Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Dragonknight, 5. Januar 2009 .

  1. 5. Januar 2009
    Hi,

    habe für 400€ von einem kumpel eine information erworben, wo ich günstig eine software kaufen kann, die allerdings wie sich im nachhinein hinausstellte, illegal ist.
    jetzt habe ich 400€ für eine information (e-mail-adresse fürs beziehen) und eine ebay vorlage bezahlt.

    der kerl will mir das geld auch partout net zurückerstatten.

    mitlerweile ist mir auch bewusst, dass das recht schwachsinnig war die info für 400€ überhaupt zu kaufen.

    gibt es wohl rechtliche mittel, wie ich das geld wiederbekommen kann?
     
  2. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    Anzeige wegen betrug...
    hät man da nich selbst drauf kommen können?...

    was für ein freund <3

    gibts tausend andere seiten im web un du bezahlst 400 takken? -_-
     
  3. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    Oh man, da hat er dich aber super verarscht dein "Freund"
    wie schon gesagt, ma ne anzeige wegen betrugs.

    MFG ShoX!
     
  4. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    echte freunde verlangen kein geld für ne simple info. sowas sollte jeden im vorhinein stutzig machen.

    du solltest drüber nachdenken wo der fehler bei deiner definition von "freund" liegt
     
  5. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    Anzeige und nen neuen Freund suchen^^

    mfg.
     
  6. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    bin mir da nicht so sicher wegen der anzeige wegen betrug
    erstens musst du das ja beweisen könne das du ihm geld gezahlt hast
    sonst könnte ich ja auch einfach sagen das mein lehrer mit 300 € schuldet
    dafür bräuchtest du also ne quittung
    2. hast du ja was illegales erworben
    oder du wolltestes ja zumindest
    deswegen kann das auch nach hinten los gehn
    ich würde jetzt mal sagen das du verarscht wurdest
    und das du dein geld nicht wieder kriegst
    toller freund
     
  7. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    joa das mit dem "freund" hab ich mir nachher auch noch gedacht....

    hab ihm das geld via onlinebanking überwiesen, von daher habe ich ja nen beweis, dass ich was überwiesen habe.

    die sache ist jetzt nur die, dass ich ja nicht wusste das der verkauf illegal ist. ist daher nicht evtl der kaufvertrag erst gar nicht zustande gekommen oder so?
    anzeige wegen betruges bin ich mir ja nicht sicher ob das geht, da ich ja theoretisch das bekommen habe, wofür ich bezahlt habe.
     
  8. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    der kaufvertrag ist nichtig da er auf falschen wahrheiten basiert. wenn er dir etwas als legal verkauft es aber illegal ist.. ist das ganz klar betrug.. zeig ihn an!
     
  9. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    nach bgb beliefen sich antrag und annahme und der kaufvertrag auf falschen tatsachen. rückabwicklung des kaufvertrags. ich würd mit der anzeige aufpassen da du leicht gefragt werden könntest für was für ne info du 400 ocken zahlst... und dann was illegales zu erwischen war eig. klar...

    hoffe ich konnte dir helfen...
     
  10. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    oder du schickst ihm mal die Jungs von Inkasso Moskau vorbei
    MOSKAU INKASSO

    edit: bzw ne Firma die wirklich nach dem Motto „Ihr Schuldner muss kein russisch können, er wird uns auch so verstehen“ handelt [Inkasso Team Moskau sind halt Hunde weder beißen noch richtig bellen]
     
  11. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    Geil, mutierte Russen zum Buchen =)

    Sry 4 Spam xD

    Aber das mit dem Betrug wurde ja schon gesagt !

    Kannst auch einfach sagen, das du die falschen Kontodaten beim Online Banking ausgesucht hast (bei den Favouriten)

    Und wenn bei ihm Geld eingeht, was nicht für ihn bestimmt ist, darf er es au nicht behalten (sagte mir mal ein Sparkassen Mitarbeiter)
     
  12. 5. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    Loool, ich sach dir was, du bist der größte Stein den ich je gesehn hab. Und ich sach dir was, von deinem Geld wirst du nie mehr was sehen.
    Du hast ihm Geld überwiesen, das is aber keine Quittung, da von keiner Ware die Rede ist, Privatkauf ist ohne Rücknahme, da nirgendwo vermerkt wurde, dass es sich nicht um etwas Illegales handelt kannst dus auch nicht beweisen, du kannst garnichts bewesien weil es NICHTS gibt, ausser, dass du ihm das Geld geschenkt hast.
     
  13. 6. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?



    Haha Word! So blöd muss erstmal einer sein..! Aber hey wenn du soviel Geld hast, wollen wir Freunde sein?? Kannst mir auch gleich mal 1000 € überweisen

    Wirst deine Kohle nie wieder sein mein Freund ^^ =) =) =)
     
  14. 6. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?


    Du hast ne falsche Information bekommen. Du wolltest wissen, wo man billig an Software kommt und er gibt dir ne Info, die illegal ist. War es das, was du wolltest? Nein...
     
  15. 6. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    also erstmal würd ich bitten hier nicht son unnetten ton anzulegen. jeder macht mal dämliche fehler und das hab ich bereits eingesehen.

    problem der sache ist einfach das er mir quasi ne email kontaktadresse verkauft hat, die ja an sich denke nicht illegal ist, sondern nur das, was der andere mir dann verkaufen würde.

    außerdem ging es mir nicht darum billig an software zu kommen, sondern quasi einen einkaufspreis zu erhalten, um die software weiterzuverkaufen. von daher denke ich nicht, dass man ohne weiteres die kontaktadresse bekommen hätte. er hat quasi so argumentiert, dass es sich um ne quasi einkaufslizenz handelt
     
  16. 6. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    Schreib doch mal ganz genau, was er dir verkauft hat. Nicht mit quasi und so weiter.
    Hat er dir die versprochene Leistung erbracht? Wenn nicht, dann ist euer Vertrag (mündlicher Vertrag ist auch bindend) nichtig. Somit solltest du dein Geld zurückbekommen oder zu zeigst ihn an.
     
  17. 6. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    hab von ihm ne mail bekommen, wo halbwegs vertragsmäßig geklärt wurde und er mir die information übermittelt hat:

    folgender auszug steht u.a. drin:
    "Kaufbetrag beinhaltet die Herstellung des Kontaktes, Übergabe der eBay Auktionsvorlage, Übergabe aller Informationen bezüglich der Software, teilweise Support."
     
  18. 6. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    Und was hast du davon nun erhalten? Was genau ist denn illegal? Die Software? Die beschaffung der Software?
     
  19. 6. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    so genau weiß ich ja nicht was es ist. ich höre es nur von anderen seiten...

    bei der software handelt es sich um ne cheatsoftware für ein spiel... das ist natürlich laut den agbs des spiels untersagt...daher sagen andere leute, dass daher auch der verkauf nicht legal wäre, da ja nur die benutzung möglich ist, wenn man gegen diese agbs verstößt.

    erhalten habe ich seine ebay-vorlagen, ein vorgefertigtes anschreiben bei verkauf und eine e-mail-adresse, an die ich über paypal geld überweisen kann und wo ich dann im gegenzug ne seriennummer erhalte
     
  20. 6. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    du sagtest du hast ihm das Geld via Onlinebanking überwiesen.

    Wie wärs wenn du bei deiner Bank anrufst und die Kohle zurückbuchen lässt? Wenn du den Auftrag gegeben hast, dann kannst du es auch zurückbuchen lassen - ich weiß nur nicht wie lang das Ganze bei dir zurückliegt.

    Schau mal bei den Richtlinien der Bank, ansonsten Anzeige wegen Betrugs, wobei du dann angeben musst wieso und alles genau schildern und "cheaten" heißt übersetzt "betrügen", du Betrüger (werden sie zu dir sagen )
     
  21. 6. Januar 2009
    AW: Geld zurück bei Kauf von Information für illegalem handel?

    naja überweisungen kann man meines wissens nicht zurückbuchen. ist jetzt auch ca ein monat her.

    nur weil ich cheatsoftware vertreiben wollte heißt es ja nicht das ich ein betrüger bin. hab btw das programm auch selber noch nie getestet

    anzeige wegen betruges kann ja sonst denke auch nach hinten losgehen
     
  22. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.