Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Der_Bozz, 28. Juni 2014 .

  1. 28. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2014
    Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Habe für meine Schwester als Geschenk eine naked2 Palette von Urban decay gekauft bei ibood (kennen manche vielleicht die Seite, da gibts immer Schnäppchen).

    Jetzt habe ich von denen eine Email bekommen, dass es sich dabei um Fälschungen handelt und die daher die Bestellung stornieren müssen. Ich würde auch mein Geld zurückbekommen + einen Gutschein.

    Nun meine Frage: habe ich rein rechtlich gesehen nicht das Recht, dass die mir ein Original schicken?

    Das war ein ziemlich gutes Schnäppchen und ich würde wesentlich besser wegkommen wenn ich ein Original bekommen statt dem Geld was ich bezahlt habe.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Grüße

    Bozz
     
  2. 28. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Nein hast du nicht, da kein Kaufvertrag entstanden ist.
     
  3. 28. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Entschuldigung, habe mich falsch ausgedrückt! Das Produkt ist schon an mich geliefert worden, daher würde ich schon sagen dass ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist! In der Email sagen sie Bestellung wird storniert und ich soll das Produkt zurückschicken um mein Geld zurück zu bekommen

    Hier die Email zur besseren Verständlichkeit:


    Sehr geehrter iBOOD-Kunde,



    am 01.06.2014, haben Sie über unserer Webseite ein oder mehrere „Urban Decay Naked Palette(n) 2“ bestellt.



    Aufgrund von Beschwerden über die Qualität der Lidschatten, wurden diese von uns in Rücksprache mit dem Lieferanten eingehend auf Ihre Echtheit geprüft. Zu unserem tiefsten Bedauern müssen wir Sie darüber informieren, dass es sich bei den Urban Decay Naked Lidschattenpaletten nicht um Originalware handelt.

    Wir sind daher gezwungen, alle Aufträge zu stornieren und die Paletten zurückzunehmen.



    Wir bitten Sie daher, Ihre Bestellung an uns zurückzusenden. Wir erstatten Ihnen umgehend den Kaufbetrag, sobald Ihre Rücksendung bei uns eingegangen ist.

    Selbstverständlich erstatten wir Ihnen ebenfalls die Rücksendekosten; bitte sehen Sie von unfreien Sendungen ab, da diese von unserer Logistik nicht angenommen werden können. Sollten Sie eine Abholung durch UPS wünschen, teilen Sie uns dies bitte per Email oder telefonisch mit.
     
  4. 28. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    noch fragen?
     
  5. 28. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Ja, das Recht hat man. Man kann auch woanders kaufen und die Differenz als Schadensposten geltend machen. Kaufverträge kann man nicht stornieren. Ich würde den Händler freundlich bitten das Original zu liefern oder die Differenz zu erstatten. Ob man bei Kleinstbeträgen vor Gerichten ziehen sollte ist eine andere Frage.

    Zur Nachlieferung: Unabhängig von der Frage ob Gewährleistungsrecht überhaupt anwendbar ist (mangelhafte Leistung oder schlichte Nichtleistung?) kann der Verkäufer die einzig mögliche Art der Nacherfüllung mit dem Argument "unverhältnismäßig" nicht ablehnen, §439 III S.1 mag der EuGH nicht

    Ein interessanter Fall zum Thema: Jemand kauft Handy (Fake) für 700€ bei ebay, Wert 24.000 und verlangt die Differenz nun als Schadensersatz. Instanzgerichte haben zwar aus Inkompetenz bzw. Angst den Vertrag als nichtig angesehen, aber der BGH hat ihnen kurz Nachhilfe gegeben, Kläger wird wohl sein Geld bekommen
    BGH zur eBay-Internetauktion eines (angeblichen) Vertu-Handys - .
     
  6. 29. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Ich werde am Montag mit denen telefonieren und das ganze mal schildern, ich halte euch auf dem Laufenden
     
  7. 29. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Wenn es hier um Plagiate handelt, welches der Verkäufer für original hielt, dann hast du mal recht auf gar nichts, egal welcher klugschnacker hier labert. kannste schön zurück geben. kaufvertrag ist nichtig.

    folgende ansprüche hast du: keine

    geld zurück und aus die maus.
     
  8. 29. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Genau das. So ist es auch im Gesetz verankert.
     
  9. 29. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    In der Regel wird ein Rechtsmangel (nicht original) behandelt wie ein Sachmangel. Du als Käufer hast das Recht, ein Produkt zu erhalten, wie bestellt. Dazu solltest du den Händler schriftlich(!) auffordern und wenn er das nicht tut, dich mit dem Original-Produkt eindecken und vom Händler die Differenz fordern.
    siehe z.B.
    www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren
    oder
    Streitfall des Tages: Wenn sich Markenware als Fälschung herausstellt - Recht + Steuern - Finanzen - Handelsblatt
     
  10. 29. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Hm in dem Fall war es ja der Verkäufer der das Plagiat entdeckt hatte, welches er vom Lieferanten bekommen hatte, ist das dann nicht eher so, dass der Verkäufer vom Kaufvertrag mit seinem Lieferanten zurücktritt bzw. diesen anfechtet, welcher damit nichtig ist, und somit auch der Kaufvertrag vom Verkäufer mit dem Kunden?
    Ist jetzt nur so ne Idee ^^

    Und kann es sich hierbei nicht auch um einen Irrtum gem. § 123 BGB handeln, da der Verkäufer dachte es handelte sich um Originalware? Deswegen kann man doch i.d.R auch anfechten...
     
  11. 29. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Falls Anfechtung (§ 119 II, nicht §123) theoretisch möglich wäre macht sich der Anfechtende trotzdem Schadensersatzpflichtig. Hier wäre eine Anfechtung aber gesperrt, da sich der Verkäufer nicht durch Anfechtung seiner Gewährleistungspflichten entziehen kann.

    Wie kann man nur ohne einen Funken Ahnung soviel Mist verzapfen....
     
  12. 29. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Deswegen habe ich auch geschrieben "ist jetzt nur so ne Idee" du Held...
    Eher ne Frage die ich mir selbst gestellt hatte.
     
  13. 29. Juni 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Ich meinte nicht dich speziell, ganz im Gegenteil, der erste Teil war eine nett gemeinte Erklärung. Die Kritik war eher allgemein gehalten. Kaufrecht ist wie Fußball, jeder Vo-ll-pfosten denkt seine Meinung kundtun zu müssen
     
  14. 21. Juli 2014
    AW: Gefälschtes Produkt gekauft - Recht auf original

    Ich habe genau die gleiche Erfahrung gemacht und mein Fazit ist, ich werde nichts mehr auf ebay bestellen.
    Weil ebay stiehlt sich gut aus der Affäre und die Verkäufer verkaufen unter gefakten namen und Adresse. Das bedeutet du hast nichts in der Hand und ebay beschäftigt sich nicht damit.
    Deshalb lieber Finger weg, bei teuren Markensachen über ebay kaufen
     
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