umgehen ? Mein Vater ist Vertriebsleiter auf selbstständiger Basis. Ohne Führerschein hat er quasi keinen Umsatz mehr. Kann man das evtl. so drehen ?

    Ich verzweifle !
     
  2. 20. Juli 2011
    AW: Geblitzt mit 33 km/h zu schnell innerorts

    Wie wärs mit Mutti? Freunde Fam die nicht aufs auto angewiesen sind für ne kleine summe?

    mfg LOTW
     
  3. 20. Juli 2011
    AW: Geblitzt mit 33 km/h zu schnell innerorts

    es gibt mittlerweile ca. 100 threads mit dem thema...

    versuchs auf nen anderen zu schieben, mehr kannte net machen. ob das klappt ist aber ne andere sache.
    83 sachen im ort sind natürlich bitter, vor allem da du schon ne nachschulung hinter dir hast. nächstes mal aufpassen.

    wenn er männlich ist, wovon ich ausgehe?
     
  4. 20. Juli 2011
    AW: Geblitzt mit 33 km/h zu schnell innerorts

    Naja eine Möglichkeit gäbe es ist aber riskant.

    In Deutschland gibt es keine Halterhaftung. Somit kann dein Vater nicht haftbar gemacht werden. Er bekommt den Brief von der Polizei und macht dann keine Angabe, wozu er auch berechtigt ist, da er als Angehöriger ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Dann muss die Polizei ermitteln und je nach dem wie gut man dich auf diesem Bild erkennt, kann es sein, dass es "in dubio pro reo" eingestellt wird, da im Zweifel nicht nachgewiesen werden kann wer wirklich gefahren ist.

    Jedoch solltest du beachten, dass im schlimmsten Falle dann dein Vater für sein Auto ein Fahrtenbuch führen muss.

    Gruß Burns
     
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