Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von aiwa, 21. November 2008 .

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  1. 21. November 2008
    Ich habe ein Gebrauchtwagen für 7.000 Euro per Barzahlung in einem Autohaus gekauft. (inkl. 1 Jahr Garantie.)

    Meine Frage: Habe ich dafür als natürliche Person 14-tätiges Rückgaberecht?
     
  2. 22. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    FALSCH !!! du hast als verbraucher auf jeden fall ein recht auf rückgabe...sei es autokauf, finanzierungskredit oder sonstwas....deswegen wirst du bei solchen sachen immer wg deinem widerrufsrecht belehrt bzw. sollte im optimalfall so sein.....

    allerdings kann der händler bei rücktritt vom kaufvertrag auf eine anpassung des zurück zu zahlenden betrages bestehen (nicht nur bestehen, er hat sogar das recht drauf), d.h. du würdest trotzdem einen angemessenen betrag für die dauer der nutzung bzw. der haltedauer zahlen müssen......
     
  3. 22. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    Also,
    Fernabsatzgeschäft ---> 14 bla bla bla - Recht !

    Wenn dein Auto mangelhaft ist, hast du immer ein Rückgabe Recht und die daraus folgenden Konsequenzen...

    Lies im BGB : Verbrauchsgüterkauf ! ( § 433, 434, 446, 474, 476 BGB )


    Beleg das mal bitte

    Rückgabe nach Kauf sind Kulanzverinbarungen ! Man hat nach dem Kauf kein RECHT auf Rückgabe... außer Fernabsatzgeschäfte )






    MfG
    F.
     
  4. 22. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    Fasst dein Posting gut zusammen.

    Rückgaberecht gibts nur bei ein paar Ausnahmen. Der Rest ist freiwillig, wenn du zB im Supermarkt um die Ecke deine Socken wieder zurückbringst. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder alles wieder umtauschen kann, wie er lustig ist.
     
  5. 22. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    Bei der Übergabe des Autos war die Ware "MANGELFREI". Du hast leider kein 14 tägiges Rückgaberecht. Da die "WARE immer noch "MANGELFREI" ist. Der Händler könnte es aus Kulanzgründen das Auto zurücknehmen.
     
  6. 22. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    als ich nach nem auto gesucht habe und ich mir ein angebot von honda für den civic hab machen lassen hab ich mal den verkäufer gefragt:

    wenn ich nach einer woche das auto nicht mehr will, kann ichs zurückgeben ?
    antwort: JA, allerdings wird wertminderungsausgleich fällig bzw ein betrag der dies ausgleicht.....

    dann fragte ich:

    was ist wenn ich finanziert haben sollte und nach 1 woche will ich zurücktreten ?
    verkäufer: wird zwar etwas komplizierter aber im grunde beläuft es sich auf die antwort wie in frage 1.....
     
  7. 22. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    Bei mir ist das Problem, dass das Autohaus mir das Auto ohne TÜV Plakette Verkauft hat. Den TÜV sollte ich selbst machen, laut Verkäufer sollte das Fahrzeug aber Problemlos durch den TÜV kommen, da angeblich Mängelfrei! Das war aber nicht so, bin beim TÜV durchgefallen und eine lange Mängelliste bekommen.

    Kostenvoranschlag beim Autohaus um die Ecke: Reparaturgesamtkosten 500 Euro!

    Das Autohaus ist nun bereit die Mängel für mich kostenlos zu beseitigen - aber dafür müsste ich wieder 200 km hin und 200 km zurück fahren müssen!

    Fakt ist, dass ich das Auto nach bekannt werden der Mängel nicht mehr haben will - habe ich ein Rückgaberecht darauf?
     
  8. 22. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    das kommt sicherlich darauf an was im Kaufvertrag steht, ist dass eine 08/15 Vertrag und steht da nichts von "kommt problemlos durch den TÜV" oder ähnlich wirds sicherlich schwierig, ehrlich gesagt kauft man solch eine Kiste auch nicht - denn der Verkäufer wußte schon warum ..
     
  9. 23. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    dann lass dir auch die auslagen für sprit ersetzen !
     
  10. 24. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    Ein Kumpel von mir hat ne Freundin die sich mit solche Sachen beschäftigt.
    Sie hat sogar einen Handyvertrag nach 1ner Woche gekündigt, hat funktioniert.,
    Sie meinte das man als Privatperson Sachen innerhalb 2 Wochen zurückgeben kann
     
  11. 26. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    Hat sich alles geklärt!
    Der Wagen wurde vom Autohaus zurückgenommen, aber erst nachdem man vor anderen Kunden richtig laut werden musste... naja!
     
  12. 26. November 2008
    AW: Gebrauchtwagen 14-Tätiges Rückgaberecht Autohaus?

    erzähl erzähl....was haste denn dem spacken so gesagt ?!?
     
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