Geblitzt verjährung - spezielle frage - bitte reinschaun

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Mithandir, 22. Oktober 2007 .

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  1. 22. Oktober 2007
    Hi leute,

    ich hab mal ne frage an euch.

    Ich bin noch in der Probezeit und wurde am 28.07.2007 außerhalb geschlossener ortschaft mit 36 sachen zu viel geblitzt. Ich bin mit dem auto meiner mutter gefahren und jetzt kam am 30.08.2007 n brief in dem meine mutter auskunft darüber geben sollte wer mit dem auto gefahren ist (sie frau ich mann^^ haben sie bemerkt....).

    Jetzt gilt ja allgemein 3 Monate verjährungsfrist nach begehen der tat. jetzt verlängert sich diese frist ja aber mit erhalten eines busßgeld bescheids oder bei erhebung öffentlicher klage. Meine frage ist jetzt ob dieser zeugefragebogen den wir bekommen haben diese frist auch verlängert oder die ganze sache in ner woche am 28.10.2007 abläuft was ich mal schwer hoffe.

    Bis her haben wir auf den brief nicht geantwortet.

    Bitte um hilfreiche antworten.

    Viel dank im vorraus

    MFG Mithandir
     
  2. 22. Oktober 2007
    AW: Geblitzt verjährung - spezielle frage - bitte reinschaun

    hab ich beide aus foren, hoff ich konnte dir helfen

    greetz

    Bunique
     
  3. 22. Oktober 2007
    AW: Geblitzt verjährung - spezielle frage - bitte reinschaun

    geh generell einfach mal davon aus dass die Verjährung dann nicht mehr funktioniert wenn du Post bekommen hast...

    Die Wahrscheinlichkeit dass das unter den Tisch fällt ist schwindend gering und das warten beschert dir Mahnkosten! Einmal kannst warten aber mach dich darauf gefasst dass es gleich mal mehr kostet und den nächsten bekommst du dann per Einschreiben.
    Noch mal mehr unwahrscheinlich ist es weil es Punkte gibt und dann gehen die der Sache schon nach!

    An deiner Stelle würd ich mir das Foto kommen lassen weil deine Mutter muß gar keine Angaben zur Sache machen bzw sagt halt einfach sie weiß es nicht mehr. Dann müßen sie mit dem Foto den Fahrer identifizieren. Wenn das nicht möglich ist bist du raus (was je nach Meßgerät eigentlich öfters vorkommt). Wenn du halt drauf zu erkennen bist herzlich willkommen beim Geldrausschmeißverein namens Nachschulung.

    Man beachte dass die Verjährungsfrist auf die du dich im Moment so toll verlässt bei einem Widerspruch ausser Kraft gesetzt ist.
     
  4. 23. Oktober 2007
    AW: Geblitzt verjährung - spezielle frage - bitte reinschaun

    Du hast Post bekommen un d somit ist die Verjährungsfrist automatisch unterbrochen.
    Ein Tip: Deine Mutter soll die Bilder anfordern.
    Vlt. habt ihr Glück und die sind unscharf.Dann habt ihr Glück. Denn bei der 1.ten Geschwindigkeitsübertretung verlangen die noch kein Fartenbuch.
    Wenn du aber klar erkennbar bist auf den Bildern soll deine Mutter vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.Absolut legal.Dann müssen sie den Fahrer suchen.Hast du einen älteren Bruder oder Freund der dir ähnlich sieht? Oder der Vater?
     
  5. 24. Oktober 2007
    AW: Geblitzt verjährung - spezielle frage - bitte reinschaun

    Deine Verjährungsfrist läuft weiter, egal was der Halter an Post bekommt. Und solange du nicht als Fahrer verdächtigt bzw. festgestellt wirst, wird deine Verjährungsfrist davon nicht berührt. Es kann aber sein, dass der Sachbearbeiter jetzt kurz vor der Verjährung noch aktiv wird und einen Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt macht oder die Bullen zur Gesichtskontrolle vorbeischickt. Dann würde die Verjährung unterbrochen, wenn gegen dich rechtzeitig ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid angeordnet wird, selbst wenn der Wisch erst nach der Verjährung bei dir eintrifft.
    Du kannst jetzt die nächsten drei Wochen eigentlich nur abwarten und hoffen - und nicht die Tür aufmachen, wenn die Bullen davor stehen.
     
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