Gefälschte Polizeiwarnungen vor der Vorratsdatenspeicherung

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 16. Januar 2008 .

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  1. 16. Januar 2008
    Der Staatsschutz ermittelt wegen einer Guerilla-Aktion, mit der die Heidelberger Polizei angeblich zum Selbstschutz vor der Überwachung von Telefon- und Internetdaten riet. In einem Brief mit offizieller Aufmachung, der Anfang der Woche an rund tausend Haushalte in der Neckarstadt ging, warnte Polizeidirektor Karl Himmelhan vermeintlich davor, dass die im Rahmen der Vorratsspeicherung erhobenen Informationen wegen einer Panne bei den Ermittlern nicht vor Missbrauch geschützt werden könnten. Die echte Polizei selbst hatte den Fall zunächst als "vorgezogenen Fastnachtsscherz" abgetan und in ihrer Pressemitteilung humorig dazu geraten, die Schreiben einfach wegzuwerfen. Laut einem Bericht des SWR wird nun aber doch Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

    Stein des Anstoßes ist die gefälschte Unterschrift Himmelhans unter dem Brief. Dabei handele es sich um eine als Offizialdelikt behandelte Amtsanmaßung. Nach den Ermittlungen der Staatsschützer soll nun die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob tatsächlich ein Verfahren eingeleitet wird. Zu der Aktion bekannt hat sich die Gruppe "Weg mit der Vorratsdatenspeicherung Heidelberg". In dem vermeintlichen Polizei-Rundbrief wird empfohlen, Telekommunikationsgeräte nur noch zu benutzen, "wenn unbedingt erforderlich". Mobiltelefone sollten möglichst zu Hause gelassen oder ausgeschaltet werden. Dabei sei der Akku zu entfernen. Im Internet sei "ausschließlich mittels Anonymisierungsprogrammen" wie Tor zu surfen.

    Letzter Tipp: "Schreiben Sie Briefe, diese sind nicht nur persönlicher, sondern fallen auch nicht unter die so genannte Vorratsdatenspeicherung." Mit dieser könnten andernfalls angesichts der "über die gesamte Bevölkerung gespeicherten" Kommunikationsspuren Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich.

    Derweil schiebt die österreichische Regierung die Protokollierung der Verbindungs- und Standortdaten, die hierzulande seit Anfang Januar verpflichtend ist, auf die lange Bank. Ein erster Entwurf wird derzeit nicht vom Bundeskabinett oder Ministerrat der Alpenrepublik behandelt, erklärte Infrastrukturminister Werner Faymann gegenüber der Zeitung Die Presse. Er habe "massive Bedenken" gegen das Vorhaben. Es sei etwa nicht geregelt gewesen, "wie das Strafausmaß für den Missbrauchsfall aussieht".

    Generell teilt der SPÖ-Politiker nach eigenen Angaben die Vorbehalte des Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek, gegen eine leichtfertige Einführung der Massendatenlagerung. Nicht betroffen sei aber die Novelle des Polizeigesetzes, mit der die Ermittler von Herbst 2008 an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen und Handys leichter orten können sollen.

    Bei der Vorratsdatenspeicherung will Faymann nun mit Innenminister Günther Platter (ÖVP) und Justizministerin Maria Berger (SPÖ) über das weitere Vorgehen verhandeln. Laut einem Zeitungsbericht könnte ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorgaben frühestens zur Jahresmitte beschlossen werden. Dieses soll sich aber – ähnlich wie in Großbritannien – zunächst allein auf die Telefondaten beziehen. Eine Regelung für die Internet-Verbindungsdaten stehe nicht vor Frühjahr 2009 an, wenn erste Erfahrungen mit der Vorratsspeicherung im Telefonbereich vorliegen.

    Faymann will mit den Verzögerungen auch den öffentlichen Haushalt entlasten, da der Staat in Österreich den Netzbetreibern anfallende Überwachungskosten ersetzen muss. Ein Vertreter der Vereinigung österreichischer Internetprovider und des Anbieters Mobilkom zeigte sich "heilfroh", dass die Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt wird. Die EU-Kommission mahnte säumige Staaten dagegen im Herbst, die Richtlinie möglichst rasch ins nationale Recht zu implementieren. Erst acht von 27 EU-Staaten hatten damals entsprechende Gesetze beschlossen und nach Brüssel gemeldet.

    Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

    * Von Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung

    (Stefan Krempl) / (anw/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/101880
     
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